Vorbemerkung.
Die nachſtehenden Ausführungen ſind aus dem „Gießener Anzeiger“, Jahrgang 1900 Nr. 4 bis 7, beſonders abgedruckt.
Da bei der Abfaſſung auf den großen Leſerkreis einer Zeitung Rückſicht genommen werden mußte, ſo iſt manches den Gebildeten ſchon Bekannte wiederholt, anderes, das eine ausführlichere Darſtellung verdient hätte, knapper behandelt worden. Man wolle dies bei der Beurteilung freundlichſt berückſichtigen und es ver— zeihen, wenn die gebotene Grenze nicht überall genau getroffen iſt.
Für die Mitteilungen, die mir aus dem Leſerkreis des„Gießener Anzeigers“ zugegangen ſind und mir manche wertvolle Ergänzung und Berichtigung ermöglicht haben, ſage ich verbindlichſten Dank. Ebenſo den betreffen⸗ den Behörden für die Erlaubnis zur Benutzung der Univerſitäts⸗Akten und der hieſigen Kirchenbücher.


