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Intelligenz- und Kreis- Blatt * 32. Freitag den 12. August 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz— und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 0 ö
Kreisräthlit e Bekan ungen.
Zu Nr. K. G. 8224. Gießen am 5. August 1842. Betreffeud: Feldzugsunterstützungen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in Abschrift nachstehende Ausschreiben Großh. Kriegsministeriums theile ich Ihnen
mit, um solches zu veroͤffentlichen und namentlich speziell die dabei interessirten Personen
nach dessen Inhalt zu bedeuten. e o r, A bbschrüft. Zur. Prot. Nr. 4802. ö Darmstadt den 27. Juli 1842.
Betreffende Wie oben. 8
Das Großherzoglich Hessische
g Kriegs⸗Ministeriu m an die Großherzoglichen Kreis- und Landraͤthe.
Aus dem F. 16. des Landtagsabschieds vom 18. d. M. werden Sie ersehen haben, daß die Staatsregierung zur Unterstuͤtzung der in bedraͤngten Verhaͤltnissen lebenden vormaligen Soldaten, welche Feldzuͤge mitgemacht haben, nur die Haͤlfte derjenigen Summe verwenden kann, welche sie zur Ausfuͤhrung der in dieser Beziehung von der Staͤndeversammlung im Jahr 1841 gestellten Antraͤge fuͤr noͤthig erachtet hatte.
Die Frage, nach welchen Grundsaͤtzen diese geringere Summe zu verwenden sei, macht eine neue sorgfaͤltige Prufung noͤthig. Hierzu und zur Anwendung jener Grundsaͤtze auf die— jenigen, welche sich in Folge des Ausschreibens vom 9. Maͤrz 1841 zu einer Feldzugsunter— stuͤtzung gemeldet haben, ist bei der großen Anzahl dieser Individuen ein bedeutender Zeitaufwand erforderlich, und es ist daher vorauszusehen, daß die Entschließungen hieruͤber erst in mehreren Monaten, vielleicht erst zu Ende dieses Jahres werden erfolgen koͤnnen.
Bis dahin kann in Bezug auf einzelne jener Competenten keine Verfuͤgung erfolgen, und es koͤnnen daher alle muͤndlichen und schriftlichen Sollieitationen nicht anders als zweck- und erfolglos sein. Die Verhaͤltnisse und Anspruüche der Einzelnen sind durch die Aeußerungen
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