Thiermedieinische Rundschau ete.
15. Oktober. 21 meinen vor sich geht— Vorzüge eines Ein- militär thierärztlichen Carriere erstreben und alle jährigen geniesst er nicht— in der Schmiede jene Unannehmlichkeiten dafür mit in den Kauf
peschäftigt, wo er alle Fähigkeiten eines Huf- Schmiedes von Grund auf sich aneignen muss. Ist während dieser Zeit seine militärische Füh- rung, sein sonstiges Betragen gut, seine Leistun- gen in der Schmiede ausreichend und auch sein Verhältniss zu dem leitenden Ober-Rossarzt nicht ungünstig, so findet besten Falles zu An- fang des nächsten Jahres die erste Hufbeschlag- prüfung statt, welche bei dem Regiment vor einem Rittmeister oder Hauptmann, einem Lieutenant und einem Militär-Thierarzt abzulegen ist. Ist das Ergebniss der Prüfung günstig, so wird der Examinand als Aspirant der Inspection des Mili- tär-Veterinärwesens angemeldet. Meist erfolgt dann die Einberufung im besten Falle zum October des Jahres. Nunmehr hat der„Rossar?zt-Aspi- rant“ einen sechsmonatlichen Lehrkursus an der Militär-Lehrschmiede gemeinsam mit den zur Ausbildung als Beschlagschmied Einberufenen durchzumachen. Nach Ablauf dieser Zeit— April folgenden Jahres— findet wiederum eine Prü- fung im Hufbeschlage statt. Wird diese bestanden, so erfolgt erst die Einberufung zur Militär-Ross- arztschule als„Eleve“ in der Regel in der ersten vollen Woche des Monats October des laufenden oder des folgenden Jahres. Inzwischen kehrt der Aspirant zu seinem Truppentheile zurück, wo er nach wie vor in dem PDienstverhältniss eines Gemeinen bleibt, da derartige Aspiranten nicht zu Unteroffizieren befördert werden dürfen. Im aller- günstigsten Falle also dauert es zwei Jahre vom Fintritt bei dem Truppentheile an, ehe Jemand, der sich der militär-thierärztlichen Laufbahn widmen will, das Studium thatsächlich beginnt. In einer grossen Zahl von Fällen, wo das eine oder andere Missgeschick eingetreten ist, können auch 3— 4 Jahre vergehen, ehe gen. Ziel erreicht wird. Gerade so viel Zeit ist aber nöthig, um im anderen Falle— als Civil-Studirender das thierärztliche Studium fast abgeschlossen zu haben und dann vollständig freier Herr sein zu können. An sich könnte man sich schon damit befreunden, wenn die Studirenden durchschnitt- lich in etwas höherem Alter zum Studium kämen, wie dies ja auch bei Forderung der Maturitäts- reife naturgemäss eintreten wird. Allein 2 bis 3 Jahre seines Lebens in der Stellung eines ge- meinen Soldaten daransetzen, um die nothwendig gehaltenen Hufschmiedefertigkeiten zu erlangen, ist doch ein etwas harter Preis für das Ziel eines Militär-Thierarztes. Es kann deshalb auch nicht Wunder nehmen, wenn, wie noch im letzten Etat angegeben, über 100 Stellen in der Armee unbesetzt sind. Gewiss mögen viele junge Leute durch die Ungunst der Verhältnisse getrieben, die scheinbar günstigen Unterstützungen in der
nehmen,— den Interessen des Militär-Veterinär- wesens dürfte aber für die Pauer nicht mit jenen Bestimmungen gedient sein. Es soll nicht ge- leugnet werden, dass die Militärbehörde genöthigt ist, an ihre thierärztlichen Sachverständigen be- sonders hohe Anforderungen zu stellen bezüg- lich der Beurtheilung und Behandlung von Huf- krankheiten und der Anordnung eines rationellen Beschlages. Allein sollte dies auf jenem Wege am besten erreicht sein, wo der angehende Mili- tär-Thierarzt von der Gesammt-Anatomie, Ent- wickelungslehre noch gar kein Verständniss, von Physiologie und Pathologie noch gar keine Kennt- niss hat? Fast will es uns scheinen, dass man mit alten Ueberlieferungen immer noch nicht brechen kann, denn sonst dürfte ein Einjähriger, der seine Dienstzeit bei der Kavallerie durch- gemacht und nunmehr Aufnahme in die militär- thierärztliche Bildungsanstalt— möchte man doch endlich die„Bossarztschule“ umtaufen— findet, gleich Tüchtiges zu leisten im Stande sein. Neben seinem Studiengange würde hinlänglich Gelegen- heit und Möglichkeit geboten sein, ihm etwas erhöhte Befähigung, den Beschlag kranker Hufe zu beurtheilen und zu leiten beizubringen— und mehr ist doch schlechterdings nicht nöthig, wenn nicht der Militär-Thierarzt den Fahnen- schmied nebenher zu ersetzen bestimmt sein soll. Dies ist aber wohl nicht angängig. Von einem Thierarzt aber immer noch zu verlangen, dass er das Eisen, dessen Construction für den kranken oder deformirten Huf er angeordnet, auch zu schmieden verstehen müsse, wäre dasselbe, als wenn ein Arzt z. B. die Beinschienen, Arm- schienen u. s. w., welche er je nach Art der Fractur anordnet auch gleichzeitig anzufertigen verstehen müsse. Nicht genug kann es beklagt werden, dass selbst höhere Militär-Thierärzte ab und zu noch der Hufbeschlagkunst eine Bedeutung für die Thier- heilkunde bezw. Pferdeheilkunde beizulegen sich bemühen, dass man meinen sollte die gesammte Veterinärmediein wäre auf eine gutes Hufeisen aufgebaut. 8So lange solche Anschauungen noch wirken, dürfte auch an die Aenderung der beregten Bestimmungen nicht zu denken sein, wenn wir auch andererseits durchaus das Be- streben höherer Militärthierärzte anerkennen wollen. bei passender Gelegenheit die Militärbehörde auf die Unzweckmässigkeit der erwähnten Vorschrif- ten aufmerksam zu machen.
Bezüglich des„Dienstverhältnisses der Eleven“ heisst es im§ 16:
Die„Eleven der Militär-Rossarztschule“ sind Personen des Soldatenstandes und gehören zur Klasse der Gemeinen. Civilbekleidung darf von Eleven nicht getragen werden.


