229) Philipp Heinrich Völsings Wittwe und Erben von Felda, haben ihr in dasiger, in Kest⸗ richer und in Zeller Gemarkung belegeues Gut veräußert, können aber ihre Eigenthumsrechte daran nicht urkundlich nachweisen. Dingliche Ansprüche jeder Art an dasselbe, sind daher so gewiß binnen 4 Wochen a dato bei den unterzeichneten Gerichten
anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls solches,
als pfand⸗ und von dinglichen Lasten freies Eigen— thum behandelt und der anderweiten Disposstion stattgegeben wird. Ulrichstein u. Alsfeld den 29. Septbr. 1842. Die Gr. Hess. Landgerichte daselbst. Ellenberger. Rayß.
231) Johannes Märzen Wittwe, geb. Jost, von Wohnfeld hat an Konrad Ringels Eheleute daselbst ihr gesammtes Vermögen, unter der Be⸗ dingung, alle darauf haftenden Schulden zu berich⸗ tigen, abgetreten. Nach einem in den Pfandbüchern befindlichen Eintrag, d. d. 27. Juli 1836, con⸗ stituirte der verstorbene Johannes Marz, in Ver⸗ bindung seiner dermaligen Wittwe, sämmtlichen Gläubigern seines verstorbenen Schwiegervaters, Heinrich Jost, Lenzen Eidam, von Ulrichstein, eine Generalhypothek. Aus den deßfallsigen Verlassen⸗ schaftsacten geht nur unvollständig die Befriedigung der damals aufgetretenen Gläübiger hervor, und um daher den Abtretungsvertrag zwischen Johannes Märzen Wittwe und Konrad Ringels Eheleuten bestätigen zu konnen, werden alle diejenigen, welche annoch Ausprüche an die Verlassenschaft des Hein— rich Jost, Lenzen Eidam, oder an den verstorbenen Johannes März und dessen Wittwe bilden zu können vermeinen, aufgefordert, diese so gewiß im Termin,
Donnerstag den 17. Novbr., Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls der Abtretungsvertrag bestätigt und der im Pfandbuch befindliche Eintrag, d. d. 27. Juli 1836, als durch Zahlung erloschen, angesehen werden wird.
Ulrichstein den 13. October 1842.
Großh. Hess. Landgericht daselbst. Nayß.
Besondere Bekanntmachung.
Verfügung.
233) Die durch Verfügung vom 19. März d. J. zur Offenlegung und Berichtigung des Grund— buchs der Gemeinde Annerod bestimmte, am 30.
v. M. zu Ende gegangene, Frist, wird auf Autrag des Ortsvorstands zu Annerod, und Verlangen des Großh. Kreisraths dahier, nach Maaßgabe des Gesetzes vom 12. Januar 1841 auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem Aufügen öffentlich be— kannt gemacht, daß diese Frist am 31. Decbr. d. J. abläuft und alsdann alle in der Verfügung vom 19. März d. J. angedrohten Rachtheile unwider⸗ ruflich eintreten. Gießen den 6. October. 1842. Großh. Hess. Landgericht. Ploch. Stein.
Versteigerung. 232) Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr,
soll die Lieferung von 24 Malter Korn für die Schule dahier und eines Theils für die Schule zu Rodheim, in der Wohnung des Bürgermeisters zu Rodheim, an den Wenigstnehmenden versteigert werden.
Fellingshausen am 19. Octbr. 1842.
Der Gr. Bürgermeister Gerlach.
Theater in Giessen.
Sonntag den 23. October 1842. Zwoͤlfte Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. — 2 2. 2 Schloß Greifenstein oder Der Sammetschuh. Nitter-Schauspiel und Gemälde aus der Vorzeit, in 5 Akten, nebst einem Vorspicl. Zulima,
in 1 Akt, von Charlotte Birch- Pfeiffer.
Dienstag den 25. October 1842.
Dreizehnte Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. (Zu 1s Vorstellungen.)
Zum Erstenmale: Fra Diavolo oder Jas Gasthans in Teracina. Komische Oper in 3 Akten nach dem Französischen, von Scribe. Musik von Auber.
Druck und Verlag in der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.


