20 Thiermedicinische Rundschau ete.
1888. No. 2.
räude“ eingeleitet. Der Herr Vortragende führte Folgen-
des aus:
Die wenigen Worte, welche ich mir über das vor- liegende Thema zu sagen erlauben werde, sind nicht so lehrreich wie der Vortrag des Herrn Professor Dr. Esser, aber ich halte bei dem gegenwärtigen Stande der Schaf- räude eine Besprechung derselben unter den practischen Thierärzten für nothwendig. Es ist Ihnen ja bekannt, dass die Reichsregierung in ihren auf die Tilgung der Schaf- räude gerichteten Massnahmen nicht nachlässt. Wenn man die seit dem Jahre 1883 hinsichtlich der Unterdrückung der Schafräude erzielten Erfolge betrachtet, so sind solche nach den statistischen Berichten ja ausgezeichnete, schen wir uns aber in der Praxis um, so finden wir, dass die Sache doch anders steht, und die Räude noch in viel grösserem Umfange herrscht als jene Berichte besagen. Den beamteten Thierärzten kann sich deshalb die Frage aufdrängen, ob die Fortsetzung der regierungsseitig an- geordneten Massregeln zweckmässig sei oder ob man nicht vielmehr die Einstellung dieser Massregeln zu befürworten habe. Vor einigen Wochen hat die Reichsregierung an die einzelnen Landes-Regierungen ein Schreiben gerichtet, in welchem eine alljährlich zu wiederholende Revision der Heerden, ein Baden der räudig befundenen Heerden und eine strenge Stallsperre für diejenigen Heerden anheim ge- geben war, in denen die Bäude noch nicht ganz erloschen ist. Ich habe meine Ansicht hierüber der Behörde darlegen müssen und möchte gerne hören, ob dieselbe Ihre Zu- stimmung findet. Ich habe nämlich der Behörde den Vor- schlag gemacht, die Revision der Heerden nicht in den Monaten April, Mai und Juni, sondern in den Monaten November bis April vornehmen zu lassen, weil dann die Räude leichter zu konstatiren sei und die Anordnung der Bäder rechtzeitig vorgenommen werden bönne. Man muss bei der Tilgung der Bäude auf die Natur der Schafhaltung Rücksicht nehmen. In unserer Gegend unterscheidet man nämlich Zucht- Mast-, Handels- und gemischte Schäfereien. Was unter Zucht., Mast- und Handelsschäfereien pegriffen wird, versteht sich von selbst, und will ich deshalb nur anführen, dass gemischte Schäfereien in meinem Sinne solche sind, in denen neben der Zucht noch ein Zukauf von Schafen zum Zwecke der Mast oder des Handels statt- findet.
In Hinplick auf den Umstand, das die Räude in Zucht- schäfercien oft schwer festzustellen und eine radicale Til- gung derselben in letzteren daher äusserst schwierig ist, dalts ich es für zweckmässig, dass die Handels- und Mast- schäfereien neben dem pislang in Anwendung gekommenen Tilgungsverfahren jährlich mindestens drei Mal revidirt werden. Auf diese Weise gelingt es oft, wie mich die Prfahrung gelehrt hat, das Vorhandensein der Räude in Zuchtschäfereien darzuthun, deren Eigenthümer sich um die Anwendung eines energischen Heilverfahrens bis dahin weggedrückt hatten. Der Schwerpunkt der Räudetilgung liegt aber in den Zuchtschäfereien; ist jene Seuche erst in diesen getilgt, so erlischt sie in den Mast- und Handels- schäfereien von selbst. Würde obiges Verfahren im ganzen deutschen Reiche gleichmässig beobachtet, dann glaube ich, würde unser Ziel erreicht werden. Der bisherige Erfolg ist sehr gering. Wenn die statistischen Uebersichten ander- wärts nicht besser mit der Wirklichkeit übereinstimmen wie in unserer Gegend, dann ist es traurig um die Sache pestelll. Ich möchte die Herren Collegen um Aeusserung Ihrer Ansicht bitten.
