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ſpazieren gegangen, als endlich gar die genannte Dame von Neuem ihrer Sinne mächtig wurde, ihre Erklärung wiederholte und ſich über die Leiche ſtürzend nach Rache ſchrie an dem Mörder ihrer Liebe!: da war kein Zweifel mehr an der Schuld des armen Kaufmanns. Edwards, vor einen Friedens- richter geführt, ward nach einem kurzen Verhör nach Newgate geſchikt, um ſich dort in den nächſten Sizungen, welche binnen einer Woche ſtatt finden mußten, ordnungs- und geſezmäßig einer Unterſuchung zu unterwerfen.
Der Tag kam und das Verhör begann. Gleich bei dem Beginn der Si— zung erhob ſich ein Streit zwiſchen dem Staatsanwalt und dem Vertheidiger des Angeſchuldigten, ob die Ausrufungen der Frau in der Mordnacht, welche eine Anklage ihres Ehemannes enthielten, bei den Zuhörern als eine ſolche gelten könnten. Der Vertheidiger ſtellte den Saz auf: da eine Frau als ſolche nicht Zeugniß ablegen könne für ihren Gatten, ſo könne auch kein Ausdruk von ihr als eine Anklage gegen denſelben begründend zugelaſſen werden. Von der andern Seite wurde eingewendet, da Bekenntniſſe überhaupt Beweiskraft gegen eine Partei hätten, ſo' müßte auch hier die Ausſage der Frau gegen den Mann zugelaſſen werden: denn Mann und Weib ſeien eins vor dem Geſez, eine moraliſche Perſon, und jene Ausrufungen ganz in der Art der Selbſtan— klage eines Mörders. Der Richter entſchied für den Staatsanwalt. Im Ver⸗ lauf der Sizung wurden nun noch die zwei corpora delicti zur Stelle gebracht und gegen den Gefangenen benuzt. Der Dolch, mit dem Lambert erſtochen worden war und den er ſterbend ſeinem Mörder aus der Fauſt geriſſen hatte, war ein türkiſcher und reich mit Juwelen beſezt; viele Zeugen kannten ihn ſeit lange als ein Eigenthum des Kaufmanns, das er von einer Reiſe nach Morea mit heim gebracht habe. Dann wurde die Uhr vorgelegt, welche der Ermordete ſammt einem Stük der Kette in den zuſammengepreßten Händen gehalten. Sie war von weniglöthigem Silber, wie eine Tulpe geformt und mit wechſelnden Viereken von Matt- und Glanzpolitur verziert; das Ziffer— blatt war ebenfalls matt, hatte aber einen polirten Reif und ſchwarze römi, ſche Figuren darauf eingelaſſen. Die Inſchrift des Werks war: W ee e in Pope's- head Alley“, eine berühmte Firma, wie man weiß. Es wurde nun ebenfalls erwieſen, daß dieſe Uhr Eigenthum des Gefangnen geweſen, daß er ſie ſeiner Frau geſchenkt und vor kurzer Zeit von derſelben zurük erhalten habe, um eine Reparatur daran zu beſorgen. Dieſe Umſtände ſammt dem Ver— dacht, der ohnedies auf ihm haftete, wie ich oben ſchon angegeben habe, wur— den gegen Edwards aufgebracht und er dann vor die Schranken gerufen, um ſich in Perſon zu vertheidigen. Die weiſe Milde des engliſchen Geſezes verweigert einem ſolchen Angeklagten den Rechtsbeiſtand, in der Vorausſezung, daß er in ſolchem Falle, wo es das Leben ſelbſt gelte, gewiß allen Scharffinn zuſammen⸗ nehmen werde, um einen günſtigen Spruch zu erwirken; in verwikelten Zi⸗ vilprozeſſen hält man dagegen die Hülfe eines Advokaten für nöthig. Dieſe Nechtsgunſt ſchien jedoch unbegreiflicher Weiſe auf den Angeklagten ganz ent— gegengeſezt zu wirken. Er erſchien ganz verwirrt und ohne die geringſte Faſ— ſung; er gab die Ausſage zu Protokoll, daß er den entſezlichen Irrthum ſei⸗ ner Gattin nicht zu erklären vermöge, daß indeß unbezweifelt ein ſolcher ob⸗ walten müſſe. Vei dem Anblik des Oolches wußte er ſich nun gar nicht zu hel⸗ ſen; was aber die Uhr anbetraf, ſo geſtand er alle Zeugen⸗Ausſagen als wahr


