1. October.

Thiermedieinische Rundschau ete. 15

Erhält Jemand Kenntniss von strafbarem Verhalten eines Kurpfuschers, so muss möglichst schnell das Nöthige unternommen werden, da drei Monate nach Kenntniss von dem Vergehen die Strafverfolgung verjährt.

Die Verfolgung wird in der Regel auf Grund nach- folgender Gesetzesbestimmungen beantragt werden können:

I.§ 56 a der Gewerbeordnung:

Ausgeschlossen vom Gewerbebetriebe im Umher- ziehen sind 1) die Ausübung der Heilkunde, soweitder Ausübende für dieselbe nicht approbirt ist.

II.§ 56, g der Gewerbeordnung:

Ausgeschlossen vom Ankauf oder Feilbieten im Um- herziehen sind Gifte und gifthaltige Waaren, Arznei- und Geheimmittel.

III.§ 147, 3 der Gewerbeordnung:

Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark und im Un- vermögensfalle mit Haft wird bestraft: wer ohne hierzu approbirt zu sein, sich als Arzt(Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt, Phierarzt) bezeichnet oder sich einen ähnlichen Pitel beilegt, durch den der Glauben erweckt wird, der Inhaber desselben sei eine geprüfte Medieinalperson.

IV.§ 367 3. des Reichsstrafgesetzbuches:

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird pestraft: wer ohne polizeiliche Erlaubniss Gift oder Arzneien, soweit der Handel mit denselben nicht freigegeben ist, zubereitet, feilhält, verkauft oder sonst an Andere überlässt.

Was das Verfahren selbst betrifft, so würde sich für

Privatthierärzte empfehlen, die ihnen bekannt gewordenen.

Vorkommnisse dem zuständigen Kreisthierarzt(Bezirks- thierarzt) mit dem Ersuchen weiterer Verfolgung mitzu- theilen. Dieser wird nun sowohl die ihm persönlich be- kannt gewordenen, als auch durch Vermittelung der Privat- thierärzte mitgetheilten Fälle von Kurpfuscherei entweder direct der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben oder die königliche Regierung zur Veranlassung der Straf- verfolgung ersuchen können. Lässt dagegen ein beamteter Thierarzt die ihm von Privatthierärzten zugehende derartige Anzeige unberücksichtigt, so wird der betreffende Privat- thierarzt entweder direet Antrag auf Strafverfolgung, wie im obigen Falle geschehen, stellen oder seinerseits Anzeige bei der zuständigen Regierung mit der Bitte weiterer Ver- anlassung machen können.

Lehnt die königl. Staatsanwaltschaft die Einleitung der Anklage ab in Fällen, wo der Antragsteller glaubt, dass das Strafverfahren begründet sei, so bleibt ihm frei, unter Beifügung des Bescheides der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt innerhalb zwei Wochen anzubringen. Gegen den ablehnenden Be- scheid des Oberstaatsanwalts ist innerhalb eines Monats noch Antrag bei dem zuständigen Oberlandesgericht zulässig.

In der Regel wird seitens der Staatsanwaltschaft An- trägen der genannten Art, wenn dieselben irgendwie die Verfolgung begründen, stattgegeben werden. In manchen Fällen, und der obige dürfte dahin gehören, wird es sich im allgemeinen Interesse des Standes empfehlen, auch das Urtheil höherer Ipstanzen nach Ablehnung durch die erste Instanz zu bewirken. Am erfolgreichsten wird dieses aper meist durch Vermittelung der zuständigen Verwaltungs- behörden(Landrath, königl. Regierung, Kreishauptmann- schaft u. s. w.) geschehen.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass in einem Falle von Uebertretung des Verbots des Anpreisens von Geheim- mitteln, die von einem Angeklagten gegen das Urtheil ein- gelegte Revision kostenpflichtig zurückgewiesen ist.(Urtheil des Königl. preuss. Kammergerichts vom 4. November v. J. unter Bezugnahme auf§ 1 der Gewerbe-Ordnung,§ 367, 3 des St.-G.B.§6 lit. f. des preuss. Ges. v. 11. März 1850, Poliz.-Verord, d. Kgl. preuss. Regierung zu Liegnitz, vom 26. October 1865.)

