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Oberhessisches N 3 8* 1 1 Intelligenz⸗ und Kreis- Zlatt V3I1. Freitag den 5. August 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Jutelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt
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Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8218. Gießen am 3. August 1842. Betreffend: Die feuergefährlichen Dach bedeckungen. Der Großherzoglich Hefssische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises.
Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß mein Aus schreiben vom 8. Januar d. J. theilweise so mißverstanden worden, als seie darnach die Dachbedeckung mit Lehmschindeln unbedingt erlaubt. Dieß veranlaßt mich, Ihnen zu eroͤffnen, daß die Dachbedeckung mit Lehmschindeln der besseren Art, die in dem gedachten Ausschreiben naͤher bezeichnet sind, nur ausnahmsweise und namentlich nur bei Unvermoͤgenden gestattet werden kann, und daß dazu vorher in jedem einzelnen Falle erst meine Genehmigung einzuholen ist, ohne welche auch eine solche Dachbedeckung niemals vorkommen darf, wofür ich Sie persönlich verantwort— lich mache. nee.
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Zu Nr. K. G. 8282. 5 Gießen am 4. August 1842.
„Betreffend: Die von Gemeinden für Anlehen aus der Spar⸗ und Leihkasse geleistet werdenden Bürgschaften.
. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises.
Ich habe bisher die Wahrnehmung gemacht, daß die Gemeinderaths-Berathungsprotokolle über Bürgschaftsleistungen der Gemeinden fuͤr Anlehen aus der Spar- und Leihkasse und die denselben zu Grunde liegenden Taxationen der den Gemeinden eingesetzten Unterpfaͤnder sehr verschiedenartig und mangelhaft abgefaßt wurden. Es koͤnnen dadurch den Gemeinden leicht Nachtheile erwachsen, und ich habe daher auf Anstehen der Direction der Sparkasse die Ver— anstaltung getroffen, daß gedruckte Formulare zu diesen Protokollen und Taxationen, gleich wie zu den Schuldscheinen selbst, bei dem Rechner der Spar- und Leihkasse, Herrn Kehr dahier, zu erhalten sind.
Dieser Formulare, welche auch bereits im Kreise Gruͤnberg eingefuhrt sind, haben Sie sich in Zukunft bei allen Anlehen aus der Sparkasse, fur welche die Gemeinden die Buͤrg—


