Jahrgang 
Band 2 (1837)
Seite
706
 
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Gaſſen, aber gegenwartig trägt der wabgedroſchene Auguſtin ſelten noch ein Kupferſtich ein. 1

In den kleinern Städten des Landes mag allerdings die ganze Vettel⸗ profeffion nicht ſehr ergibig ſein, doch in den großen Städten nährt das Ge werbe, als ſolches betrieben, überall ſeinen Mann, und Frau und Kind oben drein. Ein Kapitän Berkeley wenn ich nicht irre, der nämliche, welcher als ein ſo außerordentlicher Fußgänger bekannt war machte eine ſehr hohe Wette, er wolle England, Schottland und Ireland in einer beſtimmten Friſt durchbetteln, ganz von dem Almoſen leben, und nach beendigter Tour hundert Pfund erſpart haben. Er gewann ſeine Wette wirklich. Von Edinburgh er⸗ zählt man ſich eine Geſchichte, die ich nicht ganz wiederholen mag, weil ſie etwas zu romanhaft ausſieht, obwohl nach Abzug einiger Ausſchmükungen die Hauptſache mindeſtens wahr ſein kann. Das Weſentliche davon möchte ungefähr ſein, daß ein alter Bettler, der ſeinen Stand zwiſchen Edinburgh und Leith gehabt, einem Kaufmann, welcher ihm bis dahin mehrere Jahre lang täglich einen Penny gegeben, mit einer bedeutenden Summe aus dringender Verle genheit geholfen hatte. Ob die Dank barkeit des Bettlers ſich auf zwei oder dreitauſend Pfund erſtrekt, und der erfreute Kaufmann hinterher ſeineſehr gut erzogene Tochter geheurathet habe, muß billigerweiſe der Gläubigkeit eines jeden Leſers zur Entſcheidung anheim geſtellt bleiben. Im Uebrigen werden die obigen Angaben einen hinreichenden Fingerzeig geben, was ein geübter Bettler, beſonders in London, realiſiren könne und was manche Indi viduen wirklich realiſtren.

Da die engliſchen Geſeze das Betteln verbieten und ſich außerdem ſogar eine bedeuten de Geſellſchaft zur Unterdrükung des Straßenbettels gebildet hat, ſo dürfte es auffallen, daß die Polizei und die Friedensrichter dem Inweſen nicht kräftigere Schranken ſezen. Allein Jedermann weiß ſchon, wie wen man bei den brittiſchen Geſezen den Tauſenden von größtentheils notoriſchen Taſchen- und andern Dieben ihr Handwerk legen kann, obgleich ihre Perſo nen wie ihr Aufenthalt meiſtens den Polizeiofſtzianten völlig bekannt ſind. Mit den Bettlern hat es jedoch noch eine etwas andere Bewandtniß: denn der Buchſtabe des Geſezes ſchüzt ſie, ſobald ſie nur ihr Gewerbe auf eine indi⸗ rekte Weiſe zu treiben verſtehen, da das Annehmen von Geld und ſonſtigen Geſchenken nirgends verboten iſt. Den eigentlichen Profeſſioniſten, wie* den Fegern oder Holzhändtern, iſt daher nicht leicht beizukommen, während andererſeits es ſehr häufig geſchieht, daß die Polizei Leute vor den Friedens⸗ richter bringt, die fremde Wohlthätigkeit nur in Anſpruch genommen haben, um das eigene Leben gegen gräßlichen Hungertod zu friſten. Die Magiſtrate ſchiken dieſe dann, oft aus bloßem Mitleid, als Vagabunden auf einige Zeit ins Gefängniß, wo ſie mindeſtens für die Gegenwart ernährt werden müſ⸗ ſen. In den großen Städten iſt aber die Zahl ſolcher Unglüklichen ſo bedeu⸗ tend, daß weder die Gefängniſſe noch die Armenverpflegung zu ihrem Unter halt ausreichen, und man al ſo gewiſſermaßen gezwungen iſt, der großen Mehr zahl durch die Finger zu ſehen, ſobald ſie ſich nur vor auffallenden Verſtößen gegen die Geſeze hütet. 3