Bücherschau.

Die Parasiten des Menschen. Zweite Auflage. Heraus- gegeben von Dr. F. Küchenmeister, Medicinalrath, und Dr. med. F. A. Zürn, Professor an der Universität Leip- zig. Mit zahlreichen in den Text gedruckten Holz- schnitten und 6 Tafeln makroskopischer und mikro- Skopischer Abbildungen. Verlag von Ambrosius Abel, Leipzig. Preis 28 Mk.

Zwei auf dem Gebiete der Parasitenlehre hervorragende Gelehrte haben es unternommen, ein Lehrpuch der Para- siten des Menschen zu bearbeiten. Bei dem engen Inein- andergreifen der Parasitenlehre des Menschen und der Thiere ist es sehr anzuerkennen, dass sich zwei Special- gelehrte auf diesen Gebieten zu gemeinsamer Arbeit ver- eint haben. Das Buch gewinnt dadurch nicht minder an Interesse für den Menschen wie für den Thierarzt. In dem Werke ist vorwiegend auf die Bedürfnisse des Praktikers Rücksicht genommen und demgemäss das Hauptgewicht auf Feststellung und Behandlung der parasitären Krank- heiten gelegt. Purch zahlreiche naturgetreue Abbildungen ist der erste Zweck wesentlich gefördert. Auch wer sich eingehender mit der Zoologie der Parasiten beschäftigen will, wird das Wichtigste erörtert finden. Der Thierarzt, dessen Pflicht es ist, sich über die Parasitenlehre des Menschen eingehend zu informiren, wird in dem vorliegenden Werke einen guten Rathgeber und Anregung finden, an dem weiteren Ausbau jener wichtigen Disciplin mitzuhelfen. Wir können deshalb dem verlagsbuchhändlierisch gut aus- gestatteten Werke nur die verdiente Aufmerksamkeit in den Kreisen der Thierärzte wünschen und dasselbe bestens empfehlen.

Personalien.

Ernennungen. Thierarzt Kohlmann in Hanau zum Inspector am städtischen Schlachthause in Insterburg. Niederlassungen. Thierarzt Schwanke in Nakel.

oflene Stellen.

Offene amtliche Stellen. PDie Kreisthierarztstelle im Siegkreise. Be- werbungen bis 2. Novb. an die Königl. Regierung in Köln. Offene nicht amtliche Stellen.

In Röttingen. Feste Einnahme 400 Mark. Be- werbungen an den Magistrat. In Harzgerode. Feste Einnahmen 600 Mark.

Briefwechsel.

Herrn M. in S. Derartige Höflichkeitszusätze am Ende amtlicher Schriftstücke an den Landrath oder die Regie- rung sind nicht üblich. Nur bei Eingaben an den Herrn Staatsminister werden sie angewendet. Wer nur 60 Tage Kreisthierarzt ad. int. in seinem Lebengespielt hat, wird Ihnen in solchen und ähnlichen Sachen keinen Rath geben können.

Herrn F. in R. Pferde gegen Fliegenstiche zu schützen wird neben Anwendung der Netze öftere Waschungen von Asa foetid. 60,0, Acet. 300,0, Aqu. 600 oder 5% Naphthalin- lösungen empfohlen.

Herrn B. in S. Auch uns gehen die Circulare über das sog.Sanitas zu. Wir haben jedoch keine Neigung Geschäftsleuten zum Vertriebe ihrer Geheimmittel behilflich zu sein.

Herrn W. in L. Wegen Anwesenheit des Heraus- gebers beim Congresse in Wien muss die Erledigung ver- schoben werden.