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wenn auch nur äußerlichen, Wurde betrieben werden; aber viele Unternehmer ſolcher traurigen Geſchäfte halten ſich deren überhoben, und beuten auf die hab⸗ gierigſte Weiſe die lezten Seufzer eines Sterbenden aus. Es läßt ſich nicht leicht etwas Widrigeres denken, als dieſe Kommis-Voyageurs des Kirchhofs, die mit ihren Zeichnungen, Plänen und Riſſen, und vor Allem ihren Preis-Kouranten, die Hinterbliebenen beſtürmen. Drei dieſer Herren erſchienen unlängſt vor einem Polizeigerichte. Dee älteſte, durch ſeine Marmor-Denkmale und ſeine Särge in der Handelswelt vortheil haft bekannt, deſſen goldene Inſchriften und erbauliche Sprüche in dem ganzen Arrondiſſement für ſehr billig galten, trat als Kläger auf gegen Joſeph und Robichon, die früher als Gehilfen in ſeinen Dienſten ge⸗ ſtanden hatten.
Die Sonne leuchtet Allen, Blumenmädchen und Todtengräbern; und han— delte es ſich nur um Handwerksneid, um eine neue Konkurrenz— motivirt der Kläger ſeine Veſchwerde— ſo würde er geſchwiegen haben; er wirft ſeinen Kon— kurrenten ärgere Dinge, als eben die Konkurrenz, vor. Sie haben, indem ſie ſich um Kunden beworben, alles Zartgefühl bei Seite geſezt. Sie waren immer nach Sterbefällen auf der Lauer, kamen dem, deſſen Brod ſie lange gegeſſen, und deſſen Kundſchaft ſie genau kannten, immer zuvor, und verleumdeten ihn bei derſelben. Der Kläger, der viel auf ſeine Todten hält, und ein ſorgſames Au— ge auf Alle hat, die bald ihr Bett auf dem Kirchhofe finden werden, will nicht, daß unverſchämte Eindringliche ihm ſeine Schäze abwendig machen, und klagt deshalb, geſtüzt auf einen Artikel des Kriminalgeſezbuchs, der unerlaubte Nah— rungs⸗Entziehung mit Strafe bedroht, gegen Joſeph und Robichon. Dieſe geſtehen auch ohne Umſchweife Alles ein, deſſen ſie ihr vormaliger Herr zeiht, ſind aber der Meinung, ſie haben nur einen redlichen Krieg gegen ihn geführt; es gelte keineswegs in der Welt der Handwerker als Verbrechen, einander Kun— den abwendig zu machen; der Schlaueſte, der Betriebſamſte kriege die meiſten, das ſei nicht mehr als recht und billig.— Die Richter ſind nicht ganz ihrer Anſicht, erklären vielmehr die Handlungsweiſe der beiden jungen Arbeiter für unrechtlich und unpaſſend, können aber kein in dem Kriminal-Coder mit Stra— fen belegtes Verfahren darin finden, und müſſen ſie freiſprechen. Der um Kun— den gebrachte Kläger mußte auch noch die Gerichtskoſten bezahlen.
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F
(Zweiſylbig.)
Die Waffe, die mit kräftiger Hand geſchwungen Die Helden einſt in Schlachten, im Turniere, Und Sieg und Dank damit ſo oft errungen: Die Waffe nennt die erſte Syl be dir.
Was unſer Aug' am Diamant entzüket, Was an der Sonn' bewundert Jedermann, Was man am Golde immer auch erbliket: Das zeiget dir die zweite Sylbe an.


