schaften ubernehmen, zu bedienen. Die Auslagen dafur, die fuͤr beide Bogen 5 kr. betragen, haben die Anleiher zu bezahlen, wornach dieselben zu bedeuten sind.

Uebrigens ist dem Berathungsprotokoll immer die Taxation beizuschließen, und wird solche dann nach stattgebabter Prufung kurzer Hand an Sie remittirt werden, worauf Sie dieselbe so dann wohl aufzubewahren haben. K.. Rn o

Zu Nr. K. G. 5032. Grünberg am 28. Juli 1842.

Betreffend: Die Anpflanzung von Obstbäumen auf den die Vieinalwege begrenzenden Grundstücken.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg

an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung theile ich Ihnen mit Bezug auf das Ihnen mit meinem Ausschreiben vom 12. Maͤrz d. J. mitgetheilte angezogene hoͤchste Ausschreiben mit, um dieselbe so⸗ fort zur offentlichen Kenntniß zu bringen, mit dem Anhange, daß etwaige Bestellungen baldigst bei Ihnen gemacht werden mußten, wenn auf deren Effectuirung gerechnet werden wolle. Sie wollen hiernaͤchst auch nach Vernehmung des Gemeinderaths, und zwar binnen laͤn gstens 4 Wochen anher berichten, ob und welche Baumarten, und wieviel fuͤr Ihre Gemeinde, und wieviel fuͤr Private, und zu welcher Zeit Sie durch die gedachte Behoͤrde zu erhalten wuͤnschten, damit ich sodann das Weitere nach hoͤchster Vorschrift besorgen kann.

Ouvrier.

A b schrüft. Bekanntmachung.

Betreffend: Wie oben.

Mit Bezug auf das in obigem Betreff unterm 28. Februar d. J. von dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erlassene Ausschreiben,(d 9 dieses Blattes) wird hier⸗ mit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Preiß eines Hochstammes, frei Darmstadt, Mainz oder Frankfurt, sich bei Aepfel und Birnbaͤumen hoͤchstens auf 26, bei veredelten Kirsch⸗ baͤumen auf 22, und bei Nußbaͤumen auf 16 Kreuzer berechnen wird.

Darmstadt den 12. Juli 1842.

Großh. Hess. Centralbehoͤrde der landw. Vereine. Schenk.

Grunberg am 2. August 1842. Betreffend Den Geschäftsgang.

Das Großherzoglich Hessische Landgericht Grunberg an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister des Landgerichts-Bezirks.

Ich habe verschiedentlich bemerkt, daß, waͤhrend der groͤßte Theil von Ihnen es sich an gelegen sein laͤßt, die fuͤr den Geschaͤftsgang bestehenden allgemeinen Regeln puͤnktlich zu beobachten,