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Oberhessisches Intelligenz- und Areis-Hlatt W 36. Freitag den 9. September 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später 7 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 0
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Kreis
rathliche Vekannt
machungen. Zu Nr. K. G. 8948. Gießen am 2. September 1842. Beireffend⸗ Die Benutzung des gemeinheitlichen Vermögens, insbesondere die Cultivirung der vorhandenen Blösen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises.
Es ist mir von Interesse, eine genaue Uebersicht daruͤber zu erhalten, wie die vorhandenen Gemeinheiten benutzt werden, und ich fodere Sie deßhalb auf, binnen 4 Wochen uͤber folgende Punkte ersu oͤpfenden Bericht anher zu erstatten:
19 Ist gemeinheitliches Vermoͤgen vorhanden und worin besteht solches?
2) Ist das gemeinheitliche Gelaͤnde saͤmmtlich ausgesteint, wie heißen die Distriete, wo dieß noch nicht geschehen ist, wie viel werden die Kosten der Aussteinung des noch nicht vermessenen und ausgesteinten Gelaͤndes betragen und wann beabsichtigt der Ortsvorstand die Aussteinung bewirken zu lassen?
3) Wie ist seither das gemeinheitliche Gelaͤnde benutzt worden, welchen Ertrag hat es im
Durchschnitt geliefert, und welche Verbesserungen beabsichtigt der Ortsvorstand?
Zur besseren Uebersicht wuͤnsche ich, daß Sie die einzelnen Districte auffuͤhren und die ungefaͤhre Große angeben. n o d r.
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Zu Nr. K. G. 8990. Gießen am 7. September 1842. Betreffend: Den Arbeitsverdienst der Züchtlinge zu Marienschloß ꝛc.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Die von dem Großh. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg in 15 35 dieses Kreisblattes im obigen Betreff unterm 25. v. M. S. Nr. K. G. 5766 erlassene Verfuͤgung hat auch fuͤr Sie Gültigkeit, und haben Sie darnach sich zu bemessen.
K. Kn or r.
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