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Thiermedicinische Rundschau etec.

1888. No. 1.

habenen Herrscherhauses. Was die Wittelsbacher ihren Militär-Veterinären schon längst gewährt haben, das werden die Hohenzollern ihren Militär- Rossärzten derselben Vor- und Fachbildung nicht versagen. Per gegenwärtige Rang des Ross- arztes wird aus den angeführten Gründen von den Civilthierärzten als schreiendes Unrecht em- pfunden, das paldige Abhilfe fordert. Letztere ist aber nur möglich durch eine rangliche Verbesserung der activen Rossärzte, die dann auch denen des Beurlaubtenstandes zugute kommen wird. Sie lässt sich auf einfache Weise ohne Mehrbelastung der petr. Etats dadurch bewirken, dass man den Bossärzten die Möglichkeit bietet, binnen einigen Jahren nach ihrer Ernennung zum Unter-Rossarzt Militärbeamte von der Stellung der Sekretariats- Assistenten bei der Militär-Intendantur zu werden. Auch ein Vergleich mit den Apothekern, welche das Zeugniss der Reife für die Obersecunda als Vorbildung aufweisen, 3 Jahre Lehrling, 3 Jahre Gehilfe sein und ein dreisemestriges Hochschul- studium absolviren müssen, beweist vom Stand- puncte des Civilthierarztes, dass mein Vorschlag unbescheiden nicht genannt werden kann. Der einj.freiw. Pharmazeut, der den Infanterie-Offizier- degen und das goldene Portepee trägt, kann am Ende seines activen Pienstjahres die sogen. Ober- apotheker-Prüfung, welche die Bekanntschaft mit den militär-pharmazeutischen Bestimmungen ver- langt, ablegen, wird dann als Unter-Apotheker (unterer Militärbeamte) aus dem aktiven Pienst entlassen und kann zwei Jahre später zum Ober- apotheker des Beurlaubtenstandes, d. h. Zum operen Militärbeamten ohne bestimmten Militär- rang befördert werden. Einen solchen, wenn auch unbestimmten Militärrang, beanspruchen wir für den Rossarzt; denn es kommt uns zunächst nur darauf an, dass das Gros des rossärztlichen Personals aus dem Unteroffiziersverhältnisse ent- lassen und der gesammte thierärztliche Stand vor der ferneren Schädigung durch dieses Rangver- hältniss bewahrt werde. Es sind mir zwar. wie ich schliesslich noch bemerken möchte, in letzterer Zeit mehrere Mittheilungen von Fach- genossen zugegangen, welche einen bestimmten Offiziersrang für die Militärthierärzte vom Rossarzt aufwärts wünschen oder sagen, so wie es Sani- tätsoffiziere, Zeugoffiziere u. s. w. gebe, so möge man auch die Anstellung von Veterinäroffizieren fordern. Ja, m. H., auch mir würde der Veterinär- offizier schon sehr gut gefallen; doch bin ich der Meinung, dass solche in die bestehenden Verhältnisse sehr tief einschneidende Veründe- rungen äusserst schwer zu erreichen, wenn auch wegen des ständigen Verkehrs des Rossarztes mit den Truppen vielleicht wünschenswerth sind. Bedenken wir, dass auch die Auditeure und die

höheren Intendanturbeamten weder zum Offizier- stande gehören, noch einen bestimmten Offizier- rang besitzen(letzteren vielmehr nur indirect, indem peispielsweise der Intendantur-Rath als Rath IV. Klasse nach der Hof-Rangordnung mit dem Major in gleichem Range stehhh, lassen wir auch den mehrseitig geäusserten Wunsch nach Aenderung der BezeichnungRossarzt inVete- rinär als nebensächlich fallen, denn Bildung, Leistung und Rang werden auch dem Pitel Rossarzt das verdiente Ansehen geben, be- gnügen wir uns gegenwärtig mit der massvollen, die sichere Erreichung des Zieles vérbürgenden Forderung, dass dem Rossarzte binnen einigen Jahren nach seiner Ernennung zum Unter-Ross- arzt der Rang eines oberen Militärbeamten ge- ringsten Grades ertheilt werde, dann nehmen wir einen practischen Standpunkt ein, wir erstreben Prreichbares und suchen zunächst den wundesten Punkt der gan?en militärthierärztlichen Stellung zu heilen. Der zeitige Inspecteur des Militär- Veterinär-Wesens, Herr Major Graf von Klinkow- stroem, lässt. wie ich von allen Seiten höre, be- rechtigten Wünschen eine wohlwollende Prüfung und geeignetenfalls auch eine kräftige Unter- stützung angedeihen. Keine Behörde wird füglich unsere massvollen Ansprüche als unbegründet und unberechtigt bezeichen können. Und deshalb dürfen wir mit grosser Zuversicht hoffen, dass dasSuum cuique der Hohenzollern, welche sich stets als Beschützer des Rechtes ausge- zeichnet haben, auch auf den thierärztlichen Stand Anwendung finden und unserem Antrage ent- sprochen werden wird. Ich wiederhole denselben daher schliesslich mit der Bitte, den Vorstand zu beauftragen, sich an den Vorsitzenden der Oentralvertretung der preussischen thierärztlichen vereine mit dem Antrage zu wenden, dass der Gegenstand auf die Tages-Ordnung der nächsten Delegirten-Versammlung, welche wahrscheinlich schon diesen Herbst stattfinden wird, gesetzt werde.

Anatomie und Physiologie.

Ueber den gegenwärtigen Standpunkt der Lehre von der Entstehung des Geschlechtes beim Menschen. von H. Kisch.(Wiener Klinik, 1887. Heft 6.)

Verf. präcisirt den gegenwärtigen Standpunkt der Lehre von der Entstehung des Geschlechtes peim Menschen am Schlusse seines Aufsatzes dahin, dass pisher weder durch statistische Ar- peiten noch durch anatomische Untersuchungen oder auf experimentellem Wege Resultate erzielt wurden, welche eine Vorauspbestimmung des Ge-