1. Oetober.

Thiermedicinisene Rundschau etc. 9

Der Vorstand des Vereins wird ermächtigt, die Er-

klärung abzugeben, dass Riedel und Kampmann ihre

Anträge zurückgezogen haben.

Sodann wird über Punkt 3 der Tagesordnung be- rathen:Theilnahme an der Jubiläumsfeier der Thierärzt- lichen Hochschule zu Berlin Seitens des Vereins Schlesischer Thierärzte.

Zu diesem Gegenstande hat College Mehrdorf das Referat übernommen. Derselbe führt in längerer Rede aus, welche Beziehungen zwischen der Hochschule zu Beriin und den preussischen Thierärzten bestehen und wie es deshalb gerade Pflicht der preussischen Thierärzte wäre, sich daran zu betheiligen.

Es wird beschlossen dass der Verein Schlesischer Thierärzte sich officiell bei der Feier in Berlin vertreten lässt und zwar durch eine Deputation, bestehend aus Herrn Dr. Ulrich, Herrn Departements-Thierarz;t Schilling und Herrn Professor Dr. Metzdorf; diese drei Herren werden eine Glückwunschadresse überreichen, für deren Anfertigung und Ausstattung von der Versammlung die erforderlichen Mittel bewilligt werden.

Mit Rücksicht auf die lebhaften Debatten und das umfangreiche Material, welches in heutiger Sitzung Er- ledigung fand, beantragen Fiedeler und Regenbogen, dass ihr Referat überden Rothlauf der Schweine und ver- wandte Krankheiten bei nächster Sitzung des Vereins als erster Gegenstand der Tagesordnung aufgenommen wird. Diesem Wunsche wird entsprochen und hierauf die Sitzung vom Vorsitzenden geschlossen.

Der Vorsitzende.

Dr. Urich

Der Schriftführer. Kampmann.

Kleine Mittheilungen.

Zum Betäuben der Schweine wird ein von Fleischermeister Hempe! in Gera konstruirtes Instrument als das praktischste und billigste empfohlen.

In Folge von Milzbrandinfection erkrankten im Königreich Sachsen in einem Jahre 11 Personen, darunter 7 Fleischer und 3 Knechte, welche beim Abhäuten der unerkannt milzbrandkranken Thiere geholfen hatten. Sie

genasen bis auf 1 Fleischer, der sſch am 24. December

inficirt hatte und am 4. Januar 1890 starb. Bei einem Fleischer ereignete sich die Infection an den erfrorenen, von der Oberhaut theilweise entblössten Fingerknöcheln.

Die Mitwirkung der Bezirksthierärzte bei

Förderung der Pferdezucht im Königreich Sachsen. In Berücksichtigung der günstigen Erfahrungen in anderen Ländern und in einzelnen inländischen Bezirken hat das Königliche Ministerium des Innern auf Anregung des Landstallamtes beschlossen, eine Mitwirkung der Bezirks- thierärzte zur Hebung der Pferdezucht anzuordnen und sind demnach nachstehende Verordnungen erlassen worden:

Im Interesse der hierländischen Pferdezucht hat das

Ministerium des Innern, beziehentlich im Einverständnisse mit den in dem Vortrage der Commission für das Vete- rinärwesen vom 31. December 1888 875 A enthaltenen Vorschlägen beschlossen eine Mitwirkung der Bezirks- thierärzte bei der staatlich unterstützten Pferdezucht ein- treten zu lassen. Die Bezirksthierärzte sollen zu diesem Behufe künftig verpflichtet sein,

a) durch gelegentliche Orientirung über die Pferdezucht- verhältnisse in ihrem Bezirke.

b) durch Belehrungen im privaten Verkehre, sowie in landwirthschaftlichen Vereinen, die Landespferde- zucht zu fördern,

c) dem Lendstallmeister durch Beantwortung von Frage- bogen über die Pferdezucht in ihren Bezirken, be- ziehentlich mündliche Auskunftsertheilung bei Stuten-

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musterungen und Fohlenschauen eine berathende

Unterstützung zu gewähren, sowie

d) in den Prämiirungs-Commissionen bei den Stuten- musterungen und Fohlenschauen als stimmberechtigte Mitgheder thätig zu sein.

