1. Oetober

Thiermedicinische Rundschau etc. 9

zu Eisenach. Unter Hinweis auf die im Archiv des Vereins sich befindenden Druckschriften und Protokolle über die Verhandlungen zu Eisenach erläutert Herr Lungwitz in ½ stündlicher Rede besonders wichtige Punkte der Ver- handlungen und ergänzt zum Theil die Mittheilungen, welche in der Fachpresse über dieselben vorhanden sind. Betreffs des Näheren sei auf die Referate über den Thierärztetag in der Fachpresse verwiesen.

Da Herr Prof. Dr. Johne inzwischen erschienen war, findet nun Punkt 3 der Tagesordnung: Bakteriologische Demonstration, Rothlauf betreffend, seine Erledigung. Herr Johne hebt hervor, dass die gemeine Diagnose des Schweine- rothlaufs unter Umständen Schwierigkeiten machen könne und dass vor allem der Nachweis der pathogenen Mikro- organismen im Blute schwer sei. Schon bei früheren Mit⸗ theilungen über diese Sache habe er die Leichtigkeit der Anlage von Culturen der Rothlaufbacillen hervorgehoben, deren charakteristische Figenthümlichkeiten einen dia- gnostischen IrIthum unmöglich machen. Man könne sich leicht einige Reagensgläschen wit Nährgelatine beschaffen und vorräthig halten. Zur Herstellung einer Cultur ent- nimmt man das Imphmaterial am besten der Milz eines verendeten Thieres. Nach gutem Abwaschen derselben (eine strenge Pesinfection sei, da es sich nicht um Her- stellung von Reinculturen handele, nicht nothwendig), macht man einen Querschnitt und sticht mit einer ausgeglühten Platinnadel oder in Erwangelung einer solchen mit einer gewöhnlichen ausgeglühten Stricknadel in die Milzpulpa ein. Mit den an der Nadel hängen bleibenden minimalen Pulpatheilchen sticht man, nachdem aus dem Glase bei nach unten gekehrter Ceffnung der Wattepropfen gezogen worden ist, ebenfalls von unten her in die Gelatine ein und lässt dieselbe bei Zimmertemperatur stehen. Nach 3 4 Tagen bilden sich die charakteristischen Flaschenbürsten ähnlichen Qulturen, welche leicht zu erkennen sind. Nach Beendigung dieser Mittheilungen, welche von einer Demonstration des ganzen Impfvorganges begleitet waren und während welcher Gläser mit Rothlaufculturen herumgereicht wurden, drückt der Vorsitzende Herr Prof. Johne den Dank der Ver- sammlung aus.

Punkt 6 der Tagesordnung: Mittheilungen aus der Praxis wird wegen vorgerückter Zeit aufgegeben.

Vor Schluss der Versammlung theilt der Vorsitzende mit, dass die Zuchtgenossenschaft für das Meissner Land- schwein, welche heute in Meissen eine Versammlung ab- halte, den Verein geladen habe, an derselben theilzu- nehmen. Da auf der Tagesordnung eine Berathung über die Stellung der Genossenschnften zur Einführung von veterinärpolizeilichen Bestimmungen gegen den Schweine- rothlauf stehe, so dürfte für die Gollegen der Besuch dieser Versammlung, in welcher Herr College Schleg das Referat habe, von Interesse sein.

Hierauf schliesst der Vorsitzende um ½˖ 2 Uhr die Ver- sammlung. Nach einem gemeinschaftlichen Mittagsmahle besuchte der grösste Theil der Vereinsmitglieder die eben genannte Versammlung der Meissner Zuchtgenossenschaft.

Dr. Edelmann, Schriftführer.

Bericht über die Versammlung des Vereins Schlesischer Thierärzte in Breslau am 12. Mai 1889.

Die von ca. 25 Mitgliedern besuchte Versammlung schlesischer Thierärzte wurde durch den Vorsitzenden, Herrn Departements-Thierarzt Dr. Ulrich, eröffnet, und begann mit Verlesung der eingegangenen Schriftstücke, u. A. der Anmeldung der comm. Grenz-Thierarztes Gras- nik in Kattowitz als Mitglied des Vereins.

Seitens des Deutschen Veterinärrathes ist eine Ein- ladung zu der am 17. und 18. Juni d. J. in Eisenach statt- findenden Sitzung eingegangen, deren Tagesordnung zur Kenntniss gebracht wird.

