Honorarienordnung.
Anlage 1 zur Honorarienordnung(§F 12).
Schuldſchein.
Icch Studierender der aus... bekenne, daß ich den auf der Rückſeite genannten(Zahl) Lehrern der Großherzoglich Heſſiſchen Univerſität Gießen für die bei denſelben be⸗ legten Vorleſungen und Uebungen die beigeſetzten Beträge, im Ganzen die Summe von„ mit Worten. ſchuldig geworden bin. Ich verpflichte mich, dieſe Summe an den Bevollmächtigten der genannten Lehrer, den jeweiligen Quäſtor der Univerſität Gießen, binnen drei Monaten nach geſchehener Kündigung zu bezahlen.
Gießen, am
(Rückſeite des Schuldſcheines:)
ſ ſ Ordn. Bezeichnung der 1 Name des Lehrers 56 Betrac Nr. S Vorleſung oder Uebung„ 3 I 6 Anlage 2 zur Honorarienordnung(§ 15). 22' 5 325 Name, Betrag V Datum Datum Name 3 2. 28 8 emer⸗ 5 5 Stand und Wohnord der E ſrn. Adenro⸗ kungen 8 g Ss 2 des Zahlers Einſendung Piſen aurrte leurs . A V, 3 I le l= ſ V V
1800.— 30. III. 99.
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