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44 Thiermedicinische Rundschau ete.
1888. No. 4.
keit kaum zweifelhaft sein dürfte. Verf. hat sehr oft bei gesunden Personen im Tonsillenschleim Leukocyten beobachtet, die mit einer Menge von verschiedenartigen Bacterien angefüllt waren.
Bei einer vergleichenden biologischen Be- trachtung zeigt sich die Phagocitenreaction älter als das Auftreten der Blut- oder Lymphgefässe, wonach gerade diese Reaction als das Wesent- liche beim Entzündungsvorgange, als eine Ver- erbungserscheinung des uralten primitiven intra- cellulären Verdauungsmodus betrachtet werden muss.
Diese Auffassung der Entzündung als eines Phagocytenkampfes erklärt ferner die so allgemeine Erscheinung der Hypertrophie phago- cytärer Organe(Milz, Lymphdrüsen, Tonsillen, Payer'sche Plaques) im Verlauf von Infectionen. Ebenso anch giebt dieselbe eine Vorstellung über die natürliche und erworbene Immunität. Die Beobachtungen über die Leukocytenreaction beim Milzbrand zeigen, dass die Phagocyten allmählich daran gewöhnt werden können, Mikroorganismen aufzufressen, die Anfangs vor ihnen nicht ge- fressen wurden. Gewiss könnte es sich nebenbei auch darum handeln, ob die Phagocyten im Stande sind, die aufgefressenen Zellen zu ver- dauen. In beider Hinsicht kann möglicherweise eine Gewöhnung stattfinden, die dann zur Im- munität führen würde.
Mittheilungen aus Vereinen und Versammlungen.
— Bericht über eine Versammlung von Thier- ärzten im Regierungsbezirk Münster.
Am 13. October 1888 fand auf Wunsch mehrerer Fach- genossen und auf Finladung des Veterinär- Assessors Dr. Steinbach im„Oentralhof“ zu Münster in Westfalen eine von 16 Thierärzten des Regierungsbezirks Münster besuchte Versammlung statt. In derselben sollten längere Vorträge nicht gehalten, sondern nur all- gemein interessirende Gegenstände und Fragen, welche in ſetzterer Zeit an Dr. Steinbach gerichtet wurden, kurz erörtert und erledigt werden, im Uebrigen die Stunden des Zusammenseins der Freundschaft und Gemöthlichkeit ge- widmet sein.
Zunächst erzählte Dr. Steinbach Einiges von der diesjährigen Versammlung Deutscher Naturforscher und Aerzte zu Cöln, verlas dann die Tagesordnung der am 16. und 17. November in Berlin sich versammelnden Central- Vertretung der thierärztlichen Vereine Preussens und er- wähnte, anknüpfend an den Pnnkt der Tagesordnung„die Stellung der Thierärzte im Deutschen Heere“, er habe einem Beschlusse des thierärztlichen Vereins der Provinz Westfalen entsprechend seinen in der„thiermedicinischen Bundschau“ veröffentlichten Vortrag über den Rang des Rossarztes dem Inspecteur des Militär-Veterinärwesens Herrn Oberstlieutenant Grafen von Klinckowstroem einge- sandt, letzterer habe ihm in einem Schreiben für die fragl Zusendung, von der er mit Interesse Kenntniss genommen, seinen verbindiichsten Dank ausgesprochen.
Auf Befragen theilte Dr. Steinbach ferner mit, dass sein dem Regierungs-Präsidium erstattetes Gutachten dar-
über, ob in Preussen nicht approbirten Personen gestattet sei, Thierarzneien selbst zu dispensiren, am 1. November die„thiermedicinische Rundschau“ bringen werde.(Ist in- zwischen geschehen. Die Redaction.)
