14 Thiermedicinische Rundschau ete.

sie ca. 10 bis 12 Stunden bleiben. Durch abermaliges ſ regierungsrath Pr. Lydtin-Karlstuhe, Vicepräsidenten:

Auswaschen und zwar mit destillirtem Wasser entfernt Generalinspector des Veterinärwesens Dr. Chauveau-Paris,

man die Quecksilberchloridlösung und trocknet dann in BRegierungsrath Dr. Röll-Wien; Secretäre:Dr. Szpilmann-

einem staubfreien Raume, am pesten im Prockenschranke, Lemberg, Al. Koch-Wien und Dr. Strauss-Faris, Be-

sorgfältig aus und zwar so lange, bis keine Gewichts- richterstatter: die Herren Chamberland-Paris, Lydtin-

abnahme mehr stattfindet. Karlsruhe, Pütz-Halle, Guste r-Zürich und Csokor-Wien. Zur Aufbewahrung sind gut schliessende Blechgefässe

oder weithalsige Gläser unerlässlich. (Oeutsche Med-Ztg. Nr. 56. 1887.)

Aseptische Laminaria. Nach G. Dirner Zeitschr. . Ther. a. Corr.-Bl. f. Schweiz. Aerate) entspricht die seitherige trockene Aufbewahrung der Press- schwämme und der Laminaria durchaus nicht den Grundsätzen der modernen Antisepbis,

D. empfiehlt daher die Aufbewahrung in einer 1% Lösung von Sublimat in Alcohol absolutus. Die Quell- kraft der Laminaria leide durch diese Aufbewahrungs-

Sprechsaal.

Zur Kurpfuscherei. Bei dem Kaufmann G. in S. fand sich die Rechnung eines Kurpfuschers aus H. Per- selbe hatte in dieselbe geschriebenfür thierärztliche Bemühungen 2 Rmk. Da F. Kein approbirter Thier- arzt und durch jene Ausdrucksweise nach meiner Ansicht den Glauben erweckt hatte, er sei eine geprüfte Medicinal- person, machte ich unter Bezugnahme auf§ 147 No. 3

weise nicht.(Deutsche Med.-Ztg. Nr. 58. 1887) d. 6.V.0. Anzeige bei der zuständigen königl. Staats- W. anwaltschaft. Dieselbe stellte jedoch das Verfahren gegen

In den Blättern eines in Amerika vorkommenden unserer Acazie(Acacia stenocarpo) ähnlichen Baumes ist ein Alcaloid, das Stenoearpin gefunden, das der Wirkung des Cocain gleichkommt. Ein Thierarzt hatte in Ermange- lung eines Besseren die Blätter zum Kataplasma beim dass, wenn sich der beschuldigte F. bei einer Vernehmung Abscess eines Pferdes benutzt und beim Eröffnen des Ab- als Zeuge wirklich als Thierarzt bezeichnet, so wollte er scesses vollständige Empfindungslosigkeit bemerkt. Weitere offenbar damit weiter nichts bezwecken, den Glauben zu Untersnchungen ergaben obiges Resultat. Münch. med. erwecken, er sei eine geprüfte Medicinalperson, sondern Woch. nach Med. Record) nur seine Beschäftigung bezeichnen, deren Ausübung an sich nicht strafbar ist, zumal auf dem ihm gewordenen Ladungsdocument auch die Bezeichnung Thierarzt ge- wählt war.

Tagesgeschichte.[ch brauche wohl nicht hervorzuheben, dass jener Kurpfuscher überall bekannt gegeben, dass die Staats-

4n dem VI. Internationalen Congress für anwaltschaft ihm nichts anhaben könne. Dazu kommt, dass Hygiene und Demographie in Wien betheiligten sich derselbe als Agent einer Viehversicherungsgesellschaft viel folgende Thierärzte: Professor Azary aus Budapest, Ad- Praxis erhält, weil die Bauern sagen, wenn F. ein Thier

F. ein, weil für das Vorhandensein einer strafbaren Hand- lung im Sinne des angezogenen Gesetzesparagraphen hin- reichende Verdachtsmomente nicht vorhanden seien. Ferner pemerkte die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Erklärung,

junct Baumgarten-Wien, Professor Bayer-Wien, Pro- todt kurirt, so pezahlt es die Versicherung. F., welcher fessor Osokor-Wien, Professor Chauvéau-Paris, Pro- der Sohn eines Abdeckers ist und nie ein thierärztliches fessor OChamberland-Paris, Stadtthierarzt Dobese h. Unterrichtsinstitut besucht hat, hält sich Pferd und Wagen Auspitz, Professor Esser-Göttingen, Dr. Froschauer- für die Ausübung seiner Pfuscherei im Kreise. Bg. in G. Wien, Landesthierarzt Hodu rek-Moedlich, Bezirksthierarzt

