1. November.

Thiermedicinische Rundschau eic. 37

Merkle-Offenburg 5 Mk.; vom Bezirksthierarzt Lösch- Ueberlingen 3 Mk.; vom Bezirksthierarzt von OwStockach 3 Mk.; vom Bezirksthierarzt Utz-Villingen 5 Mk.; vom Bezirksthierarzt Vaeth-Neustadt 3 Mk.; vom Bezirksthier- arzt Armbruster-Bonndorf 4 Mk.; vom Bezirksthierarzt Diesbach-Einsheim 3 Mk.; vom Bezirksthierarzt Hafner- Karlsruhe 3 MK., vom Bezirksthierarzt Kohlhepp-Karls- ruhe 3 Mk., von den Rossärzten des IX. Armeekorps 16 Mk.; vom Bezirksthierarzt a. D. Kager-Ichenheim 3 Mk; vom Bezirksthierarzt a. D. Bell-Offenburg 3 Mk.; vom Thierarzt Baumgartner-Malch 5 Mk.; vom Thierarzt Denzlinger- Salem 3 Mk.; vom Thierarzt Zündel-Rheinbischofsheim 3 Mk.; vom Thierarzt Plate-Graben 5 Mk.; vom Bezirks- thierarzt Fuchs-Mannheim 10 Mk.; vom Bezirksthierarzt Berner-Pforzheim 5 Mk.; vom Bezirksthierarzt Pfisterer- Rastatt 5 Mk.; vom Bezirksthierarzt Braun-Baden 5 Mk.; vom Kreisthierarzt Weyden-Neuwied 5 Mk.; vom Schlacht- hausinspector Kredewahn-Bochum 10 Mk. 5 Pf.; vom Kreisthierarzt Dr. Ringk-Colberg 20 Mk.; vom Rossarzt Hesse-Cöslin 5 Mk.; vom Thierarzt Mieckley-Neustadt a. d. Dosse 10 Mk.; vom Verein kurhessischer Phierärzte 100 Mk. 5 Pf.; vom PThierarzt Sporleder- Canth 10 Mk; vom Oberrossarzt Fetzer-Ratibor 10 Mk.; zusammen 716 Mk. 10 Pf, dazu die früher eingegangenen Beträge 8624 Mk. 55 Pf. Im Ganzen sind mithin ein- gezahlt: 9340 Mk. 65 Pf. Münster i. W., den 13. October 1887. Dr. Steinbach, Kassirer für das Gerlach-Denkmal.

Kleine Mittheilungen.

BReichsgerichts-Entscheidung. Das Verfahren, einem unansehnlichen schlaffen Fleische durch Einblasen von Luft mit dem Munde das Aussehen eines straffen, kernigen Fleisches zu verschaffen, ist jetzt vom BReichs- gericht als ein Verstoss gegen§ 367, No. 7, Str.-G.-B. anerkannt worden. In den Gründen des Urtheils vom 27. Mai 1887(1036, 87, R. d. R., Bd. IX, S. 355) heisst es: Der Begriff des Verdorbenseins von Esswaaren im Sinne des§ 367, No. 7 erfordert weder eine Gesundheitsschäd- lichkeit noch eine völlige Unbrauchbarkeit oder Untaug- lichkeit des betreffenden Nahrungsmittels. Es wird viel mehr schon erfüllt, wenn der ursprünglich vorhanden ge- wesene normale Zustand des Nahrungsmittels zum Schlechtern verändert und dadurch eine verminderte Tauglichkeit und Verwerthbarkeit desselben herbeigeführt worden ist, gleich- viel ob dies durch innere Zersetzung oder äussere Ein- wirkung veranlasst worden ist. Ganz in Uebereinstimmung hiermit ist auch im vorliegenden Falle der erste Richter zu der Feststellung gelangt, dass die vom Angeklagten feil gehaltene Kalbskeule verdorben gewesen ist. Denn er hat für erwiesen erachtet, dass das Fleisch durch die mit dem Munde hineingetriebene Luft für die Mehrzahl der Kon- sumenten ekelerregend und dadurch, sowie durch die Gefahr der Uebertragung etwa vorhandener Krankheitsstoffe seitens des Einblasenden zum gewöhnlichen Genusse ungeeignet, jedenfalls aber gegen seinen normalen Zustand verschlechtert und minderwerthig gemacht worden ist.

