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252 Thiermedicinische Rundschau ete. 1889.
No. 21.
schlägeln nicht unähnlich waren, der Fuss wurde in seinem oberen Viertel mit Ungt. paraff. eingeschmiert und nun ging das Drücken und Quetschen und Streichen los, lege artis, von hoch oben beginnend und nach und nach das eingefettete Prittel bearbeitend: nach 2 Tagen wurde auch das zweite Drittel und nach wiederum 2 Tagen nunmehr der ganze Fuss mit den beiden Hölzern bearbeitet und darauf mit Priessnitz'schen Umschlägen belegt. Nach diesen Manipulationen, welche 2 Mal täglich je ca. ¾ Stunden
dauerten und dem die Arbeit ausführenden Stellmacher.
manchen Schweisstropfen kostete(der Besitzer führte die Aufsicht), hatte ich nach 20 Tagen die Freude, die betr. Extremität bereits eine Fussform annehmen zu sehen, und nach 50 Tagen der Bearbeitung hatte das Bein, bis auf eine kleine Verdickung des Sprunggelenks, seine frühere Form wieder erlangt, und das Thier war im Stande, im Pfluge zur Arbeitsleistung verwendet werden zu können.
Noch 2 Mal in ähnlichen Fällen hatte ich glücklichen Erfolg zu verzeichnen und stehe nicht an, bei derartigen Zuständen die Massage auf's Wärmste zu empfehlen.
Acute Leiden, welche sich namentlich zur Behandlung durch Massage eignen, sind die frisch entstandenen Druck- schäden, erzeugt durch Sattel und Geschirr; namentlich bieten derartige Zustände auf dem Rücken des Pferdes die beste Gelegenheit, die auffällige Wirkung der Massage zu demonstriren, denn das Verstreichen der Schwellung gelingt zusehends, und die Anwendung eines Priessnitz'schen Um- schlages nach Vollendung der Manipulation ist eine so bequeme und die Wirkung mächtig unterstützende, dass es sehr häufig gelingt, innerhalb 24 Stunden, nach zwei- maliger Massage, eine ca. eine halbe Faust grosse Beule zu beseitigen, ohne dass dieselbe nach demnächstigem Gebrauche des Thieres wiederkehrt.
Was die grossen Blutextraversate anbetrifft, die nicht selten durch Schläge von Nachbarpferden oder durch sonstige Muskelzerreissungen an den Hinterschenkeln des Pferdes entstehen, so schienen mir diese Zustände so recht geeignet, als wirksame Objecte für den Masseur zu dienen, aber ich muss gestehen, dass ich trotz fleissigsten Streichens in keinem Falle reüssirt habe und wieder zn den alten allbekannten Mitteln meine Zuflucht nehmen musste. Kleine Suggillationen ohne Excoriationen dagegen lassen sich in kurzer Zeit ganz vorzüglich durch Massage beseitigen.
In mindesten 20 Fällen habe ich versucht, frisch ent- standene Fessellahmheiten mittelst der Massage zu besei- tigen, jedoch kann ich über den Erfolg keine erfreulichen Mittheilungen machen, der Liebe Mühe war umsonst, ich habe nur negative Resultate zu verzeichnen, umgekehrt den Resultaten, welche in der Menschenheilkunde zu so glän?enden die Massnge repräsentirenden Erfolgen führen. ſch stehe nicht an, anzunehmen, dass die Unmöglichkeit, bei Thieren das verstauchte Gelenk zeitweise zu immobili- siren, nicht zum wenigsten zu den Mieserfolgen Veran- lassung giebt.
Schliesslich darf ich vielleicht noch auf eine Art der Massage aufmerksam machen, welche wir von Alters her ausübten und noch heute in Anwendung bringen: das Kneten des Dickdarmes bei Verstopfung-koliken.
Wenn ich meine Beobachtungen zusammenziehe, so ergiebt sich allerdings ein recht geringes Resultat; die auf wissenschaſtliche Basis gestellte Massage ist aber in ihrer Anwendung in der Thierheilkunde doch noch so neu, dass es dennoch vielleicht verlohnt, von den vorgeführten That- sachen Kenntniss zu nehmen, es liegt ja immerhin doch die Möglichkeit vor, aus kleinen Beobachtungen ein be- stimmtes für feste Directiven geeignetes Material zusammen zu bringen.
