Ordnung für die Benutzung § 8.
Studierende haben ſich durch Abgabe ihrer Bibliothekskarte bei der Entleihung von Büchern auszuweiſen.
Wer ſeine Karte an Unberechtigte weitergiebt oder Bücher auf fremden Namen entleiht, verliert das Recht, die Bibliothek zu benutzen. Das Weitergeben von entliehenen Büchern an Dritte iſt unterſagt.
§ 9.
Wer Bücher nach Hauſe zu entleihen wünſcht, hat dafür zu ſorgen, daß die Beſtellzettel(vergl.§ 5) vor 10 Uhr Vormittags im Briefkaſten am Bibliotheksgebäude oder am vorhergehenden Tage vor 6 Uhr Abends in dem Briefkaſten im Kollegiengebäude ſich vorfinden oder vor 10 Uhr im Ausleihzimmer abgegeben werden.
Die auf ſolche Weiſe beſtellten Bücher werden von 11 Uhr an zum Abholen gegen regelrechte Beſcheinigungen, zu denen Formulare im Ausleihzimmer unentgeltlich zu haben ſind, bereit gehalten. Verſpätet eingetroffene Beſtellungen werden am nächſtfolgenden Tage erledigt.
Die Ausleihe und Zurückgabe von Büchern findet Vormittags von 11 bis 1 Uhr und Montag, Mittwoch, Freitag Nachmittags von 3 bis 5 Uhr ſtatt.(Faſſung vom 6. März 1901). 1
Beſtellte Bücher werden wieder an ihren Platz gebracht, wenn ſie nicht innerhalb drei Tagen abgeholt worden ſind.
10.
Die Dozenten der Univerſität und die Aſſiſtenten an Univer⸗ ſitätsanſtalten können, ſo weit es der Dienſt geſtattet, Bücher auch ohne vorherige Beſtellung zu jeder Zeit, während deren die Bibliothek geöffnet iſt, entleihen.
§ 11.
Auswärtige haben ſich wegen Benutzung der Bibliothek an die Direktion derſelben(nicht an einzelne Beamte) unter Beobachtung der Beſtimmungen des§ 5 zu wenden. Wenn die Beſteller ſich nicht in feſter Staatsanſtellung befinden oder ſonſtwie Sicherheit gewähren, haben ſie einen Bürgſchein einzuſchicken, der von einer die erforderliche Sicherheit bietenden, der Direktion bekannten Perſönlichkeit oder einem
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