Ausgabe 
28.7.1881
 
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11.

Gießen, am 28. Juli 1881.

Betreffend: Die Revision der Maße, Gewichte und Schankgefäße.

Großherjoglicht Kreisant Hitßer

die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen, sowie an die Großh. Polizei⸗Verwaltung Gießen.

Unter Bezugnahme auf die im Regierungs⸗Blatt Nr. 17 enthaltene Anweisung für die Eichmeister 9 bezüglich ihrer Mitwirkung bei den polizeilichen Revisionen der Maße, Gewichte, Waagen und Schankgefäße ö vom 15. d. Mts. weisen wir Sie zufolge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz an, zur Vermeidung von den polizeilichen Fonds zur Last fallenden Kosten von der im letzten Absatz des§7 enthaltenen Befugniß nur dann Gebrauch zu machen, wenn mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten steht, daß

die Unrichtigkeit nachgewiesen werden kann.

Dr. Boekmann.