1. August.
ihm in gepöckeltem Schweinefleisch gelungen, die Pilz- rasen aufzufinden, was also darauf hinweist, dass Schweine- fleisch wit Actinomyeeten in gesättigter Kochsalzlösung auf- bewahrt werden muss, wenn nicht die Strahlenpilze ver- schwinden sollen. Was die Färbung der Objecte anlangt, so wird wohl erst ein geeignetes Färbemittel gefunden werden müssen, da alle Theerfarben, sowie Oarmin und Cochenille nicht zu verwenden sind.
In seinem früheren Wohnsitz an der russischen Grenze hat H. innerhalb 5 Wochen 3 Schweine mit Strahlenpilzen gefunden, während unter 7000 im Schlachthaus zu Oppeln getödteten binnen 1 ½ Jahren nur 2 damit vorkamen. In den ersten dieser beiden Fälle wurde das ½ jährige Schwein zur Nothschlachtung in das Schlachthaus gebracht, da es schon längere Zeit kränkelte und abmagerte. Die Section ergab, dass die atrophirten Muskeln aller Körpertheile glanzlos, sehr hell und ausserordentlich weich, wie gekocht waren. Die mikroskopische Untersuchung zeigte sämmt- liche Muskeln mit Rasen des Strahlenpilzes durchsetzt, um so deutlicher hervortretend, je mehr der Verkalkungs- Process der Rasen vorgeschritten war; die einzelnen Muskel- fasern im Zerfall begriffen. Hierbei muss bemerkt werden, dass nur mit 50 facher Vergrösse- rung untersucht worden ist.
Im anderen Falle war das Schwein anscheinend voll⸗ ständig gesund und die Muskulatur erschien normal; nur die mikroskopische Untersuchung ergab das Vorhandensein von Actinomyceten in den Muskeln des Kehlkopfs und dem Zwerchfell, ohne jedoch deutliche Rasen darzustellen Die bald darauf vom Pep.-Th. Sehilling-Oppeln mit 2000 facher Vergrösserung vorgenommene Untersuchung ergab keinen Anhalt für die Anwesenheit von Actinomyceten. Es ist also als sicher anzunehmen, dass Strahlenpilz vor seiner Ver- kalkung äusserst subliler Natur ist und nur die verkalkten Pilzrasen zur Anfertigung von Dauerpräparaten sich eignen.
Alle Einlagerungen des Strahlenpilzes aber waren nur zwischen den einzelnen Muskelfasern, nicht in denselben.
An der ziemlich lebhaften Besprechung betheiligte sich neben dem Verfasser des verlesenen Artikels hauptsächlich Dep.-T. Schilling, der ebenfalls auf die äusserst schwie- rige Nachweisung des Strahlenpilzes in frischem Fleisch aufmerksam machte und gleichzeitig darauf hinwies, dass Haselbach das Verdienst habe, die Conservirung von Acti- nomyceten mittelst gesättigter Kochsalzlösung eingeführt zu haben. Sch. bemerkt auch auf die Anfrage eines Col- legen, ob Actinomyces auch in der Lunge resp. anderswo als im Unterkiefer und in den Muskeln vorkomme, dass dieser Pilz wohl kaum an eine bestimmte Stelle des Thier- körpers gebunden sein dürfte, da er schon an den ver- schiedensten Punkten gefunden worden sei. Ein direkter Infectionsweg sei ebenfalls nicht immer mit Bestimmtheit nachzuweisen, so leicht dies auch bei der Actinomykose am Unterkiefer oder in dem von Haselbach besprochenen Fall wäre, es müsste also auch eine Infection durch die Blutbahn stattfinden.
Ebenso sei es noch eine zwar stark ventilirte aber noch völlig unentschiedene Frage, ob Actinomyces hominis
selbst erschienen
Thiermedicinische Rundschan ete.
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identisch wit A. bovis und A. suis sei, ja es sei sogar noch nachzuweisen, ob die beiden letzteren ein und der- selbe Pilz wären. Eine Uebertragung von Strahlenpilzen von Thier auf Mensch sei bis jetzt durch nichts erwiesen.
Die während des Vortrages umhergereichten von Herrn Haselbach mitgebrachten Präparate, Schädel und mehrere Unterkiefer vom Rind, die durch Strahlenpilze zerstört waren, erregten das volle Interesse der Anwesenden.
Der Vorsitzende nahm noch Gelegenheit, Herrn Hasel- bach für das Gebotene den besten Dank der anwesenden Mitglieder auszudrücken.
Hierauf ergriff Herr Kr.-T. Kampmann-Wohlau das Wort zu seinem Vortrage über„die sociale und peeu- niäre Stellung der beamteten Thierärzte“ und führte etwa Folgendes aus:
Betrachtet man die beamteten Thierärzte in Preussen, so finden wir drei Categorien: Die im Civil angestellten Thierärzte(Departementsthierärzte, Kreisthierärzte, Grenz- thierärzte und Gestütsthierärzte), die oberen Militärthier- ärzte(Corps- und Ober-Rossärzte) und die von Communal- behörden angestellten Thierärzte. Ich habe hier in erster Linie die im Civildienst vom Staate angestellten Phierärzte im Auge.
Bekanntlich wurde die Anstellung besoldeter Kreisthier- ärzte durch die Allerhöchste Ordre vom 13. Juni 1817 ge- nehmigt; es wurde für jeden Regierungsbezirk wenigstens ein practischer Thierarzt mit einem angemessenen Gehalt, und zwar 100 Thalern, angestellt. Aus diesen Stellen haben sich später die Departementsthierarztstellen entwickelt, wäh- rend dort, wo es erforderlich, für jeden landräthlichen Kreis eine besondere Kreisthierarztstelle mit 50 Thalern Gehalt creirt wurde, diese Verfügung datirt vom 31. Januar 1848.
Die Absicht bei Anstellung beamteter Thierärzte war dabei, hauptsächlich zuverlässige Organe für die Wahrneh- mung der die Gesammtheit der Staatseinwohner und nicht blos die einzelnen Viehbesitzer berührenden veterinärpoli- zeilichen Interessen zu wahren. Zugleich hoffte man durch Anstellung von Kreisthierärzten dem Landwirthschaft trei- benden Publikum tüchtige Thierärzte näher zu bringen, dadurch den Gesundheitszustand des Viehstandes im Ganzen mehr zu sichern und so zur Erhaltung und Vermehrung des in dem Viehstand des Landes beruhenden beträchtlichen Theil des Nationalvermögens beizutragen. Um diese Zwecke vollständig zu erreichen, war es die Absicht in jedem landräthlichen Kreise einen Kreisthierarzt anzustellen.
Es fehlte jedoch an der erforderlichen Anzahl quali- fieirter Thierärzte. Zunächst wurde daher für je zwei Kreise ein Kreisthierarzt mit dem ursprünglich normirten Gehalt von 100 Thalern angestellt, und wenn später für einen Kreis ein besonderer Kreisthierarzt angestellt wurde, bewilligte man ihm nur die Hälfte des ursprünglichen Ge- halts. Mit der Zeit hat sich dieses Bedürfniss mehr und mehr in den Vordergrund gedrängt, so dass im Grossen und Ganzen heute in jedem Kreise ein besonderer Kreis- thierarzt angestellt ist. Allerdings ist auch mit der Zeit eine Aufbesserung des Gehalts eingetreten; der durchweg gezahlte Gehalt beträgt 600 Mark.
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