Jahrgang 
Band 1 (1837)
Seite
171
 
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auf Zeit zu ſolchen Arbeiten verurtheilt find, gehen nach Erſtehung ihrer Strafe in die Klaſſe der Koloniſten über.

Zu dieſer leztern Kategorie kommen Diebe, Vagabunden, Trunkenbolde und andere unſittliche Menſchen, die in ihrer Heimath als unverbeſſerlich er kannt wurden. In Sibirien treten ſie dann in die Rechte der Kronbauern, ſind aber nicht an die Scholle gebunden. Sie beginnen damit, als Knechte bei den Bauern zu arbeiten, und haben ſie ſich etwas erworben, ſo bauen ſie ſich für eigne Rechnung an. Die Regierung weiſt ihnen ein Stük Land an, das ſie in einer beſtimmten Friſt urbar machen müſſen, während welcher ſie von allen Abgaben befreit ſind. Das nöthige Arbeitsgeräthe, ſo wie auch einige Stüke Vieh, wird ihnen von der Regierung geliefert, und Alles, was ſie nun verdienen, gehört ihnen eigen. Statt, wie im europäiſchen Rußland, eingekerkert zu werden, iſt der Verbrecher in Sibirien frei und nicht gezwun⸗ gen, ſtets an demſelben Orte zu bleiben.

Durch dieſes gezwungene Koloniſationsſyſtem hat die Bevölkerung Si biriens im gegenwärtigen Jahrhundert bedeutend zugenommen, allein das Land iſt ſo groß, daß man dieſen Zuwachs kaum wahrnimmt. Während der Verwal tung des Herrn von Stepanow zählte man in der Provinz Jeniſeisk außer 1857 Katorſchniks oder zu ſchwerer Arbeit Verurtheilten, 24,750 Verbannte, neben 50,000 Kronbauern. Unter den Verbannten befanden ſich. 5895 Weiber. Bei den Leztern iſt Liederlichkeit das Hauptmotiv der Verbrechen, um derent willen ſie verurtheilt werden; doch hat ſich auch ſchon ergeben, daß Weiber nur deshalb Verbrechen begingen, um zu ihren ſchon früher verbannten Män nern zu kommen.

Wenn die zur Koloniſation Beſtimmten am Ort ihrer Beſtimmung an- langen und in die verſchiedenen Dörfer vertheilt ſind, hören ſie auf, der Re⸗ gierung zur Laſt zu fallen, indem ſie Arbeit bei den Bauern ſuchen müſſen. Finden ſie dieſelbe in dem einen Dorfe nicht', ſo können ſie ſich in ein anderes verfügen. Gewöhnlich laſſen ſie ſich von dem Bauer, bei dem ſie in Dienſt treten, einen kleinen Vorſchuß geben; die ſchriftliche Vollmacht, welche ſie bei ſich haben, dient dem Bauer als Unterpfand.

Viele Verbrecher ziehen das Herumſtreifen der Arbeit vor; ſie verſchwin den aus den Dörfern und flüchten in die Wälder, wo ſie elend von dem leben, was ſie ſtehlen. Oft kommen mehrere ſolcher Elenden zuſammen und bilden kleine Banden, die' den Bauern oft ſehr furchtbar werden. Selten nur greifen ſie Reiſende und niemals Regierungstransporte an; dem Bauer aber zünden ſie nicht ſelten die Hütte an und zwingen den Eigenthümer durch Martern zum Geſtändniß, wo er ſeine Koſtbarkeiten verborgen. Sobald die Regierung von dem Daſein einer ſolchen Bande Kenntniß erhält, werden die Bauern auf geboten, denen man einige Koſaken mitgibt, und* ſie ſtark, ſo ſendet man auch Linienmilitär aus.

Zuweilen wagen ſolche Verbannte den Verſuch, nach Rußland zurükzu⸗ kehren, doch werden ſie meiſt auf ihrer langen Reiſe wieder aufgegriffen. Dann wirft man ſie in's Gefängniß, bis ihr Name und voriger Aufenthalt ausge mittelt ſind, was oft lange dauert, und iſt dies gelungen, ſo ſendet man ſie mit der größten Strenge dahin zurük, um ſie zu überzeugen, daß man nicht ungeſtraft dem großen Kerker entrinnt, der ſich Sibirien nennt.