Zu Nr. K. G. 12175.„Gießen am 10. Oetbr. 1842. 110 Betreffeud: Die Einführung eines gleichen Fuder⸗Maaßes in den wein⸗ 1 bauenden Gemeinden der Königl. Baierischen Pfalz. N 91 1 Der Großherzoglich Hessisheß haben, n 8 08 5 diese E Kreis erat h. ds, Kei Gießen aue an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. 1 Rach einer Benachrichtigung Koͤnigl. Baierischer Regierung der Pfalz hat diese Behoͤrde verfügt: falls se „daß fürderhin in dem Regierungsbezirke Pfalz allerwaͤrts bei Kaͤufen und Verkaͤufen, aufs bei Messen und Abfuͤllen des Weines und sonstiger Getraͤnke und Fluͤssigkeiten, die in uli großeren Quantitäten abgegeben werden, statt der bisher uͤblich gewesenen verschiedenen Fudermaaße, ein und dasselbe Maaß eingefuͤhrt und in Gebrauch genommen werden soll, und zwar in der Weise, daß statt des Fuders ein Kilolitre oder 1000 Litres, statt der 248 Ohm ein Hectoliter oder 100 Litres zur Anwendung kommen und unter diesen Bezeich⸗ Ulrichf nungen keine andere als die angegebene Quantitat, von Litres gelten soll. David Ich beauftrage Sie, diese Bestimmung den die Pfalz besuchenden Weinkaͤufern dem 5 zur Kenntniß zu bringen.* 0 Prinz. 55 .—— 2 10 bestehen 2) eine von Konrad Kraft am 14. Februar chunt. Bekanntmachungen. i 1834 bei Großh. Landrath Ortwein zu Lau⸗ weßhalt N terbach weiter contrahirte Darlehnsschuld von auf jen Edictalladungen. 30 fl. f werden 244) Forderungen jeder Art an das Vermd⸗ haften. Dem Fortbestand dieser Schuld⸗ und Pfand⸗ gen des fur concursfällig erklärten Konrad Rühl verbindlichkeiten wird widersprochen, und es werden 2 dato von Großeneichen sind im Termin daher auf Antrag alle diejenigen, welche an den als Dienstag den 6. December d. J., Nachlaß des verstorbenen Konrad Kraft, oder auf stries Vormittags 9 Uhr, die von diesem und dessen verstorbenen Vater, der fra sogewiß dahier anzumelden und zu begründen, Kaspar Kraft, errichteten beiden Schuldurkunden Ali widrigenfalls sie ohne besonders Präclusivdecret Ansprüche irgend einen Art bilden, aufgefordert, von der Masse ausgeschlossen werden. diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier au⸗ Grünberg den 25. October 1842. zuzeigen und zu begründen, gegenfalls die deßfall⸗ Großh. Hess. Landgericht. sigen Schuldurkunden für erloschen angesehen und Welcker. Bücking. die beiden Einträge in den Pfandbüchern gelöscht, der Erlöß der verkauften Grundstücke aber ohne 236) Die Erben des K onrad Kraft von Rücksicht auf Priorität der Gläubiger verwendet Ulrichstein haben dessen Nachlaß unter der Rechts- werden wird. 233 wohlthat des Inventars angetreten. Zu dem zur Ulrichstein, den 20. October 1842. d. J. Erbschaft gehörigen, in Ulrichsteiner Gemarkung Großh. Hess. Landgericht daselbst. buchs d gelegenen, Grundvermögen gehören drei Grundstücke: RNayß. v. M. 12 II Ilftr 2 f des Or u. J 56,00[AKlftr. Acker am Altenberg, 24 Joss's III. Ehen Don Bo⸗ 1 8 i ne, Eckmannshain, benhausen II. haben folgende Grundstücke in da⸗ dag 297 eee„ Wiese im langen siger Gemarkung: eu Wassergrund,% AJ, 518 Uslftr. Acker im boͤsen Loos lan — 15 n gor 105 g 229** 7 ud g 51 e eee% 2 312 e Wiese im bösen Loos, 10 1) eine von dem Vater des Verstorbenen, Kas⸗ 61800 138 3 Wiese auf der Bergwiese, wslch par Kraft, am 7. August 1775 bei Jud welche kheilweise im Flurbuch auf Heinrich Kern's, Gez Seligmann zu Schotten contrahirte Dar- Kaspar Bär's und Heinrich Bär, Fritzen Eidams 0 lehnsschuld von 200 fl., Namen stehen, verkauft, an denen sie inzwischen
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