Subcutane Antipyrin-Injectionen(Antipyrin und Aqu. dest ana oder 173) hat Fraenkel in Breslau mit schr günstigem Erfolge angewendet, einmal, um örtliche Schmerzlosigkeit behufs Untersuchung erkrankter Theile zu erzielen, dann auch bei Behandlung von Nacken-, Lenden- und Muskel-Rheumatismus, pef Lumbago und Gastralgieen. Mit Germain-See, weſcher zuerst Antipyrin subcutan verwendete, ist F. der festen Ueberzeugung, dass die subeutane Antipyrin-Injection die Anwendung des Morphiums beschränken, dem Arzte die Praxis bedéutend erleichtern und viele Kranke schneller der Genesung zu- führen wird.(Deutsch. med. Wochenschrift.)

Als Pesodorans des Jodoforms für die mit diesem Präparat verunreinigten Gegenstände(Wände, Löffel u s. w.) wird Terpentinöl empfohlen.(Chem. Centralbl.)

BReichsgerichtentscheidung. Nach einem PEr- kenntniss des Reichsgerichts vom 1. Juni v. J. ist der Fleischer verpflichtet, sich vor dem Verkaufe von Fleisch davon zu überzeugen, dass es nicht von gesundheitsge- fährdender Beschaffenheit im vorliegenden Falle frei von Finnen ist.

BReichsgerichtentscheidung. Nach einem Er- kenntniss des Reichsgerichts vom 2. September v. J. fällt auch der Verkauf lebender kranker Thiere unter das Nahrungsmittelgesetz, wenn dem Verkäufer be- wusst war, dass die Thiere zu menschlicher Nahrung dienen sollen. Es handelt sich in dem. jenem Erkenntniss zu Grunde liegenden Falle um den Verkauf eines, auf- fallende Krankheitserscheinungen zeigenden Kalbes, dessen Fleisch nachher als geeignet erkannt wurde, die menschliche Gesundheit zu schädigen.(Erwägt man, wie häufig gerade Landwirthe Thiere, die längere oder kürzere Zeit krank waren, dem Fleischer für einen geringen Preis zum Schlachten verkaufen, so wird die Bedentung obigen Reichsgerichts- erkenntnisses für die landwirthschaftliche Bevölkerung pe- sonders ins Gewicht fallen.)

Tagesgeschichte.

Der PTurnverein Studirender der Veterinär- medicin in Berlin hat mit diesem Wintersemester den Namenakademischer Turnverein Frisia ange- nommen; auch tragen die Mitglieder Farben.

Für die in Aussicht genommene Hochschulfeier in Berlin ist ein Festcomité bestehend aus den Herren Beer- mann(von der Landsmannschaft Franconia), Friedrich (v. d. L. Salingia), Schrempf(v. d. L. Teutonia), Kalney (v. d. fr. Verbindung Marcomannia), Marks(vom akad. Turnverein Frisia), Schneider und Wiens(von den keinem Verein angehörigen Studirenden) gewählt worden. Näheres über die Feier ist im Annoncentheil angegeben.

Per nächste internationale Congress für Hygiene und Demographie findet 1891 in London, der nächste internationale medicinische Congress in Berlin im Jahre 1890 statt. Als Ort der nächsten Naturforscherversammlung ist Köln gewählt worden.

Mit der Militär-Lehrschmiede in Berlin verbunden ist daselbst unter Leitung des Oberrossarzt Brandt eine stationäre Klinik für huf- und fusskranke Pferde errichtet worden, in der 10 12 Pferde untergebracht werden können. Die Ausführung der angeordneten Behandlung wird den in der Militärlehrschmiede thätigen Hufbeschlagschülern und Militär-Rossarzt-Aspiranten übertragen.

XIV. Generalversammlung des thierärztlichen Provinzialvereins für Posen am 6. November 11 ½ Uhr vormittags in Posen. Aus der Tagesordnung: Anträge des Kreisthierarzt Kotelmann- Fraustadt; über den diph- theroiden Katarrh der Pferde: Pepartem. Thierarzt Heyne- Bromberg; zur Frage der veterinär-polizeilichen Behandlung der Rindertuberkulose: Kreisthierarzt Preusse-Obornik.

Für die badischen Bezirksthierärzte werden am pathologischen Institut der Universität Freiburg unter Leitung des Herrn Prof. Dr. Schottelius bacteriologische Ourse abgehalten.

Festsitzung des thierärztlichen Vereins für die Provinz Brandenburg aus Anlass der Errichtung der thierärztlichen Hochschule zu Berlin am Sonntag den 6. November, Vormittags 10 ½ Uhr imGrand Hötel de Rome zu Berlin, Unter den Linden 39. Tagesordnung: Dr. Albrecht: Ueber die Bedeutung der thierärztlichen Hochschulen. Prof. Dieckerhoff: Die Vortheile und Nachtheile der Minderungsklagen bei Rechtsstreitigkeiten

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