Oberhessisches

Intelligenz- um Kreis-Blatt N 6. Freitag den 11. Februar 1842.

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Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1393. Gießen am 6. Februar 1842.

Betreffend: Die Fertigung der Hebregister über die Grundrenten durch die Großherzogl. Steuer⸗Commissarien.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeister des Kreises Gießen.

Da mehrfach Klage daruber erhoben worden ist, daß die Großh. Steuer⸗Commissaͤre die von ihnen zu fertigenden Register uber die Grundrenten, und insbesondere Zehntgrund⸗ renten nicht immer zur rechten Zeit liefern und zu liefern im Stande sind, und dies theils seinen Grund darin findet, daß die Großh. Oberfinanz⸗Kammer I. Section nicht jedesmal, so⸗ bald eine Zehntverwandlung zu Stande gekommen ist, hiervon, wie es der§. 10. der In⸗ struetion vom 16. Juni 1829 ausdrücklich bestimmt, die erforderliche Anzeige gemacht und die betreffende Urkunde in Abschrift mitgetheilt wird, um hiernach die erforderlichen Kataster, Arbeiten anordnen zu koͤnnen anderntheils aber und hauptsaͤchlich die Schuld hiervon an den betreffenden Gemeinden liegt, welche die Anfertigung der Register gewoͤhnlich nicht eher verlangen, als bis die Grundrente erhoben werden soll, was gegen das Ende des Jahres ein⸗ tritt, wo die Gr. Steuer⸗Commissaͤre mit den Steuerausschlagsarbeiten sehr beschaͤftigt und da⸗ her nicht im Stande sind, solche Register alsbald zu fertigen, so mache ich Sie mit diesen Verhaͤltnissen bekannt, und beauftrage Sie, die Fertigung solcher Register, insoweit als moͤg⸗ lich, in der ersten Halfte des Jahres bei den Gr. Steuercommissarien zu bestellen.

K. C. Knorr.

Zu Nr. K. G. 1165. Gießen am 7. Februar 1842. i Betreffend: Die Verbesserung des Zuchtstierwesens in den Gemeinden.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an fsämmtliche Großherzogliche Bur germeister dieses Kreises.

Mit Rücksicht auf die in dem Kreisblatt vom 2. Februar d. J. erlassene Verfügung, woraus Sie entnommen haben werden, daß der landwirthschaftliche Verein fur die Provinz