15. August.

Thiermedicinische

Rundschau ete.

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Letzterer zeigt aus vier runden Zellen bei- nahe quadratisch angeordnete Verbände und er- innert daher in seinem Aussehen an die würfel- förmigen Zellenpackete, in denen die Zellen nach allen drei Dimensionen des Raumes gene- tisch mit einander verbunden sind.

Das bekannteste Beispiel für diese, wegen ihrer Aehnlichkeit mit viereckigen, umschnürten Waarenballen, alsSarcina benannte Verbands- form ist die Sarcina ventriculi.

Durch die gallertartige Zwischensubstanz können endlich die Schizomyceten zu grösseren, oft schon mit unbewaffnetem Auge wahrnehm- baren Massen vereinigt werden. Diese festeren Gallertmassen hiessen früher Palmella, jetzt be- dient man sich dafür der Bezeichnung Zoogloea, sind solche minder scharf umschrieben, dann nennt man sie auch Schwärme. Die äussere Er- scheinung der Zoogloea ist zum Theil abhängig von den specifischen Figenschaften der Schizo- myceten, daneben aber auch von dem Aggregat- zustande des Nährmediums auf oder in welchem sie vegetiren.

Zur Erläuterung dieses Verbaltens ersuche ich Sie, diese beiden Glaskolben hier zu betrachten, welche als Nährlösung sterilisirte, neutrale Rind- fleischbouillon enthalten. In dem einen ist die Oberfläche der fast klaren Flüssigkeit bedeckt von einer weisslich grauen, runzligen, oben trockenen Haut, dem Bacillus subtilis, dem sogenannten Heubacillus angehörig. In dem anderen bilden

die Fäden des dem letzteren sonst ähnlichen Milz- brandbacillus, Bacillus Anthracis, einen floekigen Bodensatz in der klaren Flüssigkeit. Diesen Bodensatz kann man kaum Zoogloea nennen, eher einen Schwarm. Jene Heubacillus-Decke ist schon eine Zoogloea von charakteristischer Special- gestalt.

Das Interesse, welches sich den Bakterien zu- wendet, wird vorwiegend erweckt durch ihre Ein- wirkungen auf ihr Nährsubstrat.

Je nachdem das organische Substrat ein leben- der oder todter Körper ist, unterscheidet man parasitäreSchizomyceten Schmarotzer d. h. solche die auf oder in lebenden Mit- geschöpfen ihren Wohnsitz haben und von ihnen leben, und Saprophyten, d. h. solche, die von todten Körpern leben.

In den Körpern, welche von Saprophyten be- wohnt werden, findet Spaltung der vorhandenen Verbindungen in einfachere Körper statt.

Gehen solche Spaltungen mit übelriechender Gasentwickelung und speciell an stickstoffhaltigen Verbindungen vor sich, dann werden sie als Fäul- niss und die dabei thätigen Bakterien Fäulniss- bakterien, saprogene Schizomyceten im engeren Sinne bezeichnet. Zu diesen gehören in erster Reihe Bacterium termo und Bact. lineola.

Eine andere Gruppe von Spaltungen schliesst mit der Erzeugung complicirterer Verbindungen, wie des Alcohols, der Zuckerarten u. s. w. ab und heissen Gährungen.(Fortsetzung ſolgt.)

Der Beamtenrang des Kreisthierarztes.

Vortrag, gehalten zu Hamm am 21. Juli 1888 in der General-Versammlung des thierärztlichen Vereins der Provinz Westfalen von Dr. Steinbach, Veterinärassessor und Departementsthierarzt in Münster i. W.

M. H.! Mein Antrag, die Centralvertretung der preuss. thierärztl. Vereine zu ersuchen, pei dem Herrn Landwirthschaftsminister dahin zu wirken, dass den Kreisthierärzten der Rang der Staatsbeamten VI. Klasse verliehen werde, ist nicht so unwichtig, wie er Manchem auf den ersten Blick erscheinen könnte. Zunächst aller- dings erstrebt er nur einen höheren Beamtenrang für die Kreisthierärzte in der durch die Verord- nung vom 7. Februar 1817 bestimmten Rang- ordnung. Da aber einerseits der Rang des Beamten, hier des Kreisthierarztes, im Allgemeinen für dessen Stellung im gesellschaftlichen Leben von hoher, meist sogar von entscheidender Be- deutung ist, und da andererseits wieder die ge- sellschaftliche Stellung der privaten und der im Gemeindedienst beschäftigten Thierärzte wesent- lich von derjenigen abhängig ist, deren sich die staatlichen, insbesondere die Kreisthierärzte, das

Gros der thierärztlichen Staatsbeamten, zu er- freuen haben, so darf ich wohl behaupten, dass mein Antrag schon aus diesem Grunde die Be- achtung unseres gesammten Standes verdient. Aber nicht allein das äussere Ansehen der Thier- ärzte, sondern auch ein pekuniäres Interesse kommt dabei in Frage. Einem allgemeinen Grund- Satze gemäss wird nämlich nach dem Range des Kreisthierarztes, wie überhaupt des Beamten, hauptsächlich, wenn nicht ausschliesslich die Ver- gütung für Reiseaufwand bezw. die Höhe der Reisekosten und Tagegelder bemessen, welche man diesen Beamten, sowie den nicht beamteten Thierärzten in polizeilichen, gerichtlichen und sonstigen auf amtliche Veranlassung besorgten Angelegenheiten zubilligt. Dass eine Erhöhung dieser Vergütung dringend erforderlich ist, wird allgemein empfunden. Der Kreisthierarzt erhält

beispielsweise bei Reisen in gerichtlichen Ange-