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1. September.
Thiermedicinische Rundschau etc.
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8. Rhamnus Cascara Sagrada(Purshiana).
Bei Hunden innerlich(1— 4 g) angewandt, bewirkt der Extract öftere Pefaecation, subeutan applicirt 0,5— 0,1 g(1: 10 Spiritus) blieb das Mittel, auch mit Atropin verbunden, wirkungslos. Nach Einspritzung von 0,3— 0,5 g trat Oedem mit Abscessbildung auf.
Auch bei Schafen ergab die Anwendung des Mittels negative Resultate.
9. Niecotin. Bei Pferden blieben 0,008— 0,05 g in je 5 g Aq. dest. gelöst bei subeutaner Anwendung auf den Darmkanal wirkungslos, nach 0,05 g zeigten sich schon Vergiftungs-Symptome, die nach An- wendung von Kaffee wieder verschwanden. Wegen der giftigen Wirkung ist Nicotin als Abführmittel subcutan nicht verwendpar.
10. Bismuthum citricum ammoniatum.
Nach subcutaner Anwendung von 0,002 bis 0,008 bei Hunden und 0,01— 0,3 g bei Schafen stellte sich örtlich reizende Wirkung ein, dagegen blieb eine Wirkung auf den Darmkanal aus, wes- halb auch dieses Medicament unbrauchbar ist.
11. Acidum cathartinicum.
Von Lösungen im Verhältniss 1: 10— 15 Ag., welche bis zur alkalischen Reaction mit Natr. bicarb. versetzt wurden, gelangten Dosen von 0,16, 0,2, 0,25 und 0,5 g bei Hunden zur An- wendung, wonach breiiger Kothabsatz aber kein Durchfall eintrat.
Bei Schafen blieben 0,5— 0,7 g wirkungslos.
Nach Injection von 2 g beim Pferde stellten sich eine Stunde nachher Unruhe. Kolikerschei- nungen, Prängen auf Koth und gesteigerter Koth- absatz ein, ausserdem örtlich bedeutende oedematöse Anschwellung, die trotz antiphlogistischer Behand- lung nach 10 Tagen noch nicht vollkommen ge- schwunden war.
Wegen der schädlichen Localwirkung ist das Mittel subeutan nicht verwendbar.
12. Extractum Ooloeynthidis.
Mit Galle und Pancreasextract verrieben und auf Körpertemperatur gebracht, erhielt ein Hund 0,014 und 0,02 g, ein Schaf 0,04 und 0,08 und ein Pferd 0,32 und 0,64 g per clysma ohne jeden Erfolg, weshalb die subeutane Anwendung unter- blieb.
13. Leptandrinum.
Das Mittel wurde mit Galle, Pancreasextract und Wasser von 40 Grad verrieben und einem Hunde 0,5, 1,0 und 2.0 g per clysma applicirt, worauf allemal nach ½ Stunde Absatz breiigen Kothes, aber kein Durchfall erfolgte.
als Abführmittel
Bei Schafen hatten Klystiere mit 15 30 g noch keinen Erfolg; 6,0 und 10,0 g bedingten häufigeren Kothabsatz, wobei Consistenz der Faeces unverändert blieb.
Versuche bei Pferden wurden nicht vor- genommen.
14. Baptisinum.
Ein Versuchshund zeigte auf Application von 1,0 g per clysma noch keine Reaction, während nach 2,0 g Entleerung dickbreiigen Kothes er- folgte.
Der hohe Preis der Drogue verbot weitere Versuche.
15. Hydrastinum hydrochloricum.
Subcutane Injectionen von 0,1, 0,5 und 0,8 Gn Aq. oder Spiritus gelöst) hatten Abscedirung an der EFinstichstelle zur Folge, eine Wirkung auf den Darm war nicht zu constatiren.
16. Extractum Taraxaci.
Verhältnissmässig grosse Dosen von 1,0 bezw. 10,0 und 18,0 g bei Hunden, Schafen und Pferden per clysma angewendet, riefen keine nennens- werthe Wirkung hervor.(Schluss folgt.)
Standesangelegenheiten.
— Die Reorganisation der thierärztlichen Unter- richtsanstalten im Peutschen Reiche betreflend, hat Herr Ober-Regierungsrath Dr. Lydtin in Karlsruhe, als Präsident des deutschen Veterinärrathes, in Erledigung eines von diesem in seiner letzten Sitzung gefassten Beschlusses, am 10. Januar v. J. nachfolgende Vorstellung im Namen des ständigen Ausschusses an die Regierungen von Preussen, Bayern, Württemberg und Sachsen gerichtet.
„Der gehorsamst Unterzeichnete gestattet sich dem ete. im Auftrage des„Deutschen Veterinärrathes“, d. h. der Vertretung von 38 thierärztlichen Vereinen Peutschlands (mit nahezu 2000 Mitgliedern), folgende Bitte ehrfurchtsvoll zu unterbreiten:
„Hohes etc. wolle hochgeneigtest dahin Anordnung treffen, dass der thierärztlichen Lehranstalt zu.... die Verfassung, der Rang und der Name einer Hochule ver- liehen werde.“
Der gehorsamst Unterzeichnete gestattet sich anzu- fügen, dass die gleiche Bitte auch an die hohen Regierungen der übrigen Bundesstaaten, welche thierärztliche Lehr- anstalten besitzen, gerichtet wurde.
Zur Begründung der Bitte des deutschen Veterinärraths sei dem gehorsamst Unterzeichneten gestattet, das Wesent- liche aus den Verhandlungen, welche die genannte Körper- schaft über den beregten Gegenstand zu Leipzig am 30. und 31. März v. J. gepflogen hat, hier auszuführen:
Als am Ende des verflossenen und am Beginne des laufenden Jahrhunderts Thierarzneischulen in Deutschland errichtet wurden, stellte man an dieselben die Anforderung, Leute, die sich mit Kuriren von kranken Thieren, mit Ka- striren, mit Beschlagen von Huf- und Klauenthieren abgeben wollten, in diesen Handwerken zu unterrichten. Allerdings wollte man auch Leute erziehen, welche als Techniker für die Bekämpfung von Viehseuchen zu gebrauchen waren, ohne sich aber mit der Absicht zu tragen, selbstständige Fachmänner aus diesen Leuten zu machen. Dafür spricht die Verwendung des„Rossarztes“ als Beschlag- und Kur-


