Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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Bürgermeiſter beziehungsweiſe Ortsgerichtsvorſteher darüber in Benehmen zu treten, in welchem Umfang die in Frage VIII berührten Erhebungen über die Verſchuldung ſtattzufinden haben möchten, mit den genannten Beamten in der in der Antwort zu Frage VIII erwähnten Weiſe das Verzeichniß der in Betracht zu ziehenden Land⸗ wirthe aufzuſtellen, und denſelben zu erſuchen, die Abſchätzung des Werths der Grundſtücke und die Ermittelung der Schulden eintreten zu laſſen.

Hierauf wird der Commiſſär als erſte ſelbſt in Angriff zu nehmende Arbeit zu den Berechnungen beziehungsweiſe zur Aufſtellung der Anlagen zu Frage IX über⸗ gehen müſſen, da dieſe für einen Theil der übrigen Fragepunkte wichtiges Beant⸗ wortungsmaterial liefern und die Grundlage für die ganze Arbeit bilden. Selbſt⸗ redend wird es zu dieſem Zwecke ſowie zur Kenntniß der Gemarkung nothwendig ſein, letztere einer Beſichtigung zu unterwerfen.

In der Einleitung ſind die Normalſteuerkapitalien der betreffenden Gemarkung für die Jahre 1874 und 1884/85, wie ſie in der den Commiſſären zugehenden Zu⸗ ſammenſtellung enthalten ſind, wiederzugeben.

Die Herren Commiſſäre erhalten:

1. Abſchrift der Durchſchnittspreiſe von Getreide ꝛc. vom nächſten Marktort der Erhebungsgemeinde aus den letzten 6 Jahren nach den Ermittelungen der Gr. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik;

2. Abſchrift der im Jahr 1877 Seitens der Gr. Centralſtelle für die Landes⸗ ſtatiſtik ermittelten mittleren Kaufwerthe des Ackerlandes, der Wieſen und Weinberge des bezüglichen Erhebungsortes;

3. Abſchrift der ermittelten Erndteerträgniſſe aus den letzten 10 Jahren;

4. Ueberſicht der Normalſteuerkapitalien(ſiehe oben).

Die betreffenden Gr. Kreisämter, Amtsgerichte und Steuercommiſſariate ſind angewieſen, den Herren Commiſſären auf Anſuchen möglichſte Förderung zu Theil werden zu laſſen.

Zu den einzelnen Fragepunkten wird erläuternd bemerkt:

Zu Frage I. Die Beantwortung ergibt ſich aus den thatſächlich vorhandenen natürlichen Fruchtbarkeitsbedingungen bezw. dem unterAllgemeines bereits notirten Verhältniß zwiſchen Ackerland, Wieſe ꝛc. und wird zum Theil natürlich erſt ausge⸗ führt werden können, wenn der Commiſſär ſich durch die Beantwortung der Frage IX und durch ſeine ſonſtigen Informationen genaue Kenntniß von den Zuſtänden der Landwirthſchaft im Erhebungsorte verſchafft hat.

Die unter a) zu gebenden Erläuterungen ſind durch Angabe der Flächengehalte, wie ſie in die einzelnen Bonitätsklaſſen vertheilt ſind, zu ergänzen und zu erläutern, wobei thatſächliche Abweichungen der Werthe gegen die eingeſchätzte Bonität hervor⸗ zuheben ſind.

Zu Frage II. Das Material für die Frage II muß aus den ſtatiſtiſchen Nachweiſen ſowie aus beſonderen an Ort und Stelle vorzunehmenden Erhebungen entnommen werden. Bei der Beurtheilung der Beſitzverhältniſſe iſt insbeſondere Auf⸗