Der Vorsitzende spricht im Namen der Frau des ver- storbenen Collegen Rettig für die auf seine Veranlassung durch schlesische Thierärzte aufgebrachte Unterstützung deren Dank aus.

Kreisthierarzt Frick beantragt im Namen des Ver- legers derBerliner thierärztlichen Wochenschrift Auf- nahme der Sitzungs-Protocolle in qu Zeitung; demselben wird Folge gegeben.

Kreisthierarzt Dr. Fiedeler hatte den Antrag gestellt zum Gerlach-Denkmal noch einen ferneren Beitrag zuzu- steuern; nach kurzer Debatte wurden 300 Mark bewilligt.

Als zweiter Punkt der Tagesordnung war das Thema Schlachthäuser Schlachthausthierärzte aufgestellt; Refe- rent Kreisthierarzt Gückel- Münsterberg, Correferent Schlachthausdirector Haselbach-Oppeln.

Ersterer führte zunächst folgendes aus:

Meine Herren! In dem Gesetze vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser, ist der Gesetzgeber von dem Grundgedanken ausgegangen, dass die Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses best- möglich von Gemeinden auszugehen habe. Der§ 1 des Gesetzes spricht wenigstens ganz deutlich: In denjenigen Gemeinden, in welchen eine Gemeinde-Anstalt zum Schlachten von Vieh bestimmt ist. Ferner sagt der§ 4: Die Ge- meinde ist verpflichtet, das öffentliche, ausschliesslich zu benutzende Schlachthaus den örtlichen Verhältnissen ent- sprechend einzurichten und zu erhalten. Leider sagt aber auch der§ 12: Die Bestimmungen des gegenwärtigen Ge- setzes finden auch auf den Fall Anwendung, in welchem die Gemeinde das öffentliche, ausschliesslich zu benutzende Schlachthaus nicht selbst errichtet u. s w. Hieraus ergiebt sich, dass sowoh!l Gemeinden wie Private öffentliche Schlacht- häuser unter gewissen Bedingungen errichten können. Von dieser Freiheit, welche Privatpersonen oder Innungen nach diesem Gesetze überlassen ist, haben Innungen und ein- zelne Schlächter in nicht geringen Fällen Gebrauch gemacht

und öffentliche Schlachthäuser errichtet. Es drängt sich bei Erwägung dieser Thatsache aber unwillkürlich die

Frage auf: welches Interesse haben einzelne Fleischer oder die Fleischer-Innungen daran, dass ein Schlachthaus von ihnen und nicht von der Gemeinde errichtet werde? Haben die Fleischer einen pecuniären Vortheil durch die selbständige Errichtung öffentlieher Schlachthäuser? Dies ist nicht der Fall, denn die Tarifsätze werden unter Be- rücksichtigung der Fleischer, die nicht bei der Innung sind, oder nicht Miteigenthümer des Schlachthauses sind, von der magistratualischen Aufsichtsbehörde derartig ge- stellt, dass von Reingewinn keine Rede sein kann. Wenn nun ein Verdienst bei der Sache nicht herauskommt, wird dann etwa Jemand glauben, dass die Fleischer im Interesse ihrer Standesehre oder der Mitmenschen die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser auf eigene Rechnung anstreben. Kein Mensch denkt daran, am allerwenigsten aber die Fleischer.

Der einzige Grund ist nur der, dass die Polizei-Ver- waltung und die magistratualische Aufsichtsbehörde nicht so schalten können, wie es geschehen würde, wenn die Gemeinde den Bau des Schlachthauses selbst übernimmt. Die Schlächter glauben irrthümlich, dass sie durch die Gemeindeschlachthäuser in ihrem Geschäftsbetriebe über- mässig belästigt werden. Dass dies geglaubt wird, ist eine durch die Prfahrung aufgedrängte Thatsache. Die Polizei-Verwaltung würde aber z. B. in einer Gemeinde- Anstalt mit einem Schlachthofmeister, der seinen Verpflich- tungen bezüglich Sauberkeit etc. nicht correct nachkommt, nicht lange Nachsicht üben; die Magistrate würden alle erprobten Fortschritte der Hygiene, soweit sie sich auf die Schlachthauseinrichtungen beziehen, zur Einführung bringen, kurzum, es kann Niemand leugnen, dass die Polizei-Ver- waltungen und Magistrate auf die von ihnen angestellten Beamten einen grösseren und wirkungsvolleren Druck aus-

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