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in Ihn, einen bloßen Verſuch zu machen, der auch gewöhnlich gut ausfällt und zwiſchen zehn und zwanzig Prozent Gewinn abwirft. Bald darauf aber kommt der Verluſt, und dauert fort, bis die erſten tauſend Pfund weg ſind. Man verſichert ihn ſodann, daß wenn er noch ein zweites Tauſend daran ſezen wollte, der erſte Verluſt nicht nur ausgeglichen, ſondern noch ein bedeutender Gewinn realiſirt werden könnte. Um dieſe Zeit iſt der Kompagnon gewöhnlich im Eifer und das zweite Tauſend iſt noch ſchneller verſpielt als das erſte. Jezt lamentirt die Bank über ihr ſchrekliches Unglük, zeigt dem neuen Intereſſenten, welche Vortheile ſie vor den Spielern voraus hat, wie man mit ihr gewinnen müſſe, und wie es unter die ſeltenſten Fälle, die vielleicht alle hundert Jahre einmal. vorkommen, gehört, daß die Bank in ſo kurzer Zeit eine ſo anſehnliche Summe verliert. Auf dieſe Weiſe ſezt der arme Wicht ſeinen lezten Heller aufs Spiel, und die Vank— verliert noch einmal, ganz gegen alle Wahrſcheinlichkeit, ohne die hellites im mindeſten in Erſtaunen zu ſezen. Die Bank macht Bankerott, fängt aber, wie dies bei andern Banken ebenfalls der Fall iſt, kurze Zeit nach— her ihre Geſchäfte von Neuem an.
Doch ſind vor Kurzem auch dieſe feinen Spekulanten von einigen Offiziren in der Armee, namentlich aber von einem ſehr tapfern Hauptmann, deſſen Na— men bereits die Zeitungen dem größeren Publikum mitgetheilt haben, überliſtet worden. Dieſer ging in ein Spiel haus, nannte ſeinen Namen und ſeinen Stand, und erbot ſich, auf Kredit zu ſpielen, wenn man ihm zu dieſem Ende auf ſein J. O. U. eine gewiſſe Summe vorſtreken wolle. Dieſer Vorſchlag wurde ange⸗ nommen, und der Kapitän, ganz gegen ſeine Erwartung, verlor in wenigen Minuten den ganzen Betrag des ihm gemachten Darleihens. Als man ſpäter die Bezahlung der von ihm gegebenen Note verlangte, verweigerte er dieſe un ter dem Vorwande, es ſei eine Spielſchuld, die er nach den Geſezen des Landes nicht zu berichtigen aufgefordert werden könne. Die Sache kam aber dennoch vor Gericht, und es fanden ſich auch die, bei ſolchen Gelegenheiten nie ausbleibenden Zeugen ein, die beſchworen, daß ſie zugegen waren, wie dem Beklagten die im Schuldſchein angeführte Summe von einem Herrn in einem Kaffe- oder Wirths— hauſe zugezählt wurde. Da dies übrigens. eine alte abgedroſchene Eidesformel iſt, die bereits ſo oft bei Gericht vorgekommen, daß ihr weder Richter noch Ge— ſchworne den geringſten Glauben ſchenken, ſo verfehlte ſie auch diesmal ihre Wir—
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kung auf die Jury, und der Kläger wurde mit ſeiner Klage abgewieſen.
In ſolchen und ähnlichen Fällen wiſſen ſich die hellites oft damit zu hel—⸗ ſen, daß ſie ihren Bully(der mit jedem Spielhauſe verbundenen Händelanfän— ner) zu ihrem Schuldner ſenden, und ihm durch dieſen erklären laſſen, daß das Geld, welches er verloren habe, von ihnen auf rechtliche Art gewonnen worden ſei, und daß kein Gentleman dieſes bezweifeln dürfte, wenn er nicht perſönlich dafür verantwortlich gemacht werden wolle. Es bleibt dieſem alſo nur die Wahl zwiſchen der Bezahlung der Schuld und einem Zweikampf, den die Wenigſten mit einem derlei Menſchen annehmen wollen; noch weniger aber will man ſich der Gefahr ausſezen, mit der Pferde— oder Hundspeitſche mißhandelt zu wer⸗ den— eine Beſtrafung, mit welcher jeder Bully ſogleich droht, wenn der Schul⸗ denmacher kein Offizier von anerkannter Tapferkeit iſt.
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