Koch-Wien, Oberregierungsrath Dr. Ly dtin-Karlsruhe, Bemerkungen der Redaction zu vorstehender Regierungsrath Müller-Wien, Professor PolanskKy-Wien, Mittheilung.

Professor Pütz-Halle a. S., Thierarzt Richter-Wien. i r ifmann-Lember r. Schneidemüh!-Halle Director Seif 8, D Ei 4 Sied bezüglich Strafbarkeit des unbefugten Ausdrucksfür thier- Schindelka-Wien, Medicinalrath Siedam- zrztliche Bemühungen petrifft eiſel rir Dre len, Dr Supilmann-Lemberg. Als einer ärztliche Bemühungen betrifft, so scheint es uns zweifel- 8 haft, ob die anderen Instanzen(Oberstaatsanwalt und Ober- der Vorsitzendon der III. Section des Congresses wurde ſandesgericht; derselben beitret ie NW esgericht) derselben beitreten würden. Wenn Jemand, auf Vorschlag des Organisations-Cowités Operregierungs der nicht als Thierar⸗ 3 S er nicht als Thierarzt approbirt ist, auf eine Rechnung rath Dr. Lydtin-Karlsruhe gewählt. Behufs Vorberathung hreibt für thierärztliche Bemül« uit en über die in der III. Sectiön zur Besprechung e ii ungene e ie m allen Umständen durch diesen nur bei approbirten Thier- ee ſiſt L 6 irzten üplichen Ausdruck bei dem Unkundigen den Ver- i§ ger Congressmitglleder Srält, ar 4e dacht hervor, er sei eine im Sinne des§ 29 der G.-V.0O. nur die Herren Chauveau und Dobesch fehlten. Unter approbirte Medicinalperson Vorsit? des Herrn Oberregierungsrath Dr. Lydtin einigte 6: 2 6 Banz sicher nicht dürften die höheren Instanzen der man sich nach längerer Auseinanderset?ung zu der Annahme nsicht der königl. Staatsanwaltschaft bezüglich der zweiten des Beschlusses, dass pei Lungenseuche, Milzbrand der Sache beigetreten sei Pf e Fofllaut Se qi ache beigetreten sein. Hat sich der Pfuscher F. bei einer inder, Rauschbrand und Rothlauf der Schweine die Vernel ſ5 utzlich sei und deshalb die Unterstülzung ernehmung als ZeugeThierarzt genannt, so dürfte mpfung nützlich sei und deshalb die Unterstüt?ung Wer Se n E leses allein schon zur Strafverfolgung ausreichen. Der Versuche den einzelnen Regierungen dringend zu empfehen Umetand, dass in dem Ladungsdocument des Gerichts die sei.(Näheres hoffen wir in den nächsten Nummern Pezeichn pringen zu können) ezeichnungThierarzt gewählt war, erscheint dabei nicht strafmildernd oder gar strafausschliessend, sondern Straf- pür Section III des VI. Internationalen erschwerend. Es wird eben dadurch bewiesen, wieweit die Ir- Congresses in Wien wurde wegen überhäuften Materials thumserregung des F. gediehen, da selbst das Gericht in eine Unterabtheilung gebildet, wo die rein veterinärwissen- dem Glauben war, F. sei eine approbirte Medicinalperson. Schaftlichen Fragen érörtert werden sollen. Beginn der Im Hinblick auf die zahlreich im Laufe der letzten Verhandlungen Freitag, den 30. September 1887. Gegen- Jahre eingegangenen Nachrichten über die Kurpfuscher- stund: Erfahrungen üper die in verschiedenen plage in einzelnen Gegenden, möchten wir vereinzelte Staaten geübten Schutzimfungen mit Ausnahme frühere Angaben in dieser Zeitschrift auf folgende Gesichts- derſenigen gegen die Tollwuth. Präsident: Ober- unte ein für ale Mal hinweisen. 8 S

Was die Auffassung der königl. Staatsanwaltschaft