Ordnung für die Benutzung der Univerſitäts⸗Bibliothek.
Für jedes einzelne zur Benutzung gewünſchte Werk(abgeſehen von der im Leſeſaal aufgeſtellten Handbibliothek) iſt ein beſonderer Beſtellzettel in der Größe eines Oktavblattes einzureichen, der entweder in einen der am Eingang des Bibliotheksgebäudes und im Kollegien⸗ gebäude angebrachten Briefkaſten einzuwerfen oder durch die Poſt zu überſenden oder im Ausleihzimmer abzugeben iſt.
Der Briefkaſten im Kollegiengebäude wird täglich um 6 Uhr Abends, der Briefkaſten am Bibliotheksgebäude um 9 und um 10 Uhr Vormittags geleert.
Der Beſtellzettel muß den möglichſt genauen Titel des gewünſchten Werkes, ſowie Namen und Stand des Beſtellers enthalten.
§ 6.
Auf den Empfang eines für die Benutzung im Leſeſaal gewünſchten Werkes in der Zeit vor 11 Uhr kann nur dann mit Sicherheit gerechnet werden, wenn der Beſtellzettel(vergl.§ 5) am gleichen Tage um 9 Uhr im Briefkaſten am Bibliotheksgebäude, bezw. am vorhergehenden Tage um 6 Uhr Abends in dem Briefkaſten im Kollegiengebäude ſich vorfindet oder ſogleich nach 9 Uhr im Ausleihzimmer abgegeben wird. Während der Geſchäftsſtunden abgegebene Beſtellzettel können nur, ſoweit es die übrigen Geſchäfte geſtatten, Berückſichtigung finden.
Wer ein Werk auf länger als auf einen Tag im Leſeſaal zu benutzen wünſcht, hat dasſelbe jedesmal, mit einem ſeinen Namen tragenden Zettel verſehen, auf den hierfür beſtimmten Platz zurückzulegen.
Bleibt ein ſolches Werk 8 Tage lang unbenutzt, ſo wird es an ſeinen Platz zurückgebracht. Auf länger als 4 Wochen kann ein im Leſeſaal benutztes Buch im Falle einer von anderer Seite einlaufenden Beſtellung nicht feſtgelegt werden.
§ 7.
Die Vergünſtigung, Bücher zum Gebrauch außerhalb der Bibliothek zu entleihen, ſteht außer den Angehörigen der Univerſität allen Denjenigen zu, welche in Gießen oder deſſen Umgegend wohnen, durch ihre Stellung oder durch einen Bürgſchaftsſchein für die ordnungsmäßige Zurückgabe Gewähr bieten und von dem Bibliothekar die Erlaubniß zur Entleihung von Büchern eingeholt haben.
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