Jahrgang 
Band 2 (1835)
Seite
548
 
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von Spanlen, arbeitete einſt in ſeinem Kabinett, und da es kalt war, hatte man ihm eine große Kohlpfanne in's Zimmer geſezt, uageſchikter Weiſe aber ſo nahe an ſeine Perſon, daß die Gluth ihm ins Geſicht ſchlug und der Schweiß in Strömen herabfloß. Da es unter der Würde des Königs war, die Kohl⸗ pfanne in eigener Perſon wegzurüken, ſo rief er den dienſtthuenden Kammer⸗ junker, Marquis v. Poba, und befahl ihm, dieſelbe wegzuthun. Der Marguls v. Poba getraute ſich nicht, einem höhern Wärdeträger vorzugreiſen, und be eilte ſich, den Herzog von Alba, Kammerherrn des Königs, berbeizuruſen. Der Herzog v. Alba erſchien, erklärte aber, daß dies bloß dem Herzog v. Uzeda, Großaufſeher der königlichen Garderobe, zu thun erlaubt ſei. So ſchwer es auch dem Herzog v. Alba ankam, ſeinen König ſo leiden zu ſehen, ſo billigte doch Philipp III. ſelbſt ſeine Weigerung und die dafür angeführten Gründe, und befahl den Herzog v. Uzeda herbeizurufen. Unglüklicher Weiſe war der Herzog auf ſein bei Madrid befindliches Landgut geritten, und man ſah ſich daher genöthigt, ihm einen Eilboten nachzuſchiken. Hievon ſezte man den Marquis v. Poba zur Antwort in Kenntniß, der Marquis v. Poba be⸗ richtete es ſofort an den Herzog v. Alba, und der Herzog v. Alba meldete es dem König. Was das Kohlenfeuer betrifft, ſo hatte es unterdeſſen ſeinen Plaz nicht verändert. Des Königs Schmerzen ſtiegen mit jeder Minute. Er gab Befehl, einen Offizier mit der Ordre abzuſchiken, den Herzog v. Uzeda um jeden Preis herbeizuſchaffen, damit derſelbe ſein Amt verrichte. Als der Her⸗ zog endlich kam, um das Kohlbeken bei Seite zu bringen, fand er des Königs Kleider halb verbrannt und ihn ſelbſt in einem hizigen Fieber, an welchem er bald darauf, ein Opfer ſeiner Würde, ſtarb. Ueber die Frage, ob denn, wenn vermöge der Hofetikette das Kohlbeken ohne den Herzog v. Uzeda nicht wegzubringen war, nicht der König hätte wegrüken dürfen, darüber läßt uns die Gräfin Aunop ohne Aufklärung.

Skizzen aus Norwegen.

Ein Engländer hat ſo eben die Beſchreibung ſeiner Reiſe in Norwegen herausgegeben, der wir einige Bemerkungen entlehnen:Der Nachrichter in Chriſtiania hat das ſonderbare Recht, jährlich! einmal in jedes Haus der Stadt zu gehen und Geld zu verlangen. Wird ihm keines gegeben, ſo barf er in dem Hauſe eine Fenſterſcheibe einſchlagen. Warum dies, läßt ſich nicht wohl einſehen, da der Nachrichter keineswegs zu gleicher Zeit Glaſer iſt. Um eine Vorſtellung von der ungeheuern Menge von Auſtern zu geben, wel che hier bisweilen verkauft werden, ſo erwähne ich, daß ein Fiſchhändler einſt vom Juli an wöchentlich 120,000 Stük abſezte.In Norwegen gibt es gegenwärtig nur zwei adelige Familien. Bei der Einführung der Konſtitution wurde denen, welche Titel beſaßen, ſo wie auch ihren unter der alten Ordnung der Dinge geborenen Kindern erlaubt, dieſelben ſo lange ſie lebten fortzuführen. Wenn aber die jezigen Beſizer ſterben, hören ihre Titel auf und mit ihnen verſchwindet auch der Adel in Norwegen.Viel von der Einfachheit und Unſchuld, um derentwillen die Norweger ſonſt berühmt waren, iſt verſchwunden, und in manchen Landestheilen wiſſen ſie die Fremden eben ſo gut auszuziehen, wie die Bewohner der ſchweizer Alpen. Das Volk