15. August.
Thiermedicinische Rundschau ete. 259
günstig wie die der früheren Mittheilung. Erwähnt sei hier nur nochmals, dass die Narkose ohne irgend welche hervortretende Symptome eintritt, dass sich während der Narkose weder eine Einwirkung auf das Herz, noch auf die Respiration beobachten lässt und dass irgend welche Folgezustände der Narkose auch nicht bekannt geworden sind. Wenn auch die Empfindung während der Narkose vollständig schwindet, so ist das Bewusstsein doch oft noch vorhanden. Auffällig ist, dass die Narkotisirten fast immer die Augen weit geöffnet haben. Finige Personen beginnen bei Beginn der Narkose zu lachen(Lachäther). Im Gegensatz zum Bromäther lässt sich. die Narkose bé- liebig verlängern; bei öfteren, kurz nach einander folgen- den Wiederholungen wird die Wirkung des Mittels nicht abgeschwächt. Unangenehm an dem Mittel ist der eigen- thimliche, durchdringende, an Senföl erinnernde Geruch. Anstatt der gewöhnlichen Maske hat H. in letzter Zeit eine Modification des Junker'schen Apparates benutzt. Bei derselben wurde einmal der Pentalverbrauch von 25— 35 auf 10— 12 cem beschränkt, und dann fiel auch der unangenehme Geruch weg.
— 6egen das Schächten der Thiere. Die als Thier- quälerei anerkannte und vielfach bekämpfte Schlacht- methode des rituellen Schächtens der Thiere wurde im Königreiche Sachsen durch eine am 21. März 1. J. erlas- sene Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend das Betäuben der Schlachtthiere, endgiltig abgestellt; sie lautet:
„Zur thunlichsten Vermeidung von Quälereien der Thiere beim Schlachten wird verordnet:
1. Beim Schlachten aller Thiere mit Ausnahme des Federviehes muss der Blutentziehung die Betäubung vorausgehen.
Ausgenommen bleiben die wegen Unglicksfällen und plötzlicher Erkrankungen nothwendig werdenden Noth- schlachtungen, sobald sich die Betäubung nach den that- sächlichen Verhältnissen nicht ausführen lässt.
2. Beim Rinde soll die Betäubung unter Benitzung der Schlachtmaske ausgeführt werden, soweit nicht beim Jungvieh die genügende Entwickelung des Schädels eine Ausnahme erfordert.
3. Bezüglich der Betäubung der Schweine, Kälber und Schafe durch Stirn oder Genickschlag wird den Schlächtern die Auswahl der Betäubungsapparate über- lassen, doch werden als solche die Holzkeule für Kälber, der Bolzenapparat für Schweine und der Schlagbolzen- hammer oder ein stumpfer Keihammer für Schafe em- pfohlen.
4. Alle Schlachtungen, mit Ausnahme der nicht auf- zuschiebenden Nothschlachtungen, dürfen unter Verant- wortlichkeit des Schlächters nur von des Schlachtens durchaus kundigen Personen, oder doch nur unter deren Aufsicht und Mithilfe, niemals aber allein von Lehrlingen ausgeführt werden.
5. Alles Schlachten hat in geschlossenen, dem Publi- cum nicht zugänglichen Räumen stattzufinden. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Verfügung stehen, darf das nicht gewerbsmässige Schlachten im Freien geschehen, ist aber auch dann derart vorzunehmen, dass es nicht von öffentlichen Strassen, Wegen oder Plätzen aus zu sehen ist.
zeim gewerbsmässigen Schlachten ist die Anwesen- heit von Personen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der Fleischerlehrlinge und Gehilfen, verboten.
6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende, mit dem 1. October dieses Jahres in Wirksamkeit tretende Bestim- mungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haftstrafe geahndet.
7. Die Ortspolizeibehörden haben die Schlächter auf
die vorstehenden Bestimmungen und darauf aufmerksam zu machen, dass sie auf den Schlachthöfen Gelegenheit haben, die verschiedenen Betäubungsarten und Betäub- ungsinstrumente kennen zu lernen.“
Auch der schweizerische Thierschutzverein hat am 21. Februar 1. J. in Bern, unter dem Vorsitze seines Präsidenten, Herrn Pfarrer Wolf, die Schächt- frage behandelt. Nach längerer Discussion wurde ein- stimmig beschlossen, ein Initiativbegehren bei den Bundes- behörden einzureichen, dahingehend, es seien für die ganze Schweiz giltige gesetzliche Bestimmungen aufzu- stellen.
