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Thiermedicinische Rundschau etc.
1888. No. 22.
Seitdem man sich auf Grund der experimen- tellen Resultate daran gewöhnt hat, die Tuber- culose als Infectionskrankheit aufzufassen, hat man vielfach bei ätiologischen Untersuchungen einen Gegensatz zwischen Infectiosität und Erb- lichkeit aufzustellen versucht, indem man bei jedem Falle von Tuberculose oder Schwindsucht sich die Frage vorlegte: Ist derselbe auf An- steckung oder erbliche Belastung zurückzuführen?—
Bei der principiellen Wichtigkeit dieser Frage gestatten Sie mir einige Bemerkungen. Meines Frachtens ist eine derartige Fragestellung eine durchaus falsche. Nachdem der bacilläre und infectiõse Ursprung der Tubereulose ausser Zweifel steht, muss jeder Fall dieser Krankheit auf In- fection beruhen, da direct erbliche Uebertragung des Krankheitsgiftes, die sogenannte congenitale Tuberculose, so gut wie auszuschliessen ist.— Da zum Zustandekommen einer Infection in der Regel noch besondere disponirende Momente be- stehen müssen, so lassen sich alle Fälle von Tuberculose in der Weise rubriceiren, dass man unterscheidet: ¹)
I. Infection eines gesunden Individuums(In- fection ohne erbliche oder erworbene Dis- position).
II. Infection eines erblich belasteten Menschen (Infection und erbliche Disposition).
III. Infection eines Menschen mit erworbener Disposition(Infection und erworbene Dis- position).
IV. Infection eines Menschen, der mit erblicher und erworbener Disposition belastet ist(n- fection und erbliche und erworbene PDis- position).
Die I. Gruppe— Infection eines nicht dis- ponirten, vorher ganz gesunden Organis- mus— sehen wir— wenigstens mit lethalem Ver- laufe— peim Menschen glücklicherweise selten ver- treten. RBeine hierher gehörige Fälle sind dann anzunehmen, wenn einzelne Glieder ganz gesunder Familien, die keiner disponirenden Schädlichkeit ausgesetzt waren, an Tuberculose erkranken und sterben. Hat ein derartig resistenter und im Allgemeinen nicht disponirter Organismus das Tuperkelgift in sich aufgenommen, so bleibt der Process, wie z. B. bei den sogenannten Leichen- tuberkeln, beim Lupus, pei zahlreichen Fällen von Spitzentubereulose der Lunge häufig local und hat eine ausgesprochene Neigung zur Latenz,
¹) Nach obigem Schema lassen sich ätiologisch alle Fälle von Tuberculose unterbringen, wobei ich bemerke, dass die Unterabtheilungen der einzelnen Gruppen sich durch eine grössere Zahl der horizontal laufenden Tren- nungslinien jeicht und beliebig vermehren lassen, da die ätiologischen Componenten der Tubereulose in jedem Falle variiren und sich quantitativ jedenfalls vertreten können.
zum langsamen Fortschreiten oder auch zur voll- ständigen Heilung. BReine hierher gehörige Fälle haben wir bei der künstlichen Tuberculose der Thiere vor uns, wie sie durch Impfung, Fütterung
oder Inhalation erzeugt werden kann.
Beim Menschen spielt in solchen Fällen eine local verminderte Resistenz, z. B. in der Lungen- Spitze, vielleicht eine gewisse Rolle.
Die von einigen Beobachtern aufgestellte These, dass bei der Lungenschwindsucht schon eine kranke Lunge vorhanden sein müsse, wenn der Tuberkelbacillus haften solle, ist ebenso schwer zu beweisen als zu widerlegen. Im Allgemeinen spricht die Häufigkeit der Spitzentuberculose oder deren Spuren in den sonst normalen Lungen gesunder Menschen dafür, dass auch ohne vor- ausgegangene anderweitige Localaffection der Bacillus haften und sich vermehren kann. In vielen Fällen, vielleicht in der Mehrzahl, dürfte allerdings eine unbedentende Alteration des Lungen- gewebes, wie sie durch Koniosis, Anämie, mangel- hafte Function der Spitze leicht erzeugt wird, die Lungenspitze für die Aufnahme des Giftes speciell präpariren.
In gewissen Fällen, namentlich bei Kindern, ist der ursächliche Pilz sicher im Stande intacte Gewebe, z. B. die Schleimhaut des Verdauungs- tractus oder die Lunge zu passiren, um sich dann in bestimmten Praedilectionsorganen(Lymph- drüsen, Knochen, Gelenken) festzusetzen und zu vermehren.
Hierher wird von Manchen die Gefängniss- tubereulose gerechnet, meiner Meinung nach nicht mit vollem Rechte, da hier zweifellos eine er- worbene Disposition, der schwächende Einfluss des Gefängnisslebens eine wichtige Rolle spielt.
In eine II. Gruppe— Infection von erblich belasteten Individuen— reihen wir alle jene Fälle ein, die hereditär belastet der Tuberculose zum Opfer fallen.— Wie schon vorher bemerkt. accentuiren viele Aerzte— an die älteren An- schauungen sich anlehnend— in erster Linie die Heredität, die bei ½— ½ der Schwindsüch- tigen sich nachweisen lässt, und wollen die In- feetion kaum gelten lassen.— Andere dagegen (z. B. Rühle) wollen die Mehrzahl der anschei- nend hereditären Fälle auf eine Art„Pseudo- heredität“ zurückführen und behaupten, dass die Tuberculose der Nachkommen schwindsüchtiger Eltern einfach auf contagiöser Uebertragung be- ruht. Wenn man auch zugeben kann, dass eine recht grosse Zahl von anscheinend hereditären Fällen ohne Weiteres in dieser Weise gedentet werden kann, so muss andererseits der Heredität ihr Recht gelassen werden, da die tägliche Er- fahrung lehrt, dass die Nachkommen tuberculöser Pltern häufig genug jene körperlichen Defecte


