1. August.
Thiermedicinische Rundschau ete.
261
sämmtlicher Thiere; dann aber auch beim fetten Kaninchen, das in Leber, Herz. Muskeln und intermuskulärem Bindegewebe mit der Fettzunahme eine Wasserzunahme aufweist, in den übrigen Theilen, vor allem den Fettdepots, Bauchhöhle und Unterhautbindegewebe, dagegen eine Wasser- zunahme. Das Thier wurde mit ungenügender Wassermenge gefüttert, konnte mithin nur in den hauptsächlich fettanset?enden Organen auch Wasser ansetzen.
Sonst findet sich überall neben geringgradigen Schwankungen eine constante procentische Wasser- zunahme aller Organe fetter Thiere. Wodurch diese Zunahme bedingt ist, ist nicht erklärlich. Es müssen die Organe, wenn viel Fett in ihnen abgelagert wird, relativ mehr Wasser zurückhalten oder es muss das restirende Plasma an den übrigen fetten Theilen ärmer werden.
Mittheilungen aus Vereinen und Versammlungen.
— Bericht über die Versammlung des Vereins
schlesischer Thierärzte, abgehalten am 13. Mai 1888
in Breslau. sitzenden Dr. Ulrich mit einer Begrüssung der erschie- nenen Mitglieder. gedenkt derselbe zunächst in warmen Worten des Hinscheidens Kaiser Wilhelms, unter dessen glorreicher Regierung soviel für das Veterinärwesen gethan worden sei. Nachdem die Anwesenden das Andenken des Unvergesslichen in üblicher Weise geehrt hatten, spricht der Vorsitzende die innigsten, von Allen gehegten Wünsche für die Genesung unseres erhabenen Kaisers Friedrich aus.
Der Verein hat 2 Mitglieder durch den Tod verloren: die Herren Giehler-Domslau, der seit Begründung des Vereins demselben angehört hat und Kreisthierarzt Barth- Breslau, langjähriges Vorstandsmitglied und Schatzmeister des Vereins. Das Andenken an die Verstorbenen ehren die Versammelten durch Erheben von den Sitzen.
Als neue Mitglieder haben sich gemeldet und werden
in der Sitzung aufgenommen die Herren Hamann-Striegau,
Hillmann-Brieg und Rust-Domslau.
Nach Verlesung mehrerer eingegangener Schriftstücke nimmt die Aufmerksamkeit der Versammlung ein Schreiben des Herrn Prof. Dr. Pütz in Anspruch, der für die Ein- ladung zur Sitzung sich bedankt und als Vorsitzender der Centralvertretung der thierärztlichen Vereine Preussens den Verein bittet, den im vorigen Jahre von letzterem gestell- ten Antrag, die beamteten Thierärzte als unmittelbare Reichsbeamte anzustellen u. s. w. zurückzuziehen, da allen
Mitgliedern des Centralausschusses eine Discussion dieses
Antrags zur Zeit inopportun erscheint. Dieser Bitte des Herrn Prof. Dr. Pütz wird durch einstimmigen Beschluss der Versammlung Folge gegeben.
Von dem am Erscheinen verhinderten Collegen Hasel- bach-Oppeln ist ein Abdruck seines Artikels:
„Schlachthaus und Schlachthausthierärzte in Preussen“
eingesandt worden, welcher zur Verlesung kommt und worin ungefähr Folgendes ausgeführt wird:
Die Fleischnahrung ist von allen die wichtigste für den Menschen und deshalb wird derselben auch eine be- deutend grössere Aufmerksamkeit zugewendet, als anderen Lebensmitteln. Eine wirksame Controle kann aber nur dort gehandhabt werden, wo die Schlachtenden gezwungen sind, an einer gemeinsamen Schlachtstätte(Schlachthaus) zu schlachten.
Schon im Mittelalter haben, wenn auch nur für grössere Hausthiere, Schlachthäuser bestanden, die aber allmählich wieder ausser Gebrauch gekommen waren. Erst Napoleon I. führte wieder Schlachthäuser mit Schlacht- zwang ein und zwar nach dem Kammersystem. Ausser- halb Frankreichs wurden in dieser Angelegenheit nur langsame Fortschritte gemacht und erst die Neuzeit liess eine Menge Schlachthäuser entstehen, die theils nach dem Kammer- theils nach dem Hallensystem, welch' letzterem der Vorzug zu geben ist, erbaut sind. Die Errichtung und Verwaltung gehört den Gemeinden, und nicht den Innungen oder gar Privatpersonen.
In vielen grösseren Schlachthäusern fungiren Thier-
e den Von ärzte mit vollkommenem Rechte als technische PLeiter, C— 8
während einzelne von Laien geleitet werden, denen dann die Thierärzte subordinirt sind; grade das ist aber voll- ständig zu verwerfen.
Haselbach stellt folgende Forderungen auf: Das nach Möglichkeit zweckentsprechend eingerichtete Schlachthaus
muss unter alleiniger Leitung eines energischen Thierarztes
unter Aufsicht der Behörden stehen. Der Schlachthaus-
thierarzt muss neben auskömmlichem Gehalt und Dienst-
wohnung im Schlachthause auch Pensionsberechtigung haben, vollständig von den Fleischern unabhängig sein und von der zuständigen Behörde bei der Purchführung seiner amtlichen Thätigkeit energisch unterstützt werden.
Sehr häufig haben die Schlachthausthierärzte dort, wo die Innung Besitzerin des Schlachthauses ist, nur die Pflichten eines Communalbeamten, aber nicht die Rechte und erst in neuester Zeit haben einige Städte ihren Schlacht- hausthierarzt auf Lebenszeit und mit Pensionsberechtigung angestellt. Die Schlachthausthierärzte müssten daher ge- meinschaftliche Schritte thun, um eine bessere und ge- sichertere Stellung zu erlangen.
Haselbach hält es ferner für einen abnormen Zustand, wenn beamtete Thierärzte als Nebenbeschäftigung die Auf- sicht in den Schlachthäusern handhaben, da er dies nicht mit dem Gesetz in Einklang bringen kann, zumal den beamteten Thierärzten doch die Oberaufsicht zustehe. Weiter plaidirt Haselbach dafür, dass nur tüchtige und erfahrene Thierärzte angestellt würden; denn ebenso wenig wie ein junger unerfahrener Anfänger befähigt sei, die Stelle eines Schlachthausthierarztes zu versehen, ebenso wenig dürfe letztere als Ruheposten für altersschwache
Thierärzte betrachtet werden. 42