— Ueber die Chloroformnarkose beim Pferde. Von Hirzel-Ziürich. Die allgemeine Narkose mit Chloroform wird seit circa fünf Jahren auf der chirurgischen Klinik des Thierspitals Zürich bei allen nennenswerthen operativen Eingriffen am Pferd zur Anwendung gebracht. Das zur Verfügung stehende Beobachtungsmaterial, das über 700 Fälle umfasst, lässt eine definitive Beurtheilung des Ver- fahrens zu. Es ist folgendes: Es wird nur am liegenden Pferd manipulirt; es kommt ausschliesslich Chloroform, und zwar englisches zur Verwendung; Mischnarkosen mit Aether oder vorausgehender Morphiuminjection sind aus- geschlossen. Die Reinheit des Präparates wird am besten in der Art geprüft, dass einige Tropfen davon zwischen den Händen zerrieben werden. Beim Ausbleiben auf- fälliger Gerüche, namentlich solcher, die dem Chlorgas zu eigen sind, kann angenommen werden, dass das Chloro- form rein ist. Bei Anwendung der Narkose sind zwei Pankte zu bedenken: erstens, dass die Chloroformdiünste irrespirabel sind und, rein inhalirt, rasch tödten, und zweitens, dass die rasche Verdunstung der Flüssigkeit Wärme entzichend wirkt und Reizzustände auf der Nasen- schleimhaut bedingt, wenn sie mit ihr in directe Be- rührung kommt. Ich verwende, um die Chloroform- dämpfe mit atmosphärischer Luft vermischt zur Ein- athmung gelangen zu lassen, nachdem eine Anzahl früher construirter Inhalationsapparate mit Ventilklappenvor- richtungen mich im Stiche gelassen haben, eine Modifikation der beim Menschen gebräuchlichen Skinner'schen Maske, d. h. ein mit maschigem Flanellgewebe überspanntes Drahtgestell, das über Nase und Mund gelegt wird, nach- dem das gespannte Tuch mit Chloroform bis zur an- näheinden Sättigung durchtränkt ist. Weil das Pferd gewöhnlich nicht durch das Maul athmet, genügt eine einfache, beide Nüstern deckende Drahtmaske in der Regel. Eine Reihe von Beobachtungen der letzten Zeit haben übrigens nachgewiesen, dass die Möglichkeit, durch das Maul zu athmen, bei vielen Pferden vorhanden ist. Bei halbgeöffneter Lippenspalte tritt viel Luft durch die Maulhöhle ein und aus, was sich zu erkennen gibt durch ein eigenthiimliches, sonst bei der Narkose fehlendes, an das Röcheln des chloroformirten Menschen erinnerndes Geräusch, das durch Schwingungen des Gaumensegels veranlasst wird und durch deutRiché blasende Bewegungen der Wangenmusculatur. Der Eintritt der Chloroform- wirkung ist in diesen Fällen immer ein verzögerter, er kann ganz ausbleiben, wenn die Maulspalte nicht, am besten vermittelst eines Tuches, geschlossen wird. Die Erscheinungen der Narkose sind in der Regel typisch und in Kurzem folgende: Nach den ersten, meistens tieken Athemzügen beginnt sofort das Erectionsstadium, sich äussernd in starker Unruhe mit Steigerung der Puls- frequenz und etwelcher Erweiterung der Pupille PDie Athmung wird oberflächlicher, aussetzend, das Pferd hält den Athem so lange als möglich an, um wenig Chloro- formdämpfe einzuziechen, schliesslich macht es doch ein ein paar, meistens schr tiefe Athemzüze, der anfänglich gespannte Fuss wird weicher, zuweilen stellt sich Muskel- zittern namentlich an den Schultern ein. Das Prections- studium schliesst in der Regel ab mit einem eigenthümlich an Lachen erinnernden Wiehern, es tritt Lidschluss ein: Die vollständige Narkose liegt vor. Ich habe, im Gegen- sat?e zu Möller(Monatshefte für Thierheilkunde, Bd. I, pag. 459), das Excitationsstadium immer, wenn auch gradatim sehr verschieden auftreten schen. Allerdings fehlen jene stürmischen Narkosen wie sie beim Menschen


