1. August.
Thiermedicinische Rundschau ete.
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des Reichsgerichts Band 5 Seite 290 ff. vorausgeschickten richtigen Begriffsbestimmung fallen unter„verdorbene Nah- rungsmittel“ auch solche Fleischwaaren, welche in Folge
Veränderungen des normalen Zustandes zum Genusse für
Menschen auch nur minder geeignet, in ihrer Verwerthbar- keit verringert sind. Jedenfalls ist aber das Verdorben- sein des Vordertheils, einschliesslich der Rippenstücke (hinsichtlich dieser sogar die Gesundheitsgefährlichkeit) objektiv festgestellt, und es unterliegt diese auf thatsäch- lichen Erwägungen beruhende Feststellung rechtlichen Be- denken nicht.
Bezüglich des subjektiven Thatbestandsmerkmal,„wissent- lich“ ist für erwiesen erachtet, dass dem Angeklagten das Vorhandensein von Tuberkeln an der(nicht verkauften) Lunge und den verkauften Rippen d. j. Rippenstücken genau bekannt war. Hinsichtlich des anderen Fleisches nimmt das Gericht an, dass der Angeklagte bei der Veräusserung mit dem Entschlusse gehandelt habe, das Fleisch auch für den, von Anfang an ins Auge gefassten Fall, dass es in Folge der Tuberkulose verdorben sei, zu verkaufen, dass ihm also eventueller Dolus zur Last falle. Ohne Grund behauptet die Revision, dass zur Anwendung des§ 10 No. 2 ein direkter Polus nöthig sei. Die Art der Begrün- dung des subjektiven Merkmals erregt nur insofern Be- denken, als es den Anschein hat, dass die Annahme der Schuld sich auf den Verkauf der ganzen Kuh erstreckt, also über den Umfang der objektiven Feststellung hinaus; ein blosser Verdacht des Verdorbenseins genügt nicht, Ent- scheidungen Band 5 Seite 343. Es kann jedoch über dies Bedenken hinweggegangen werden, da eine unter den§ 10 No. 2 fallende schuldhafte Handlungsweise des Angeklag- ten jedenfalls festgestellt ist und nicht erhellt, dass bei der Strafzumessung auf den Verkauf des Fleisches der ganzen Kuh Gewicht gelegt worden ist. Dass das Gewicht bezüg- lich der Rippenstücke die Gesundheitsgefährlickkeit des Ge- nusses angenommen, aber auf deren Verkauf nicht den § 12 Nr. 1, sondern die mildere Bestimmung des§ 10 No. 2 angewendet hat, gereicht dem Angeklagten nicht zum Nachtheil. Die Beschwerde war daher zu verwerfen.
(V. d R.-G.-A)
Tagesgeschichte.
— Wissenschaftliche Ausstellung gelegentlich der diesjährigen Naturforscherversammlung in Köln. PDie Bedingungen, unter welchen Gegenstände für diese Aus- stellung eingeschickt werden können, sind folgende:
Zur Ausstellung soll zugelassen werden das Beste und Bedeutendste, was die Technik in den letzten Jahren der naturwissenschaftlichen Forschung, dem natur- wissenschaftlichen Unterrichte, der Hygiene und Heil- kunde zur Verfügung gestellt hat.
Die zugelassenen Gegenstände können verkauft, jedoch keinesfalls vor dem Schluss der Ausstellung zurück- gezogen werden.
Platzmiethe sowie Beisteuer zu den Kosten wird von den Ausstellern nicht erhoben.
Für gute Aufstellung, Verwahrung und Beaufsichtigung wird nach Kräften Sorge getragen. Eine besondere Aufstellung oder besondere Ausschmückung der aus- zustellenden Gegenstände ist mit Zustimmung des Comités zulässig, doch hat der Aussteller die hierdurch erwachsenden Kosten selbst zu tragen.
Das Comité lässt auf seine Kosten, jedoch ohne jede Verantwortung, die Aus- und Finpackung besorgen.
Wird Aus- oder Einpackung durch besondere Sachkundige vom Aussteller gewünscht, so geschieht dies auf seine Kosten und Gefahr.
allgemeinen
Münster,
Die Ausstellungsgegenstände werden seitens des Co- mités auf dessen Kosten zu dem zu declarirenden Werthe gegen Feuersgefahr und Wasserschäden ver- sichert.
