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daß nicht ein allzubeftiger Schrek dich erfaſſe, äber das Unerklärbare des Spukes und die Fremdartigkeit der geſpenſtiſchen Erſcheinung.
Der Mann mit drei Weibern.
Der Taglöhner Friedrich Orchard, im Londoner Kirchſpiet von St. Gi— les wohnend, war im Monat November voriges Jahres auf Beſcheid der Kirch— ſpielskommiſſäre wegen verweigerter Abgabe der Unterhaltungsmittel an ſeine Frau und beide unmündigen Kindern vor das Polizeibureau von Marlbou— roughſtreet gebracht. Der Magiſtrat hatte ihn zur wöchentlichen Bezahlung von 10 Shillingen an ſeine Familie verurtheilt; aber dieſer leichtſinnige Va— ter kam dieſem Befehle nicht nach und wurde deshalb verhaftet und erſchien vor derſelben Magiſtratsſtelle. Um ſich von der ihm auferlegten Verbindlichkeit zu befreien, hatte dieſer Menſch die Unverſchämthelt, zu erklären, ſeine Ver beirathung mit der Reklamantin wäre ganz und gar nichtig, da er ſchon vor— her mit einer noch lebenden Frau verehelicht ſei.
Der Magiſtrat. So, Ihr klagt euch ſelbſt des Verbrechens der Bigamie an? e
Orchard. Ich muß es wohl, wenn man mich mit Gewalt dazu zwingt! Dieſes Weib, als es mich heirathete, wußte überdies wohl, daß ich bereits eine Frau hatte.
Die Frau. Das iſt eine Lüge, er hat es mir erſt nachher erzählt.
Orchard. Die Wahrheit iſt dieſe: Im Jahr 1817 habe ich Suſanna Pool geheirathet; kurz zuvor, ehe ich die zweite nahm, verließ ich ſie. Su⸗ ſanne, meine erſte Frau, nahm ihrerſeits auch einen zweiten Mann; folglich ſind wir deren zwei im Spiel.
Der Magiſtrat. Ein Verbrechen autoriſirt nicht das andere: unſere Geſeze entſchuldigen keineswegs das Vergeltungsrecht in Sachen der Bigamie.
Orchard. Sezen Sie ſich nur an meine Stelle. An jedem Arme eine Frau; die eine will mich nicht, und die andere kann ich nicht ernähren..
Die Frau. Du kannſt dich gut heraus reden; allein meine Herren, Sie müſſen wiſſen, daß dieſer elende Menſch bereits drei Weiber betrogen hat. Kaum vatte er vor 7 Jahren die erſte in Stich gelaſſen als er die zweite nahm, nnd ich bin das dritte Opfer. Unſere Hochzeitsfeier war am 29. De— zember 1831.
Orchard. Ich mag nicht widerſprechen.
Die andere Magiſtratsperſon. Offenbar iſt es, daß dieſen
Elende der Gerechtigkeit Hohn ſpricht; wäre er wirklich der Vigamie oder Trigamie ſchuldig, ſo würde ihm ſein Prahlen all nichts helfen. Es kömmt bier blos darauf an, daß die Kirchſpielskommiſſäre in Betreff der Exiſtenz der erſten Ehe Erkundigungen einziehen wollen, um ſich zu überzeugen, ob die Heirath mit der Reklamantin giltig ſei oder nicht.
Die Kirchſpielskommiſſaͤre fanden es nicht für gut, eine Veſchwerde, die ihnen leicht läſtig werden konnte, weiter zu verfolgen; mithin wurde Orchard freigeſprochen. 8
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