1. August.

Thiermedieinische Rundschau etc.

und den grössten Theil ihres Lebens auf den

Weiden zubringen Da die Rinder mit Ausnahme einer kleinen Minderzahl stets auf der Schlacht- bank das Leben beenden, so ist die allgemeine Verbreitung der Krankheit schon seit Jahrhunderten bekannt gewesen. Indess darf hierbei nicht übersehen werden, dass in der grossen Mehrzahl der Fälle in den geschlachteten Thieren plos einzelne Organe mit Perlsuchtgeschwülsten pe- haftet sind und dass nur bei einem relativ kleinen Theile der Rinder eine Verallgemeinerung der Krankheit im Körper stattgefunden hat.

Veber die Häufigkeit der Perlsucht geben die statistischen Erhebungen indenöffentlichenSchlacht- häusern einigen Anhalt. Mit Sicherheit lässt sich zwar die wirthschaftliche Bedeutung der Krankheit aus diesen Zahlen nicht ermessen. Denn es wird nur ein Theil der Rinder in öffent- ichen Schlachthäusern für welche die thierärzt- liche Fleischbeschau angeordnet ist, geschlachtet. Immerhin liefern die über den Betrieb der Schlacht- häuser veröffentlichen Jahresberichte für die Be- urtheilung des vorliegenden Gegenstandes einen massgebenden Aufschluss. Wie ich vorwegnehmen möchte, ergiebt sich aus den Jahresberichten in Uebereinstimmung mit den auch anderweitig festgestellten Erfahrungen, dass nur von einem relativ kleinen Theil der geschlachteten Rinder das Fleisch durch die Perlsucht vollständig ent- werthet ist, während bei den meisten Thieren nur einzelne Organe unschädlich beseitigt werden müssen, das Fleisch selbst aber geniesspar ist.

Im städtischen Schlachthofe zu Berlin wurde im Jahre 1883/84 die Perlsucht oder Tuberkulose bei 2613 geschlachteten Rindern constatirt, von welchen 102 durch die Krankheit entwerthet waren und deshalb von der Fleischbeschau zurückgewiesen wurden. In den städtischen Schlachthäusern zu Frankfurt am Main mussten in 1883/84 im Ganzen 18 Kühe wegen der Perlsucht als werthlos bean- standet werden. In Breslau ermittelte die Fleisch- beschau in den Schlachthäusern während des Jahres 1883/84 25 Rinder, von welchen das Fleisch wegen der Perlsucht als gesundheits- schädlich erachtet und deshalb verworfen werden musste. Auf dem Central-Schlachthofe zu Han- nover, woselbst alljährlich zwischen 8500 pis 9500 Stück Grossvieh geschlachtet werden, fand sich 1883 das Fleisch von 75 Thieren und in den folgenden Jahren von 45 resp. 9 Thieren

als gänzlich ungeniessbar wegen der Perlsucht. In Augsburg waren 1884 bei einem Auftrieb von

11976 Stück Grossvieh 379 Thiere tubereulös

erkrankt und von diesen mussten 29 gänzlich

verworfen werden. Das Verhältniss gestaltete sich im folgenden Jahre ziemlich gleich; der Auftrieb belief sich auf 11794 Stück, von welchen

247 459 tuberculös erkrankt waren. Von den letzten wurden 39 Stück für werthlos erkannt. Ungüns- tiger fiel das Ergebniss der Fleischbeschau in Görlitz aus, woselbst 1883 bei einem Auftrieb von 2920 Stück Grossvieh 334 tuperculös befunden und 10 PThiere vollständig verworfen wurden. 1884 betrug der Auftrieb 4466 Stück, von welchen 533 erkrankt und 18 werthlos waren. Im folgenden Jahre waren 4638 Stück aufgetrieben. Davon erwiesen sich 545 erkrankt und 15 für die Fleisch- verwerthung ungeeignet. Diese Zahlen, die den statistischen Ermittelungen der letzten Jahre ent- lehnt sind, können die Häufigkeit der Perlsucht unter den Rindviehbeständen in Deutschland einiger- maassen veranschaulichen. Nach einer Durch- schnittsberechnung sind von den älteren Kühen 8 Proz., von den Ochsen 2 Proz. und von den Färsen 1,8 Proz. mit der Perlsucht behaftet. Die Verluste, welche die Perlsucht für die practische Landwirthschaft mit sich pringt, liegen zunächst darin, dass, wenn die Krankheit auch nur in einzelnen Organen sich etablirt, die Thiere oft eine erhebliche EFinbusse ihrer wirthschaftlichen Leistungsfähigkeit erleiden und, wenn sie nicht vorher abgeschlachtet werden, dem fortschreitenden Siechthum verfallen und schliesslich eingehen. In den Viehbeständen, in welchen die Perlsucht sich Jahre hindurch erhält, kann der unmittelbare Verlust eine beträchtliche Höhe erreichen. Am empfindlichsten macht sich aber die Bedeutung der Krankheit dadurch geltend, dass von einem Theile der perlsüchtigen Rinder das Fleisch als gesundheitsgefährlich für Menschen zu erachten ist und demgemäss von dem Consum ausgeschlossen wird. In dieser Hinsicht ist die Praxis auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 und der Thatsache, dass die Tubereulose des Menschen und die Perlsucht des Rindes dem Wesen nach identische Krankheiten sind, neuer- dings verschärft worden. Wie allbekannt. wurde das Fleisch der perlsüchtigen Rinder oft genossen, ohne dass ein Nachtheil für die Gesundheit der betr. Personen deshalb entstand. Trotzdem konnte der Widerwille gegen solches Fleisch im Volke zu keiner Zeit allgemein überwunden werden. Mancher fühlbare Nachtheil wurde den Viehbesitzern und Vichzüchtern auch dadurch zugefügt, dass das Preuss. Allgemeine Landrecht die Perlsucht (Französische Krankheit) der Rinder unter die Hauptmängel mit einer achttägigen Gewührfrist aufgenommen und hierdurch die Käufer der nach dem Schlachten perlsüchtig befundenen Rinder förmlich induzirt hat. einen Minderwerth auszu- rechnen und für denselben den Verkäufer regress- pflichtig zu machen. Gegen die Zurückweisung des Fleisches perl- süchtiger Rinder könnte eingewendet werden, 41*