15. August.

Thiermedicinische Rundschau etc.

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lange zurückhalten. Fehlt diese Voraussetzung, wie z. B. bei Anfertigen der Qulturen auf Glas, eisernen Nägeln u. s. w., so bleiben die Milz- brandbacillen noch nach 20 Minuten stattgehabter Sublimateinwirkung(1: 1000) lebensfähig. Auch die Haut von Kaninchen, welche mit Milzbrand- sporen bestrichen und dann 5 Minuten in 1:1000 Sublimatlösung getaucht war, zeigte nach Excision noch entwickelungsfähige Sporen. Demnach hatte die lebende Haut das auf sie gebrachte Sublimat an den übrigen Körper bald abgegeben, wodurch die Finwirkung auf die Milzbrandsporen ge- hindert war. Für Milzbrandsporen war dem- nach festgestellt, dass dieselben um so unsicherer vernichtet werden, je weniger der damit inficirte Gegenstand die Sublimatlösung zurückbehält.

Aehnliche Ergebnisse bezüglich der Vernich- tung der Milzbrandsporen zeigten sich bei An- wendung von 7proc. Carbolsäurelösungen. Noch nach 38 tägiger Einwirkung der Flüssigkeit waren die Culturen virulent. Durch Siedehitze werden die Sporen abgeschwächt, jedoch nicht sämmtlich vernichtet. Chlor erwies sich jedoch als ein sehr energisches Desinfectionsmittel. Es zeigte sich, dass eine kaum 15 Secunden dauernde Einwirkung eines 0,2 proe. Chlorwassers ausreicht. um Milzbrandsporen zu vernichten. Es werden die Milzbrandsporen im Augenblick ihrer Zu- sammenkunft mit Chlor schon so abgeschwächt, dass sie keine Infection mehr zu bewirken ver- mögen.

Der Verf. folgert aus seinen Versuchen für die Praxis zunächst, dass bei Anwendung des Chlors die Objecte mit Wasser durchfeuchtet sein müssen. Wo jedoch die Chlorlösungen nicht direct mit den Sporen in Berührung kommen konnten, erwiesen sich die Lösungen weniger gut, besser dagegen Ueberziehen der Gegenstände mit einer aus Chlorkalk und Wasser hergestellten Paste.

Chlor ist nach dem Verf. eines der besten Desinfectionsmittel, weil es die meiste Gewähr für sichere Wirkung darbietet.

Infectionskrankheiten.

Die Tuberkulose unter den Hausthieren in Däne-

mark. Von Bang.(Deutsche Zeitschrift für Thier- medicin Bd. XVI, 5 u. 6. Heft.)

wurde, wo viel fremdes Vieh eingeführt wurde. Bezüglich der Erblichkeit der Tuberkulose ist Verf. der Ansicht derjenigen Autoren, welche meinen, dass diese Krankheit sowohl von der Mutter als vom Vater auf den Fötus übergehen kann. Tuberkulose bei neugeborenen Thieren komme viel häufiger vor, als bisher angenommen wurde. Als die Verbreitung der Krankheit be- günstigende Verhältnisse weist Verf. mit Recht auf die Stallfütterung, den gemeinschaftlichen Futter- gang, schlechte Ventilation, unrationelle Zucht hin.

Als Massnahmen die Tuberkulose zu bekämpfen empfiehlt der Verf. häufige Untersuchung der Viehbestände durch Thierärzte, wobei verdäch- tige und kranke Thiere sogleich auszurotten

sind, verbesserte Ventilation in den Stallungen,

häufige Desinfection in denselben, Finrichtung von Beobachtungsställen für angekauftes Vieh un- bekannter Herkunft. Der privaten und öffentlichen Vereinsthätigkeit ist durch Belehrung über diese Krankheit ein weites Feld zur Einschränkung der- selben gegeben. Die Hilfe des Staates soll darin bestehen, dass dem Besitzer verboten wird tuberkulöse Thiere auf Märkte, fremde Weiden oder in fremde Ställe zu bringen; Thiere, welche sichtlich an der Krankheit leiden, dürfen nur zum Schlachten verkauft und ihr Fleisch darf nicht zur menschlichen Nahrung verkauft oder verbraucht werden, wenn nicht das geschlachtete Thier mit seinen Eingeweiden von einem Thierarzt unter-

sucht und durch dessen Attest bestätigt worden

Verf. hat sehr eingehende Studien über das

Auftreten dieser Krankheit in Dänemark gemacht und entnehmen wir den Ergebnissen derselben folgende Angaben. Zunächst konnte Bang die Erfahrung bestätigen, dass in Gegenden, wo kein fremdes Vieh eingeführt wurde, der Bedarf selbst gezüchtet wird, die Thiere fast ganz verschont von der Tuberkulose blieben, während andrerseits die Krankheit sechr häufig an Orten angetroffen

ist, dass das Fleisch hierzu verwendet werden kann. Die Milch von Kühen, welche an Futer- tuberkulose leiden, darf nicht verkauft werden; auch darf sie nicht zur Butter- und Käsefabrikation und zu Menschen- oder Thiernahrung nur im gekochten Zustande gebraucht werden. In diesem Sinne ist für Dänemark eine Revision des Ge- setzesansteckende Krankheiten betreffend beab- sichtigt, wobei die Tuberkulose unter die sog. milderen ansteckenden Krankheiten aufgenom- men werden soll.

Bezüglich der Mitwirkung des Staates hatte die Regierung in Dänemark folgende Be- stimmung in einer Gesetzesvorlage vorgeschlagen: Wenn sich für grössere oder kleinere Kreise (eine oder mehrere Communen) Vereine von Vieh- besitzern bilden, mit dem Zweck, der Verbreitung der Tuberkelschwindsucht unter dem Hornvich entgegenzuarbeiten, und wenn zu dem Zweck in den Statuten eines solchen Vereins bestimmt wird,

dass die Mitglieder zu bestimmten Zeiten des

Jahres ihre Thiere von einem examinirten Thier- arzt untersuchen lassen sollen, dass ferner die Thiere, welche bei einer solchen Untersuchung für an Tuberkelschwindsucht leidend befunden werden, zu tödten sind, und, wenn sie nicht zum