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Oberhessisches

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1* 2. f 0 0* 15 Intelligenz- und Kreis-Blatt 4 34. Freitag den 26. August 1842. Dee für das daher in seder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbesssche Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; U später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt ft per Zeile 2 kr. n.. 1 ⁵dͥ¹ẽp̃ te. 1 N 2 SSSSSFGFFFTU»Ii. WWSSSFFFTFTo.. K Kreisräthliche Bekanntmachungen. 8 Zu Nr. K. G. 7936. Gießen am 20. August 1842. 65 Betreffend: Die feuergefährlichen Dachbedeckungen. 4 J Der Großherzoglich Hessische 8 15 9* A 25 2 . Kreisrath des Kreises Gießen K an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises, 5 mit Ausnahme des Großh. Buͤrgermeisters zu Gießen. N i Ich finde mich veranlaßt, zu den Vorschriften, welche ich in obiger Beziehung in meinem 0 Ausschreiben vom 29. September 1840, a 40 des Kreisblatts gegeben habe, die weitere hinzuzufuͤgen, daß keinem Dachdecker gestattet sein soll, irgend eine Reparatur an einem Stroh⸗ dach vorzunehmen, bis er hierzu die Erlaubniß des einschlaͤgigen Großh. Buͤrgermeisters ein 6 U geholt hat. Vor Ertheilung der Erlaubniß wird derselbe von der Reparatur naͤhere Kenntniß g nehmen, und sie nur dann ertheilen, wenn sie nach den Bestimmungen jenes Ausschreibens 5 zulaͤssig ist. 6 n 5 Sie werden dieses den in ihren Burgermeistereien wohnenden Dachdeckern eroͤffnen und . 1 ihnen dabei bemerken, daß jeder unnachsichtlich in eine Strafe von 5 fl. verfaͤllt, der der ge⸗ . Ngebenen Vorschrift zuwiderhandelt. 1 g Die Vollziehung dieser Anordnung haben Sie anzuzeigen und in Ihren Berichten die g Dachdecker zu bemerken, an welche Sie die Bekanntmachung erlassen haben. K Fuge r. 5 2 8 Zu Nr. K. G. 8835. Gießen am 23. August 1842. st Betreffend: Die Ausführung des Feldstrafgesetzes, insbesondere die , Beitreibung der Feldstrasen. o, Der Großherzoglich Hessische 1 1 2 0 N 8 ˖ 8 0 Kreisrath des Kreises Gießen b an saͤmmtliche Großherzogliche Buüͤrgermeister dieses Kreises. Die in Abschrift nachfolgende hoͤchste Verfugung vom 12. d. M. werden Sie oͤffentlich

bekannt machen lassen. a 3 In Verhinderung Gr. Kreisraths,

der Kreissekretär Dr. Spamer.