erscheink, an denjenigen Vieinalwegen, auf welche die Verordnung sich bezieht, die lediglich fuͤr Fußgaͤnger bestimmten Fußpfade an den Anfangs- und End-Puncten durch Placate zu be⸗ zeichnen. 5
a Da ferner nach 9. 3 der erwaͤhnten Verordnung das Fahren, Reiten und Viehtreiben auf den Fußpfaden dann einer Strafe nicht unterliegt, wenn solches des Ausweichens wegen noth— wendig gewesen ist, so werden Sie das Aufsichtspersonal zur Vermeidung von Vexationen an— weisen, je nach dem Zustande der Bespannung mit Pferden oder Rindvieh, mit schwerer oder leichter Ladung und der sonstigen etwa zu beachtenden Umstaͤnde eine angemessene Strecke von 5 bis 15 Klafter fuͤr das Ausweichen nachzusehen.
In Verhinderung des Staatsministers. v. Lehmann.
v. Stein. ———
Zu Nr. K. G. 5234. Grunberg am 4. August 1842. Betrefsend: Feldzugsunterstützungen. 5
Der Großherzoglich Hessische f 8 Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Viele derjenigen ehemaligen Militaͤrs, welche um Unterstuͤtzungen nachgesucht haben, haben seither vielfach theils schriftlich durch Vorstellungen, theils auch muͤndlich sollicitirt.
Bei der großen Anzahl derjenigen, welche um Unterstuͤtzung nachgesucht haben, und bei der verhaͤltnißmaͤßig geringen Summe, welche zu solchen Unterstüͤtzungen bewilligt ist, muß vorher die sorgfaͤltigste, zeitraubende Pruͤfung und Erforschung aller Verhaͤltnisse stattfinden, ehe eine Entschließung uͤber die zu bewilligende Unterstutzung gefaßt werden kann.
Ich beauftrage Sie, alle diejenigen ehemaligen Militaͤrs Ihrer Buͤrgermeistereien, welche um Unterstuͤtzung nachgesucht haben, zu bedeuten, daß sie alles nutzlose, sowohl schriftliche als muͤndliche Sollicitiren zu unterlassen, und sich die Entschließung, welche, sobald die Verhaͤltnisse es zulassen, erfolgen werden, zu gewaͤrtigen haͤtten.
Oubrier. f.
Zu Nr. K. G. 5141. Grunberg am 8. August 1842.
Betreffend: In Untersuchungssachen gegen Peter Kappes und Konrad Böcher von Atzenhain, wegen Mißhandlung des Philipp Faulstich von Kesselbach.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg
an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der Philipp Faulstich von Kesselbach haͤlt sich auswaͤrts auf, und sein Aufenthalt ist unbekannt.
Fur den Fall, daß sich derselbe in einer Ihrer Gemeinden aufhalten sollte, haben Sie denselben anzuweisen, in seine Heimath zuruͤckzukehren, da seine Vernehmung bei Gericht noͤthig ist, und daß dieses geschehen, berichtlich anher anzuzeigen.
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Hierzu eine Beilage.
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