15. August.

Thiermedicinische Rundschau etc.

Der Vortragende schliesst damit bei der Oentralvertretung der thierärztlichen Vereine Preussens zu beantragen, dem erörterten Gegenstand pei der nächsten Generalversammlung einige Aufmerksamkeit zu widmen, event. einen diesbezüglichen Antrag an den Reichstag gelangen zu lassen und darin um Anstellung der beamteten Thierärzte als unmittel- bare Reichsbeamte, entsprechende Besoldung und Pensionsberechtigung, sowie Aufnahme der beam- teten Thierärzte in die 5. Ranglasse zu bitten.

Die Versammlung drückt dem Redner auf Vorschlag des Vorsitzenden ihren Dank durch Erheben von den Sitzen aus.

In der äusserst lebhaften Debatte ergriff zunächst Dep.-T. Schilling das Wort und warnte vor zu weit- gehenden Forderungen. Vor allen Dingen, sagte er, müsste eine derartige Petition sehr vorsichtig gefasst sorg- fältig redigirt sein; er glanbe aus Aeusserungen Sr. Ex- cellenz des Herrn Ministers für die Landwirthschaft ent- nehmen zu können, noch Abneigung herrsche, eine Aufbesserung und Hebung der Stellung der Thierärzte eintreten zu lassen.

Kr.-T. John-Haynau hält für die äusserst gering- fügige amtliche Thätigkeit die Besoldung von 600 M. als ausreichend und glaubt nicht. sei, mehr zu geben, erst müsste dem beamteten Thierarzte die Fleischschau ihrem werden und dann könne und müsse man erst um Gehalts- erhöhung einkommen. So lange dieses reiche Feld der Thätigkeit den beamteten Thierärzten, denen es doch mit Fug und Recht gehöre, entzogen sei, dürften sich die Ver- hältnisse kaum bessern. EFr beantrage, anzustreben:

den beamteten Thierärzten die Fleischschau zu über- tragen.

in

Herr Schilling schliesst sich diesem an, ebenso noch mehrere andere Redner. Der Vorsitzende formulirt zuletzt fol gende Anträge:

Die von Herrn Kampmann angeregte Neuwahl eines zweiten Pelegirten bei der Central- Vertretung der thier-

ärztlichen Vereine Preussens an Stelle des verzogenen Coll.

dass in Regierungskreisen zur Zeit

dass die Regierung gewillt

ganzen Unfange übertragen

Pauli soll auf die Tagesordnung der nächsten V ersammlung gesetzt werden.

Bei den sich hieran anschliessenden zwanglosen Mit- theilungen fragt zunächst Kr.-T. Riedel- Neisse, ob der beamtete Thierarzt verpflichtet sei, die Handlerpterde un- entgeldlich und an einem bestimmten Tage zu untersuchen. Was die unentgeldliche Untersuchung anlangt, so wird von D.-T. Schilling bemerkt, dass bei der S stets 1,50 Mk. liquidirt werden für jeden Untersuchungstag, aber der beamtete Thierarzt müsse auch an jedem beliebigen Tag untersuchen. Er will dem Vorsitzenden ein diesbezüg- liches Ministerialrescript zugehen lassen. Dasselbe hat fol- genden Wortlaut:

Berlin, 4. Juni 1885. Ew. Hochgeboren

erwidern wir auf den gefälligen Bericht vom 6. Januar, dass die Kosten, welche durch die, in Gemässheit der Polizei-Verordnung des Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien vom 8. 16. 83 seitens der beamteten Thierärzte vorzunehmende Untersuchung der Hausirer-Pferde ent- stehen, nach§ 23 d. Gesetzes vom 18. Mai 1881, pe- treffend d. Ausf. des Reichs-Gesetzes über Abwehr und Unterdrückung von Vieh-Seuchen(Ges.-S. S. 128) aus der Staatskasse zu bestreiten sind, da die gedachten Unter- suchungen lediglich in Feterinärpolizeil. Interesse ange- ordnet sind. Die betreffenden Kosten sind gleich allen übrigen für veterinärpolizeil. Verrichtungen der beamteten Thierärzte aus Staatsmitteln zu zahlen, die Vergütigung bei den Fonds-Kapitalien 58 I. 12 zu verrechnen.

An den

Föniglichen Regierungspräsidenten

M. f. L. I. 499.

1.Anstellung der peamteten Thierärzte als unmittel-

pare Reichsbeamte, Uebertragung der

leischschau an dieselben, entsprechende Besoldung, Pensionsberechtigung und Aufnahme in die 5. Rang- klasse;

2.diesen Antrag der Centralvertretung der thierärzt- lichen Vereine Preussens zu überweisen und dieselbe zu ersuchen, in einer Petition resp. Promemoria denselben an den Bundesrath zu bringen.

Beide Anträge werden einstimmig angenommen.

Im Bezug auf die für das Gerlach-Denkmal be-

gesammten

Herrn Prinz Handjery. Hochgeboren

Liegnitz. M. d. J. II. 865.

Kr.-T. John führt gegen die von Herrn Schilling aufgestellte Behauptung, dass der beamtete Thierarzt zu jeder Zeit untersuchen müsse, aus, dass er überzeugt sei und in einem streitigen Fall auch vollständig von der Re- gierung unterstützt worden sei, dass der beamtete Thierarzt nur an einem oder mehreren von ihm festgesetzten und vom Landrath veröffentlichten Tagen verpflichtet sei, die qu. Untersuchung vorzunehmen. Dies wird auch von

einigen anderen Herren bestätigt.

willigten(Sitzung vom 13. Mai 1885) 300 Mk. im 1. Jahre und je 100 Mk. im 2. und 3. Jahre wurde beschlossen, dass

bis jetzt in Folge der Erkrankung des bisherigen Kassirers Barth noch nichts zur Absendung gelangt ist, nunmehr die ganze Summe an den mit der Einsammlung der Gelder für das Penkmal betrauten Vet.- Ass. Dr. Steinbach- Münster einzusenden.

Eine Anfrage eines Collegen, welchen Standpunkt die Anwesenden gegenüber dem habituellen Gebärmuttervorfall in forensischer Bezichung einnehmen, wurde von mehreren Seiten dahin beantwortet, dass über das Vorhandensein des Leidens nur der Zeugenbeweis Aufschluss geben könne.

Dep.-T. Schilling warnt noch dringend davor, bei der Beaufsichtigung von Rossschlächtereien sich nur die Lunge des geschlachteten Thieres anzuschen resp. ins

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