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Satzungen für die Studierenden der Universität Gießen : 1. Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disziplin. 2. Bestimmungen über die Legitimationskarten der Studierenden. 3. Honorarienordnung. 4. Ordnung für die Benutzung der Universitäts-Bibliothek. 5. Statut der Krankenkasse für Studierende. 6. Statut für den Ausschuß der Studentenschaft. 7. Bestimmungen über die akademischen Begräbnißfeierlichkeiten
Entstehung
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Anlagen

zu dem Statut für den Ausſchuß der Gießener Studentenſchaft,

vom Engeren Senat feſtgeſtellt gemäß§ 3 des Statuts.

Anlage A.

Verzeichniß der Korporationen und Fahnltäten.

8 0⸗

. Senioren⸗Konvent(SC):

Korps Teutonia.

Korps Starkenburgia.

Korps Hassia. Delegirten⸗Konvent(DC):

Burſchenſchaft Germania.

Burſchenſchaft Alemannia.

. Verbindung Wingolf. . Verbindung Adelphia.

Naturwiſſenſchaftlicher Verein. Verband wiſſenſchaftlicher Ver⸗ eine(VWV): Akademiſch⸗theolog. Verein. Philologiſch⸗hiſtor. Verein. Mathematiſch⸗phyſik. Verein. Landsmannſchaft Darmstadtia. Verbindung Hasso-Rhenania.

. Burſchenſchaft Arminia.

. Verein deutſcher Studenten.

. Verbindung Blümchen.

. Verein Nassovia. .Nicht⸗Korporations⸗Studenten:

Theologiſche Fakultät. Juriſtiſche Fakultät. Mediziniſche Fakultät. Philoſophiſche Fakultät.

Anlage B.

Reihenfolge der Korporationen und Gruppen

für den Wechſel im Vorrange.

. S0. 0. . Wingolf.

VWV. Nicht⸗Korporations⸗Studenten. Adelphia.

. Naturwiſſenſchaftlicher Verein.

SC. Darmstadtia.

. Hasso-Rhenania.

. Nicht⸗Korporations⸗Studenten. 2. VWV.

.DC.

. Arminia.

.S0. .Nicht⸗Korporations⸗Studenten. . VWvV.

. Verein deutſcher Studenten. 19. 20.

.Nicht⸗Korporations⸗Studenten.

Blümchen. Nassovia.

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