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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt W338. Freitag den 23. September 1842.

. 4* 5 1 558 5* 55 Cc B l das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 5 1 5 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

Kreisräthliche ehann machungen.

Zu Nr. K. G. 9891. Gießen am 15. September 1842.

Betreffend: Wirthschaftsplan im Forste Gießen, insbesondere die Er⸗ weiterung mehrerer Communalwaldungen dieses Forstes durch neue Erwerbung von Grundstücken, welche bisher nicht zum Gemeindewald gehörten.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Das mir, in rubricirtem Betreff von Großh. Forstverwalter v. Buseck zugekommene Schreiben theile ich

Ihnen nachstehend zur Nachricht und Nachachtung mit. K e K o r.

Zu Nr. F. G. 1075. Gießen am 5. September 1842. Betreffend: Wie oben.

Der Großherzoglich Hessische

Forstver walter is Fonts Gießen an den Großh. Kreisrath des Kreises Gießen.

Großh. Oberforstdirektion hat unterm 26. August d. J. z. N. Of D. 8570 verfügt, daß die von Gemeinden zur Erweiterung ihrer Waldungen neu erworbenen Grundstücke, soweit es noch nicht geschehen, bis zu Ende dieses Jahres den betreffenden Gemeinden als Gemeindewald in den betreffenden Flurbuchern und Steuerkatastern zugeschrieben werden..

Zugleich hat jene hohe Behoͤrde angeordnet, daß eine durch neue Aequisition motivirte außer⸗

ordentliche Faͤllung nicht eher zum Vollzug kommen darf, als bis der betr. Buͤrgermeister dem

Großh. Revierfoͤrster ein Verzeichniß der betreffenden Grundstuͤcke eingehaͤndigt hat, unter welchem der Steuercommissaͤr bescheinigt hat, daß die vorerwaͤhnten Grundstucke der betreffenden Gemeinden im Flurbuch und Steuerkataster als Wald zugeschrieben worden sind. Ich ersuche Sie ergebenst, in fr. Angelegenheit die geeignete Verfugung an die Ortsvorstaͤnde des Kreises Gießen erlassen und mich von dieser gefaͤlligst in Kenntniß setzen zu 1 55 a v. Buseck.