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Untergerichten stattfindet, bestimmen wir mit hoͤchster Genehmigung, daß der Richter, sofern er das Holz nach den vorliegenden Verhaͤltnissen überhaupt fuͤr ein geeignetes Executionsobject haͤlt, dasselbe zwar vorlaufig in Beschlag zu nehmen, zugleich aber wegen Ertheilung der von der Forst⸗ behoͤrde abhaͤngigen Verkaufserlaubniß mit derselben zu communieiren und hiernaͤchst, je nachdem diese Erlaubniß ertheilt oder versagt wird, mit dem Verkaufe vorzuschreiten, oder die Beschlagnahme alsbald wieder aufzuheben hat. N
Sie werden sich hiernach in vorkommenden Faͤllen achten.
5 Pro copia Kuͤhn. 8 v. Stein. Zu Nr. K. G. 6495. Gießen am 28. Juni 1842.
Betreffend Die Beherbergung von Fremden in hiesigem Kreise. 0
Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises.
In dem Ministerialausschreiben vom 11. April 1833 soll die Unterlassung der Anzeige oder Aufnahme eines Fremden mit der bereits dafur angedrohten Strafe belegt werden.
Da nun nach fruͤheren Verordnungen, namentlich aber nach dem Ausschreiben Gr. Regierung dahiet vom 26. Septbr. 1816 diese Unterlassung mit zu hoher, jetzt nicht mehr anwendbarer Strafe bedroht ist, so verfuͤge ich hiermit, indem ich Sie bei dieser Gelegenheit auf Ihre Pflichten in dieser Beziehung aufmerksam mache, daß das Unterlassen der rubricirten Anzeigen bei den Gr. Buͤrgermeistern je nach den Umstaͤnden mit einer Strafe von 30 kr. bis 3 fl. geahndet wer⸗ den wird. ö Diese Verfugung haben Sie in Ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt machen zu lassen.
In Abwesenheit Großh. Kreisraths, der Großh. Kreissecretair Dr. Spamer.
Betreffend: Die Verzeichnisse uber ausgestellte Scheine, Behufs der Bedeckung von Stuten.
a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des rei es Grunberg
an sämmtliche Großherzogliche Bur germeister dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uͤber die in diesem Jahre ertheilten Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten, unverweilt einzusenden.
In Beurlaubung Großh. Kreisraths,
C. Fuhr, 0 Kreissecretair.
Zu Nr. K. G. 4172. Grünberg am 23. Juni 1842.