Im Uebrigen wird eine weitere Verantwortung für die ausgestellten Gegenstände seitens des Comités nicht übernommen.
Die Gegenstände sind spätestens bis 1. September ein- zuliefern.
Nach Schluss der Ausstellung sind die Gegenstände bis zu einem vom Comité festzustellenden Termin zurück- zusenden.
— Ernennung eines Thierarztes als Referent für für Veterinärangelegenheiten im k. k. österreichischen Ministerium des Innern. Nachdem Herr Hofrath Dr. Roell in den Ruhestand getreten, ist der Landesthier- arzt bei der Statthalterei in Innsbruck Herr Bernhard Sperk zum Ministerial-Secretär im k. k. Ministerium mit der Be- stimmung ernannt worden, die Veterinärangelegenheiten im Sanitäts-Departement dieses Ministeriums zu bearbeiten. Mit dieser Ernennung eines Thierarztes zum ständigen Referenten im Ministerium ist einer der vornehmsten Wünsche der österreichischen Thierärzte erfüllt. Wir wollen nunmehr denn je hoffen, dass auch Preussen nicht mehr zögern wird, einen solchen Referenten in das landwirthschaftliche Ministerium zu berufen.
— Herr Kreisthierarzt Adam in Augsburg. der Heraus- geber der Wochenschrift für Thierheilkunde und Viehzucht, begeht in diesem Jahre die Feier des fünfzigjährigen Dienst- jubiläums. Aus Anlass dieser Feier findet am 15. August d. J. im Gasthof zu„den drei Mohren“ in Augsburg ein Festessen statt, zu welchem Theilnehmer bezügliche Er- klärungen bis zum 12. August an Herrn Bezirksthierarzt WeiskKopf in Augsburg gelangen lassen wollen. Wir wünschen dem verehrten um Wissenschaft und Stand hoch- verdienten Jubilar, dass es ihm noch lange vergönnt sein möge, in gleicher Rüstigkeit zur Freude seiner Fach- genossen seines Amtes zu walten.
[Adam war im Jahre 1838 städtischer Polizeithierarzt in Augsburg und zugleich Mitglied des Kreis-Medicinal- Ausschusses daselbst. Seit 1857 redigirt er, anfänglich in Verbindung mit Prof. May und Niklas, die Wochenschrift für Thierheilkunde und Viehzucht.]
— In Leipzig ist am 11. Juli d. J. der neue Schlacht- und Viehhof feierlich eröffnet worden. Der Feier wohnten u. A. pei die Herren Staats- und Finanzminister Freiherr von Könneritz, Präsident des Reichsgerichts von Simson, Generaldirektor der sächsischen Staats eisenbahnen Hoff- mann, frühere Chef der Kreishauptmaunschaft Graf zu Oberreichsanwalt Tessendorf, Generalmajor von Reyher, Generalmajor von Tschirnitz, Kreishaupt- mann von Ehrenstein, Oberpostdirektor Walter, Land- gerichtspräsident Schurig, Oberstaatsanwalt Häntzschel, Geh. Reg.-Bath Lamprecht, Bürgermeister Dr. Trönd- lin u. A. Im Ganzen mögen etwa 300 Festtheilnehmer erschienen sein.
In seiner von lautem allgemeinen Beifall begleiteten Eröffnungsrede petonte der Herr Ober-Bürgermeister Dr. Georgi zunächst die Bedeutung der neuen Anlage für die öffentliche Gesundheitspflege im Allgemeinen und für die Stadt Leipzig im Besonderen. Näher auf die Einrich- tung des Baues eingehend, theilt der Herr Redner mit, dass das Grundstück 113 774,5 qm umfasst. Die Kosten der Anlage betragen etwa 5 Millionen Mark. In dem Viehhof können 500 Stück Grossvieh und 2000 Stück Kleinvieh, sowie 1400 Schweine untergebracht werden. In den Schlacht-
hof können an einem Tage 250 Rinder, 8— 900 Stück Klein-
vich und ebensoviel Schweine geschlachtet werden. Am Schlusse seiner Rede dankte der Herr Oberbürgermeister in herzlichen Worten allen den Behörden und Männern, welche bei der Ausführung und Einrichtung der Anlage mit Rath


