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Zu Num. D. 12762. Betreffend: Wie oben.
Darmstadt am 12. August 1842.
Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe.
Mit Bezug auf die Schlußbestimmung des§. 25 der Verordnung vom 13. Mai d. J.
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daß der Vollzug des Abverdienstes der Strafen in den dort angegebenen Faͤllen nur gegen Vorzeigung controlirter Quittungen zu sistiren ist. In Verhinderung des Staatsministers. 8
9 bh m v. Rieffel.
Zu Nr. K. G. 55260. Grünberg am 18. August 1842.
Betreffend: Die Versammlung des landw. Bezirksvereins des Kreises Grünberg.
Der Großherzoglich Hessische— Kreisrath des Kreises Grunberg als I. Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.
In der Versammlung vom 28. Mai l. J. wurde beschlossen, daß die naͤchste Versamm— lung Montags den 12. September, Vormittags 9 Uhr, auf dem Selgenhofe bei Ulrichstein abgehalten werden solle. Ich beauftrage Sie, dieß zur Kenntniß aller in Ihren.
wohnenden Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins zu bringen. N Ouvrier. Zu Nr. K. G. 5650. Grünberg am 21. Angust 1842.
Betreffend: J. U. S. dem Schreiner Kaspar Schmidt in Weikardshain entkommenes Handwerksgeschirr.
Der Großherzoglich Hessische Kreise ä tch des Freies Gr an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der Georg Heinrich Kretschmar von Atzenhain, von welchem nachstehend ein Signalement beigefuͤgt ist, hat sich wiederholt von Haus entfernt, und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum. Sie werden auf denselben invigiliren und im Betretungsfalle ihn hierher gefaͤnglich einliefern lassen.
uvrier.
uͤber Verbuͤßung der unzahlbaren Feldstrafen durch Arbeit oder Gefaͤngniß, eroͤffnen wir Ihnen,
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