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Satzungen für die Studierenden der Universität Gießen : 1. Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disziplin. 2. Bestimmungen über die Legitimationskarten der Studierenden. 3. Honorarienordnung. 4. Ordnung für die Benutzung der Universitäts-Bibliothek. 5. Statut der Krankenkasse für Studierende. 6. Statut für den Ausschuß der Studentenschaft. 7. Bestimmungen über die akademischen Begräbnißfeierlichkeiten
Entstehung
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Statut der Krankenkaſſe für Studierende.

Mittel zur Verfügung ſtellen. Eine ſolche Bewilligung darf nur erfolgen, nachdem zuvor die Krankenkaſſe⸗Kommiſſion ihre Zuſtimmung ertheilt hat. § 13.

Den Kliniken werden für die Verpflegung erkrankter Mitglieder der Krankenkaſſe vorerſt für Tag und Perſon 3 Mark vergütet. Eine Aenderung dieſer Taxe nach Bedarf bleibt vorbehalten. Für Medika⸗ mente, Extraverordnungen, Bäder, Wein u. dgl. iſt aus der Kranken⸗ kaſſe beſonderer Erſatz zu leiſten.

§ 14.

Etwaige Beſchwerden ſind bei dem Rektor oder bei einem der

Kommiſſionsmitglieder anzubringen.

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