1. November.

Thiermedicinische Rundschau ete. 31

pleiben bis der Pinsel oder Schwamm zurück gezogen ist.

Wenn der Draht die oben angegebene Länge hat, so kann man mit dem Pinsel noch tiefer als bis zur Bifurcationsstelle eindringen.

Von dem auf diese Weise gewonnenen Schleime werden sofort Trockenpräparate hergestellt und nachher nach bekannten Methoden auf Tuberkel- bacillen untersucht.

Hierdurch gelang es P. in zweifelhaften Fällen die Tuberculose zu diagnosticiren, weshalb er die einfache Methode besonders dann anzuwenden empfiehlt, wenn

1) Tuberculose als Gewährsmangel diagnosticirt werden muss;

2) zur Differentialdiagnose, wenn man Rinder der Lungensenche im späteren Stadium ver- dächtig hält;

3) zur Untersuchung von Rindern an Milch- anstalten, wie auch von Kälbern, welche zur Producirung von Vaceine benutzt werden. W.

Veterinärpolizei und gerichtliche Thier- heilkunde.

Um eingehende und zuverlässige Nachrichten über die Verbreitung ansteckender Krankheiten des Schwarz- viehes im Regierungsbezirk Oppeln zu gewinnen, hat der Regierungs-Präsident Herr Graf Baudissin unter Zu- stimmung des Herrn Ministers für die Landwirthschaft die Landräthe ersucht, Erhebungen über jene Vorkommnisse anzustellen und das gewonnene Material unter Beifügung gutachtlicher Berichte der Kreisthierärzte bis zum 1. No- vember d. J. einzureichen. In vorkommenden Fällen der Nothschlachtung von solchen Thieren sollen die inneren Organe derselben behufs näherer Untersuchung durch den Departementsthierarzt an das Laboratorium der Königl. Regierung eingeschickt werden.

Amtlichen Nachrichten zufolge gewinnt die Rinder- pest in Russland immer grössere Ausdehnung. In wenigen Monaten sind etwa 21 000 Rinder dieser Seuche erlegen. Auch in Rumänien ist diese Seuche aufgetreten.

In England und in den Niederlanden ist die sog. Schweineseuche neuerdings sehr verbreitet. In England sind anfangs dieses Jahres ca. 7000 Schweine zu Grunde gegangen. Ebenso ist die Lungenseuche in dem zuletzt genannten Staate sehr verbreitet.

In Dänemark ist durch Erlass des Ministers des Innern thierärztliche Untersuchung aller vom Auslande eingeführter Schweine angeordnet worden.

Allgemeine Therapie.

Ueber die percutane lnjection von Flüssigkeiten in die Trachea, deren Verbreitung in der Lunge und Wirkung auf Lunge und Besammtorganismus.

Von Sehrwald. (Deutsches Archiv für kl. Mediein. Bd. 29, S. 162.)

Gelegentlich von Versuchen über die lokale Behandlung der Lungentuberculose hat Verfasser auch Experimente angestellt um die Wirkung von Flüssigkeiten, die durch percutane Injection in die Trachea eingeführt sind, auf Lunge und Gesammtorganismus zu prüfen. Bei schneller Injection mittels Pravaz'scher Spritze trat Husten ein. Bei langsamer Injection unterblieb derselbe. Zähe schleimige Substanzen sowie möglichst auf Körperwärme gebrachte Injectionsflüssigkeiten hoben gleichfalls den Hustenreiz auf. Die Ver- Suchsthiere ertrugen 1: 5000 Supblimat, 5% Bor- säure und 1% Salicylsäure. Je nach Lage- veränderung und Stellung der Versuchsthiere gelang es die Flüssigkeitsmenge nach den ver- schiedenen Stellen der Lunge hinzuführen. Die Flüssigkeit dringt in alle Theile der Lunge ein. Resorption von hier erfolgte schneller als vom Verdauungstractus und mittels subcutaner Injection. Uebergang etwaiger in der Injectionsflüssigkeit enthaltener körperlicher Elemente in Blut und Lymphbahnen erfolgt gleichfalls sehr schnell. Einverleibung eines Arzneimittels in die Lunge kommt der direkten Injection in die Blutbahn am nächsten.

Vereins-Nachrichten.

Für die am Sonntag den 31. October Vormittage 10 ½ Uhr zu Berlin im Hötel de Rome festgesetzts Generalversammlung des Thierärztl. Vereins für die Provinz Brandenburg steht u. A. auf der Tagesordnung: 1. Beschlussfassung betr. das Gerlach-Penkmal; 2. die Krankheiten des Knochenmarks bei den Pferden. Vortrag des Herrn Professor Dieckerhoff. 3. Das Pilocarpin und seine Anwendung in der Veterinär-Praxis, Referent Dr. Albrecht. 4. Ueber erysipelatöse Hautkrankheiten bei den Schafen, Ref. Kreisthierarzt Klein.

Standes-Angelegenheiten.

Die neue Militär-Veterinärordnung.

(Fortsetzung statt Schluss.)

Aus den Bestimmungen über dasDienst- verhältniss der Fleven sei noch folgender Passus hervorgehoben:

An dem bei der Thierarzneischule im vier- ten Semester stattfindenden Unterricht im Huf- beschlage nehmen die Eleven nicht Theil. Statt dessen sind sie in diesem Semester und nach dem Ermessen des Inspekteurs auch während der Dauer der Ferien, sowie in der Zeit nach pestandenem Fxamen bis zu ihrer Ernennung zum Unter-Rossarzt unter Leitung der Inspi- cienten theoretisch und praktisch im Huf- beschlag zu unterweisen.

Obwohl also die Studirenden vor Aufnahme der eigentlichen Studien bereits ein Jahr und darüber fast ausschliesslich im Hufbeschlage aus- gebildet sind und zwei Examina über ihre Fertig-