Jahrgang 
Band 2 (1835)
Seite
556
 
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Uebel, aber das ſchwarze Büßerkleid hat ſie fur ihr 1 noch übriges Le⸗ ben getragen.

So iſt geſchehen auf dem Schloſſe Schönſtein in Schleſen ungefähr um die Mitte des 17. Jahrhunderts. Das Bild der Gräfin zeigt man noch zu dieſer Stunde, über ihrem Haupte die ausgeſtrekte Hand des unſichtbaren

Zeugen.

u eber 5e Pe ſt.

Dr. Simon jun. in Hamburg beantwortet die Frage:Hat das zivill⸗ ſirte Europa das Eindringen und die Verbreitung der jezt im Orient graſſi⸗ renden Peſt zu befürchten? inſofern verneinend, als nach der Anſicht des Verf. die orientaliſche Peſtſeuche, bei ihrer durchaus kontagiöſen Natur ſie theilt ſich nur in größter Nähe infizirter Perſonen(und Stoffe?) mit durch gute Quarantaineanſtalten ſehr ſicher abgehalten, und ſelbſt wenn ſie in elner, mit dem Orient verkehrenden Hafenſtadt ausbrechen ſollte, leichtlich im Keime erſtikt werden kann. Wirklich iſt es auch den Europäern, ſeitdem ſie die Quarantaineanſtalten eingeſührt und vervollkommnet haben, gelungen, die Peſtſeuche, die früher oft nach Europa herüber kam, auf ihre erſte urſprüng liche Heimath, den Orient(die Türkei mitgerechnet), einzuſchränken und die lezte allgemeinere Verbreitung der Peſt fällt in die Jahre 1708 bis 1713. Da⸗ mals gelangte ſie über Schweden und Dänemark nach Hamburg, wo an 10,000 Menſchen ein Opfer derſelben wurden. Seitdem iſt ſie nie wieder zu allgemei ner Verbreitung in Europa abgeſehen von der Türkei gelangt; nur einzelne Städte, Marſeille 1730 und Moskau 1771, wurden durch Einſchlep⸗ pung des Peſtgiſtes von der Seuche hart betroſſen. Im Jahre 1815 drang die Peſt bis Fiume(Iſtrien) vor, und im November brach ſie ſogar in Noja, einem vier Meilen vom adriatiſchen Meere liegenden Städtchen, aus; verbrei tete ſich aber, obgleich erſt am 29. Dez. ein Kordon um die Stadt gezogen wurde, nicht tiefer ins Land. Im lezten türkiſchen Feldzuge, der die Ruſſen bekanntlich bis nach Adrianopel führte, haben leztere bedeutend an der Peſt gelitten; indeß iſt es durch Kordons und Quarantainen gelungen, ſie von den Provinzen, die nicht unmittelbar der Tummelplaz der Armeen und des Krie ges waren, abzuhalten.

Seltſames ſchottiſches Geſez.

Es gibt in Schottland ein ſeltſames Geſez gegen die Verbrecher, welche vor Gericht nicht ſprechen mögen; wird der Angeklagte zum Tode verurtheilt, ſo richtet man ihn nicht hin, konfiszirt auch ſeine Beſizungen nicht, aber es erwartet ihn eine langſame und grauſame Strafe. Man ſezt ihm dieſelbe bei dem lezten Verhöre ausführlich auseinander und fügt hinzu: daß es ihm nichts helfen werde, wenn er ſich ſpäter anders beſinne; beſteht er auf ſeinem Schweigen, ſo verurtheilt ihn das Geſez zu folgender Strafe: Man führt ihn in ein unterirdiſches Gemach, zieht ihn ganz nakt aus und legt ihn in eine Art Grab, mit den Füßen höher als mit dem Kopfe. In dieſer Lage, die er nie verläßt, beſchwert man verſchiedene Theile ſeines Kör-