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PThiermedicinische Rundschau ete.

1887. No. 24.

Für die Provinzen Ostpreussen, West- preussen, Brandenburg(exelusive Berlin), Pommern, Posen und Schlesien beson- ders berechnet, ergeben sich folgende Procent- Sät?e:

a) von den auf poli- b) von den ver-

zeiliche Anordnung seuchten getödteten Pferden. Beständen. 1. auf grossen Gütern.. 53,59 Proc. 27,30 Proe. 2. auf kleinen Landwirthsch. 26,24 3825 3. Fuhrwerksbetrieb 250 05 100,00 Proe. 100.00 Proe.

Auffallend hierbei ist zunächst der bedeutende Verlust der grösseren Güter mit 45,58 Procent resp. mit 53,59 Proc., während die kleineren Landwirthschaften dann nur mit 27,74 Procent resp. mit 26,24 Procent und die Fuhrwerks- betriebe mit 21,87 resp. mit 16.06 Procent be- theiligt sind.

Zicht man hierbei aber in Anbetracht, dass der Grossgrundbesitz namentlich in Ostpreussen, Westpreussen, Brandenburg(excl. Welau), Pommern, Posen und Schlesien, bedeutend überwiegend ist,

somit auch die grösste Anzahl von Pferden besitzt. und jeder Rotzausbruch in einem grösseren Pferde-

bestande mehr Verluste bedingen muss, als in einem kleineren Bestande und dass die Tilgung durch Tödtung der ganzen Bestände auf den grösseren Gütern stets mehr Opfer erfordern wird als in kleinen Landwirthschaften, so erscheint das zuerst abnorme Verhältniss als ein ganz natürliches. Die Bestätigung dieser Auf- fassung ergiebt sich aus der Zusammenstellung der verseuchten Bestände; während die grösseren Güter an diesen nur mit 22,74 resp. mit 27,30 Proe. participiren, entfallen auf die kleineren Land- wirthschaften 38,79 Procent resp. 38,25 Procent und auf die Fuhrwerksbetriebe 28,20 resp. 25,40 Proe.

Der höchsten Beachtung werth sind jedenfalls die zum Fuhrwerksbetrieb benutzten Pferde; die- selben nehmen von den sämmtlichen auf polizei- liche Anordnung getödteten Pferden 21,87 Proe. in Anspruch und dürften durch die Art und Weise ihrer Benutzung sehr wesentlich zur Ver- breitung der BRotzkrankheit beitragen. In den Provinzen Ostpreussen, Westpreussen, Brandenburg (excl. Berlin), Pommern, Posen und Schlesien entfallen nur 16,06 Proc. auf den Fuhrwerks- betrieb. Von den 18025 innerhalb der 10 Berichts- jahre auf polizeiliche Anordnung getödteten Pferden wurden bei den Opductionen 978 frei vou Rotz befunden; dieselben vertheilen sich- auf die einzelnen Jahre folgendermaassen:

Procentsatz von der Gesammtzahl der auf polizeil. Anordnung

Gesammtzahl der auf Nicht polizeiliche Anordnung rotzkrank

getödteten Pferde. befunden. getbdtoten Pferde 1876/77 2307 29 1,20 Proc. 1877/78 2499 103 11 1878/79 1745 32 190 1879/80 1922 106 5,50 1880/81 1992 137 688 1881/82 2038 100 490 1882/83 1359 60 4,42 1883/84 1706 160 938 1884/85 1407 148 10,42 1885/86 1050 103 98 In 10 Jahren= 18025 Pferde. 978 Pferde. 5,43 Proc.

im Durchschnitt.

Die hiernach nicht unbedeutende Zunahme der als nicht rotzkrank befundenen Pferde hat ihren Grund ausschliesslich in der immer mehr gebräuchlich werdenden Tödtung ganzer Bestände behufs Tilgung der Krankheit; bei einem solchen Verfahren wird stets eine grössere oder kleinere Anzahlon Thieren mitgetödtet werden müssen, welche zur Zeit der Tödtung noch frei von allen rotzkranken Erscheinungen sind.

Uebertragungen der Rotzkrankheit auf Menschen sind innerhalb der 10 Jahre in 20 Fällen bekannt geworden, von diesen haben 15 den Tod herbeigeführt(darunter 3 Thierärzte), 4 sind in Genesung übergegangen und

1 Ausgang ist unbekannt geblieben.

An Entschädigungen für getödtete Pferde wurden in den 10 Jahren gezählt:

a) aus Provinzial- bezw. Communalverbänden 3731932,56 M. b) aus der Staatskasse 547413,70 Zusammen 4279346,26 M.

In abgerundeten Procenten entfallen von den aus der Staatskasse gezahlten 547 413,70 M. auf die einzelnen Provinzen folgende Sätze:

Proc. Proe. 1. Ostpreussen 17,41 8. Sachsen 408 2. Westpreussen. 7,33 9. Schlesw.-Holst. 1,13 10. Hannover. 2,33 S W 5 Pomn 12. Hessen-Nassau 3,46 6. Posen 16,42 13. Rheinprovinz 14,76 7. Schlesien 1 14. Hohenzollern 0,01

100 Proc.

Am stärksten in Anspruch genommen hat hiernach die Staatskasse die Provin? Ostpreussen mit 17,41 Proc. der Gesammtsumme, dem- nächst die Provinzen Posen, Schlesien und Rheinprovinz, auf welche 4 Provinzen allein 62,76 Proc. entfallen; rechnet man hierzu noch die Provinzen Westpreussen, Brandenburg und Pommern, so kommen auf diese 7 Provinzen 87,59 Proc., während für die ganzen übrigen Theile des Staates nur 12,41 Proc. verbleiben.

Berechnet man die gezahlten Entschädigungen nach dem Durchschnitt der 10 Berichtsjahre auf