Eins aber ist es, was mich bei der Ausübung der Massage schwer bedrückt: Wo bleibt der nervus rerum? Wer wird dem practischen Thierarzte die Mühe und An- strengung neben der Versäumniss vergüten? Unter welcher
Rubrik darf in der Taxe(in Preussen vom Jahre 1815) die Massage untergebracht werden?—„Freie Vereinbarung vor der Behandlung“ könnte man antworten, aber der practische Thierarzt kennt die missliche Seite einer sog. freien Vereinbarung(ich stehe keinen Augenblick an, diese „freie Vereinbarung“ für unsern Stand als deprimirend anzusehen), wio soll man dem Besitzer gegenüber seine Forderungen stellen? Nach den hier zu Lande gemachten Erfahrungen wird die Höhe des Honorars, namentlich nach negativem Erfolge der Massagebehandlung, noch häufiger den Landmann zu der Bemerkung veranlassen:„so veel, hei höt mi jo nix upschreewen!“ Man wird sich also bei Anwendung der Massage nicht nur seinen Patienten, son- dern auch dessen Besitzer recht genau ansehen müssen, jedenfalls aber wird es nothwendig sein, Beide„richtig“ zu behandeln, jedem Masseur unter meinen Collegen wünsche ich aber auch diejenigen klingenden Erfolge, wie sie dem Menschenarzte Dr. Mezger in Wiesbaden so reich- lich zufliessen.
Nach Beendigung des interessanten Vortrags wurde das Thema einer allgemeinen Discussion unterzogen, welche sich nach mancherlei Erörterungen eine Stunde hinzog. Schliesslich waren die Anwesenden übereinstimmend, dass in vielen Fällen das Massiren bei gewissen localen äusseren Krankheiten vorzugsweise bei Pferden und kleineren Haus- thieren von überaus grossem Nutzen sei. Der Vorsitzende sagte im Namen der Anwesenden Herrn Dr. Wolter Dank für seine Bemühungen und für seinen interessanten Vortrag.
Hierauf wurde die Vereinssitzung mit dem Dank des Vorsitzenden für die rege Theilnahme an den Debatten und Vereinsbeschlüssen um 2 ½ Vhr geschlossen.
Ein gemeinschaftliches Mittagsmahl in Gegenwart des geladenen Jubilars, des Collegen Bürger, vereinigte die Vereinsmitglieder bei Frohsein und Heiterkeit noch mehrere Stunden, wobei der Ehrenpokal gefüllt mit feurigem Nass gar fleissig die Runde machte.
Stettin, im Apri! 1888.
Kleine Mittheilungen.
— Eine in mehrfacher Hinsicht sehr wichtige Ent- scheidung bezüglich der Verantwortlichkeit der Medi- einalpersonen für ihre von Amtswegen abgegebenen Gutachten hat vor einigen Monaten das Königl. Ober- verwaltungsgericht gefällt, welche mit Rücksicht auf das allgemeine Interesse der Königl. Landrath des Kreises Cöslin, Herr von Gerlach, amtlich zur Kenntniss der Kreiseingesessenen bringt. Das Urtheil lautet:
Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend den in der Civilprocesssache des Ritterguts besitzers N. N. zu N. N. wider den e und den Kreisthierarzt N. N. zu N. N. wegen Schaden- ersatzes, von der Königlichen Regierung zu N. M. er- hobenen Konflikt, hat das Königliche Ober-Verwaltungs- gericht, Erster Senat, in seiner Sitzung vom 30. März 1889, für Recht erkannt, dass der erhobene Konflikt für be- gründet zu erachten und das gerichtliche Verfahren daher endgültig einzustellen.
Von Rechts wegen.
Müller.
Gründe:
Der Rittergutsbesitzer N. zu N. liess zwanzig seiner Fetthammel, welche an der Lupinosis erkrankt waren, schlachten und sandte sie durch seinen Kutscher und seinen Inspektor am 3. April 1886 früh nach N. behufs Verkaufs auf dem dortigen Markte. Der Inspektor machte dem Markt- polizeibeamten Mittheilung davon, dass die Hammel an der Lupinosis erkrankt gewesen seien und ging auf dessen Ver- anlassung. um das Fleisch untersuchen zu lassen, zunächst zu dem Kreisthierarzt und, da er diesen nicht zu Hause traf, zu dem Thierarzt I. Klasse N. Auf Grund der Be-