Die gedachten Commissionen sollen hiernach künftig aus vier Mitgliedern bestehen, nämlich dem Landstallmeister oder in dessen Behinderung einem Vertreter desselben, zwei DPelegirten des landwirthschaftlichen Kreisvereins und

dem Bezirksthierarzte, und unter der Leitung des Land- stallmeisters, welchem bei Stimmengleichheit die ent- scheidende Stimme zusteht, ihre Beschlüsse zu fassen haben. Beschlussfähig soll die Commission schon bei Anwesenheit von drei Mitgliedern sein.

Die Zutheilung der Bezirksthierärzte zu den Preis- gerichten an den verschiedenen Stationen wird dem Landes-

thierarzte übertragen. Von demselben ist darüber aljähr-

lich vor Beginn der Fohlenschauen dem Landstallmeister, welcher zu dem Ende das Programm derselben dem Landes- thierarzte mittheilen wird, Nachricht zu geben.

Die Reisekosten der Bezirksthierärzte werden aus der Ministerialkasse erstattet werden und es sind die bezüglichen PBerechnungen durch das Landstallamt mit einzureichen. Der Commission für das Veterinärwesen bleibt über- lassen, den Bezirksthierärzten die vorstehenden Bestim- mungen, welche als Nachtrag zur Instruction der Bezirks-

thierärzte zu gelten haben, zur Nachachtung zuzufertigen, auch den Landesthierarzt wegen des auf ihn Bezüglichen hiervon in Kenntniss zu setzen. Dresden, am 2. December 1889. Ministerium des Innern. (gez.) von Nostitz-Wallwitz. An die Commission für das Veterinärwesen.

Das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen, die instructionsmässige Thätigkeit der Bezirksthierärzte auf eine Mitwirkung derselben zur Hebung der staatlich unter- stützten Pferdezucht auszudehnen. Indem Ihnen in der Anlage die betreffende Verordnung vom 2. December 1889 (1899 II M) zur Nachachtung und Aufnahme in das Archiv zugefertigt wird, erhalten Sie nachfolgend die nothwendigen weiteren Erörterungen. Die sub a und b angeordnete Mitwirkung soll gelegent- lich bei Ausübung sonstiger dienstlicher Verrichtungen und bei Gelegenheit der Praxis geschehen, so dass be- sondere Reisen deshalb für gewöhnlich nicht ausgeführt werden. Es ist hierbei wünschenswerth, dass die Herren Bezirksthierärzte auf Grund der Kenntniss der örtlichen Verhältnisse und der geeigneten Persönlichkeiten zur Pferdezucht dort anregen, wo das passende Stutenmaterial vorhanden, aber trotz zusagender Verhältnisse, unbenutzt bleibt, sowie die bereits betriebene Zucht im Sinne der aufgestellten Organisation nutzbringender zu machen suchen durch Beobachtung und Belehrung über Auswahl be- ziehentlich Haltung der Zuchtstuten und Aufzucht der Fohlen.

In Bezug auf die sub c und d angeordnete Thätigkeit wird die unterzeichnete Königliche Commission für das Veterinärwesen das Köuigliche Landstallamt ersuchen, bei der möglichst frühzeitigen Uebersendung der Fragebogen gleichzeitig jedem Bezirksthierarzte ein Verzeichniss der in ſhrem Bezirke vorhandenen Züchter mitzutheilen, welche von königlichen Beschälern stammende Fohlen aufziehen. Die Herren Bezirksthierärzte werden dann ihrerseits besorgt sein, die übersendeten Fragebogen ausgefüllt rechtzeitig dem Herrn Landstallmeister zugehen zu lassen.

Bezüglich der mündlichen Berathung und Auskunfts- ertheilung bei Stutenmusterungen und Fohlenschauen hat das Königliche Ministerium des Innern genehmigt, dass vis auf Weiteres eine persönliche Theilnahme der Bezirks- thierärzte bei allen, auch in anderen Amtshauptmann-

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