Proſessor Dr. Kaiser. Meine Herren! Die Sache hat eine practische Bedeutung, insofern vom Herrn Lies die Frage angeregt ist, ob es nicht besser sei, den Kampf gegen die Schafräude ganz aufzugeben. Ich bin nun der Ansicht, dass bei gutem Willen und richtiger Handhabung der Tilgungsmassregeln die Räude sicher beseitigt werden kann. Allerdings ist die Frage sehr berechtigt, wie es
kommt, dass der Feldzug gegen die Räude nicht überall von dem gewünschten Erfolge begleitet gewesen sei. Dass der Feldzug noch immer nicht beendigt ist, liegt nach meiner Meinung an der Schuld verschiedener Seiten. In erster Linie und zu allermeist trifft die Schäfer die Schuld. Wir alle kennen deren oft ganz beispiellose Gleichgültig- keit und Fahrlässigkeit der Räude gegenüber, ihre wunder- lichen Ansichten über das Wesen der Räude, sodann das von denselben bethätigte Schmieren mit wenig geeigneten Mitteln. Beim Scheeren der Schafe kann jede Räude- colonie entdeckt und auch sofort gründlich zerstört werden. Würden die Schäfer besser schmieren und würde beim Scheeren der Schafe statt der Branntweinflasche die Carbol- flasche mehr gebraucht. dann werden ganz sicherlich die nachfolgenden Bäder vollen Erfolg haben.
Sodann aber kann ich die Herren Thierärzte auch nicht ganz von der Schuld am Misslingen des Kurverfahrens freisprechen. Denn viele legen leider noch gar kein Ge- wicht auf die dem Baden ganz unbedingt nothwendig vor- auszugehen habende sog. Vorkur, d. h. das soeben erwähnte Einschmieren der bei dem Scheeren entdeckten Grindstellen mit roher Carbolsäure; ferner wird das Baden nicht selten erst dann vorgenommen, weun die Wollerescenz schon wieder viel zu weit vorgeschritten ist; die Badeflüssigkeit wird oft recht mangelhaft zubereitet, statt kräftigen Tabaks begnügt man sich mit nahezu werthlosem Tabakstaube. Manche Herren halten ein einmaliges Baden für genügend, und das Baden selbst kann gewiss nur ein sehr ober- flächliches genannt werden, wenn z. B. in einem Vormittage ca. 1000 Schafe gebadet werden.
Drittens aber könnten die Verwaltungsbehörden eine viel grössere Energie entwickeln. Die Controle über die verseuchten Schaf bestände muss eine viel schärfere sein, die Bestände müssen genau gezählt, der Ab- und Zugang genau registrirt und der Schafhandel und die Schafauctionen viel strenger beaufsichtigt werden. Ganz unbedingt nöthig ist aber und wird die Sachlage mit einem Schlage ver- ändern, wenn der§ 9 des Gesetzes vom 23. Juni 1880 eine Prweiterung dahin erfährt, dass die Anzeigepficht von dem Waschen oder dem Wiederausbruche der Räude ganz spociell auch auf die in jenem§ gar nicht genannten Schäfer ausgedehnt werde. Etwaige Uebertretung dieser Vorschrift muss ganz besonders streng geahndet werden, eventuell muss die nach§ 122 der Instruction zum Vieh- seuchengesetze vorgeschene Stallsperre als Bestrafung für die versäumte Anzeige auf dem Fusse nachfolgen; dann würden auch die Schäfer und Schaf besitzer mehr Respect vor den thierärztlichen Revisionen bekommen, als das jetzt der Fall ist. Die Leitung bezw. Beaufsichtigung des Bade- kurverfahrens darf nicht dem Eigenthümer oder dem Schäfer oder dem Gemeindediener überlassen werden, wie das jetzt immer mehr zur Regel zu werden scheint. Ich wiederhole es, der geringe Nutzen des Badens ist zum Theil den Ver- waltungsbehörden, den Thierärzten und den Schäfern zu- zuschreiben.
Hofthierarzt Lies. Meine Herren! Ieh möchte noch die Frage aufwerfen, ob die von dem Herrn Professor Kaiser empfohlene Badekur wirklich so sicher wirkt, als allgemein geglaubt wird. Herr Kaiser wird mich gewiss für fähig halten, dass ich das in seiner bekannten Broschüre über das Baden der Schafe Gesagte begriffen habe. Ich habe mich genau nach seiner Methode gerichtet, aber ver- schiedentlich das Vorhandensein von Räude constatiren müssen, nachdem die Schafe vorschriftsmässig gebadet waren, also ein ganz sicheres Mittel ist das Baden nicht. Ja, ich erinnere mich mehrerer Fälle, in denen ich räudige Schafe mit der vorschriftsmässig zubereiteten Flüssigkeit selbst zweimal gebürstet habe, und ich musste zu meinem Bedauern den Schäfern gegenüber späterhin eingestehen, dass die Räude nicht geheilt sei. Hiermit will ich jedoch den Räudebädern durchaus nicht jeden Mutzen absprechen
—