Hieran schloss Dr. Steinbach die Mittheilung, es seien kürzlich zwei Briefe und ein Telegramm in seinen Besitz gelangt, in denen ein thierärztlicher Empiriker aus Enninger, Kreis Beckum und ein solcher aus Dorsten, Kreis Recklinghausen, sich den Titel„Thierarzt“ beilegen; er habe diese Schriftstücke dem Regierungs-Präsidium mit der Bitte übersandt, zu veranlassen, dass die betr. Personen durch die zuständigen Amtsgerichte bestraft würden. Be- züglich der Bildungsstufe der beiden Pseudo-Collegen sei bemerkt, dass der eine„Thieraz“ schrieb und der andere folgende Quittung ausgestellt hat:„Für Besuch eines Pferdes krepirt 10 Mark bezahlt zu haben von Herrn Meier aus Mare. Dorsten d. 15. 9. 88“. Damit das Ansehen des thierärztlichen Standes durch solche Individuen nicht ge- schädigt werde, ersuchte Dr. Steinbach die Collegen, alle derartige Fälle behufs weiterer Verfolgung den zu- ständigen Gerichten oder ihm anzuzeigen und zwar thun- lichst schnell, da Uebertretungen solcher Art binnen drei Monaten verjähren.
Im weiteren Verlaufe der Unterhaltung machte Dr. Stein- bach die Herren Kreisthierärzte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, auf einen Amtsbrief„portopflichtige Dienst- sache“ zu schreiben, es sei auch die Beidrückung des Dienstsiegels oder Dienststempels erforderlich, falls nicht der Empfänger des Briefes 10 Pfg. Strafporto zahlen soll, was er(Dr St.) in letzterer Zeit wiederholt habe thun müssen. Ferner wurde empfohlen, zu amtlichen Schreiben nicht kleine Papierstücke, sondern ganze Bogen Papier zu ver- wenden, um unliebsamen Bemerkungen über Schreiber und Stand zu vermeiden; übrigens gebiete das auch der Anstand.
Darauf berichtete Dr. Steinbach, dass in Emsdetten,
Kreis Steinfurt, demnächst eine Orts-Polizei-Verordnung in
Kraft trete, welche ohne Schlachthaus die allgemeine Fleich- schau, ähnlich wie im Grossherzogthum Baden, vorschreibe; dieselbe werde durch einen kürzlich von ihm geprüften, im Schlachthofe zu Münster vom Collegen Schlachthofver- walter Ullrich ausgebildeten Laien ausgeübt, der in zweifelhaften und streitigen Fällen den Kreisthierarzt zuzu- ziechen habe. Die Finführung einer solchen allgemeinen Fleischschau empfehle sich namentlich für diejenigen Ort- schaften in denen Thierärzte ansässig sind, sie sei von grosser sanitärer Bedeutung und erhöhe den Werth des thierärztlichen Faches. Zudem bemerkte Dr. Steinbach, es sei Aussicht vorhanden, dass in nicht zu langer Zeit die allgemeine Fleischschau nach dem Vorbilde derjenigen des Grossherzogthums Baden für ganz Westfalen angeordnet werde, es sei der Entwurf einer diesbezüglichen Polizei- Verordnung für den Regierungsbezirk Minden seitens des Herrn Ober-Präsidenten den Regierungs-Präsidenten zu Münster und zu Arnsberg mit dem Ersuchen um Aeusserung darüber zugegangen, ob sich eine ähnliche Verordnung auch für die letztgenannten Bezirke empfehle, mithin für den Umfang der ganzen Provinz zu erlassen sei.
Die Frage, ob ein Thierarzt, welcher vor 1869 in
Berlin die Approbation als Thierarzt zweiter Klasse er-
worben hat, ohne weitere Prüfung als Fleischbeschauer zu- gelassen sei, wurde auf Grund des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 21. Januar 1877 bejaht.
Was ein Thierarzt für die Untersuchung eines rotz- verdächtigen Pferdes, welche er im Auftrage der Polizei- behörde vor seiner Wohnung vornebhme, berechnen dürfe, erfuhr folgende Beantwortung: In Prmangelung einer ander- weitigen Verabredung fordert der Privatthierarzt auf Grund der Nr. 4 der Taxe von 1815 zwei Mark Gebühren, der beamtete 1 Mk. 50 Pfg. Fuhrkosten, während er die Ver- richtung an sich unentgeltlich gemäss§ 1 Abs. 1 des Ge- setzes vom 9. Marz 1872 auszuführen hat. Diese Fuhr-
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